Versuchter Mord unter Obdachlosen?
Im Landgericht startet der Prozess gegen einen Obdachlosen, der im April das Schlaflager seines Bekannten in einem Hauseingang in St. Georg angezündet hat. Die Staatsanwatschaft spricht von versuchtem Mord.
Im Landgericht startet der Prozess gegen einen Obdachlosen, der im April das Schlaflager seines Bekannten in einem Hauseingang in St. Georg angezündet hat. Die Staatsanwatschaft spricht von versuchtem Mord.
Die zunehmende Gewalt – auch unter Obdachlosen – verdeutlicht, dass Obdachlosigkeit lebensgefährlich ist. Ein Kommentar zu den aktuellen Vorfällen von Hinz&Kunzt-Chefredakteurin Birgit Müller.
Nach einem brutalen Angriff auf einen Obdachlosen in der Mönckebergstraße im April hat das Amtsgericht eine Bewährungsstrafe gegen den Schläger verhängt.
Wer hat den Schlafsack eines Obdachlosen in St. Georg angezündet? Bislang tappt die Polizei im Dunkeln. Auch andere ähnliche Fälle sind noch ungeklärt.
In Hamburg hat es erneut einen Angriff auf einen Obdachlosen gegeben, dieses Mal in der Mönckebergstraße. Die Polizei hat einen Tatverdächtigen festgenommen.
Die Zahl von Gewalttaten gegen Obdachlose ist weiterhin hoch: 2016 kamen dabei insgesamt mindestens 17 Menschen ums Leben. Auf ihren Schlafplätzen sind Obdachlose Gewalttätern meist schutzlos ausgeliefert.
(aus Hinz&Kunzt 215/Januar 2011)
(aus Hinz&Kunzt 204/Februar 2010)

In Mümmelmannsberg ist in der Nacht zum Montag ein Wohnungsloser erstochen worden. Wie die Polizei mitteilte, wurde der 47-Jährige tot auf dem Laubengang eines Mehrfamilienhauses gefunden.
(aus Hinz&Kunzt 155/Januar 2006)
Das Verbrechen machte Schlagzeilen: Der Bundespolizist Timo Mesecke lag am Morgen des 5. Mai schwer verletzt auf dem Bahnsteig der S-Bahn-Station Reeperbahn. Acht Messerstiche kosteten ihn fast das Leben. Mesecke hatte zwei junge Männer daran hindern wollen, einen Betrunkenen zu drangsalieren. Hinz&Kunzt zeichnete ihn dafür mit dem „Gut,Mensch!“-Preis aus. Der mutmaßliche Messerstecher will sich an die Tat nicht erinnern können. Er ist wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, sein Freund wegen gefährlicher Körperverletzung.