„Wer soll davon leben können?“

Seit Anfang Januar können Arbeitslose eine „Ich-AG“ gründen

(aus Hinz&Kunzt 120/Februar 2003)

Mit Hilfe des Arbeitsamtes ein Mini-Unternehmen auf die Beine stellen: Das ist die Idee der „Ich-AG“. Vier Wochen nach Start des Hartz-Modells haben in Hamburg neun Arbeitslose den Schritt zum staatlich geförderten Existenzgründer gewagt.

Für Jürgen Ponomarew kam das Angebot zur rechten Zeit. „Wollen Sie nicht eine ,Ich-AG‘ gründen“, fragte ihn Anfang Januar seine Beraterin vom Arbeitsamt. Immerhin bekomme er im ersten Jahr 600 Euro monatlich. Bis zu drei Jahre Förderung seien möglich, die Steuerlast nur gering (siehe Kasten).

Der 32-Jährige, seit sechs Monaten arbeitslos, zögerte nicht lange. „Für mich war das eine Chance“, erzählt der junge Mann mit dem freundlichen Auftreten zwei Wochen später. „Ich hatte meine Kunden sozusagen schon in der Tasche – und bekam am ersten Tag prompt den ersten Auftrag“, berichtet Ponomarew, der zuletzt für ein Sicherheitsunternehmen arbeitete und deshalb „viele Leute aus der Branche“ kennt. Für Februar hat schon ein Messeveranstalter seinen „Saal- & Ordnungsdienst“ gebucht, und der frisch gebackene Kleinunternehmer sagt: „Es lässt sich gut an.“

Von einer „Gründungswelle“ ist die Hansestadt weit entfernt. Neben Ponomarew wagten in Hamburg in den ersten vier Wochen neun Arbeitslose den Start in die „Ich-AG“. Knut Böhrnsen, Sprecher des Hamburger Arbeitsamtes, erklärt den Sinn der neuen Existenzgründer-Förderung so: „Kleingewerbetreibende sollen die Möglichkeit bekommen, sich möglichst unbürokratisch selbstständig zu machen.“ Mit 500 bis 1000 „Ich-AGs“ rechnet das Hamburger Arbeitsamt bis Jahresende, bundesweit sollen es 50.000 werden.

Zweifel an solchen Prognosen sind berechtigt. „Das ist totaler Humbug! Wer soll davon leben können?“, empört sich Irena Lohn über die geringen Zahlungen für „Ich-AG“-Gründer. Die 31-Jährige hat sich vor neun Monaten als Image-Beraterin selbstständig gemacht. Sie verhilft Privatmenschen und Unternehmen zu besserem Auftreten, Erscheinungsbild und Umgangsformen – und kann davon noch nicht leben: „Man muss sich doch erst mal einen Namen machen!“, sagt die resolute Frau mit dem charmanten Lächeln über die Schwierigkeiten einer Geschäftsgründung. Die ersten sechs Monate zahl-te das Arbeitsamt der ehemals angestellten Personalberaterin „Überbrückungsgeld“, in ihrem Fall immerhin 1800 Euro im Monat (siehe Kasten).

Die Alternativ-Förderung zur „Ich-AG“ hört sich erst mal mächtig an. Doch viel weniger hätte es nicht sein dürfen, meint die Erfinderin des Ein-Frau-Unternehmens „Image your Life“: „Ich musste davon nicht nur Leben, Miete und Versicherungen bestreiten, sondern auch die Kosten für Werbebroschüren, Homepage und Telefon.“ Nun hat die unverdrossen gegen die Rezession anwerbende Dienstleisterin ihr Auto verkauft und lebt vor allem „von Steuern, die ich vergangenes Jahr zu viel im Voraus bezahlt habe“.

Mit ihrer Kritik steht die Existenzgründerin nicht alleine. „Es wird derzeit völlig falsch beraten. Die ,Ich-AG‘ ist keine Alternative zum Überbrückungsgeld“, sagt Thomas Pfister, Vorstand der Genossenschaft GDM, die Arbeitslose auf dem Weg in die Selbstständigkeit berät. Da die „Ich-AG“-Gründer mindestens 400 der 600 Euro für Kranken- und Rentenversicherung veranschlagen müssen, sei das Modell nur für jene interessant, „die neben der Arbeitslosenhilfe schwarz gearbeitet haben und nun eine Chance bekommen, das zu legalisieren“.

„Ich-AG“-ler Ponomarew ist froh, dass ihn ein Freund ins Gründungszentrum „Enigma“ geschickt hat. Zuvor hatte er beim Arbeitsamt vergeblich nach Wegen zu einem Kleinkredit gefragt, mit dessen Hil-fe er den „großen Gewerbeschein“ erlangen und so seine Angebotspalette erweitern will. „Wir können Ihnen nicht helfen“, beschied ihm die Beraterin. Dafür teilte sie ihm mit, dass die erste Förder-Rate für Ponomarews „Ich-AG“ leider erst im Februar ausgezahlt werden könne, rückwirkend. „Die Berater sind nett, engagiert – und überfordert. Aber die können ja nichts dafür, dass sie keine vernünftigen Schulungen bekommen“, bilanziert der Existenzgründer seine Erfahrungen auf dem Amt.

Ulrich Jonas

Starthilfen für Arbeitslose
Seit 1. Januar können Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe beim Arbeitsamt die Gründung einer „Ich-AG“ beantragen. Voraussetzung dafür ist der Besitz eines Gewerbescheins. Anders als beim Überbrückungsgeld entscheidet das Amt schnell und un- bürokratisch. Gründer bekommen 600 Euro monatlich im ersten, 360 Euro monatlich im zweiten und 240 Euro monatlich im dritten Jahr. Weiterer Vorteil: „Ich-AG“-ler zahlen eine Pauschalsteuer von 10 Prozent. Allerdings darf ihr Gewinn 25.000 Euro jährlich nicht übersteigen, andernfalls stellt das Amt die Förderung ein. Ausbezahlte Zuschüsse werden jedoch nicht zurückverlangt. Unklar ist noch, wer die Gewinne der „Ich-AGs“ überprüfen soll. Sozialhilfe-Empfänger können keine „Ich-AG“ gründen.
Wie bisher auch können Arbeitslose Überbrückungsgeld beantragen, wenn sie sich selbstständig machen wollen. Diese Hilfe zahlt das Arbeitsamt jedoch nur sechs Monate lang. Sie soll die niedrigen Anfangseinkünfte von Existenzgründern auffangen. Der monatliche Zuschuss setzt sich aus dem vorher gezahlten Arbeitslosengeld plus einem Aufschlag für Sozialversicherungsbeiträge zusammen. In beiden Fällen fallen Existenzgründer aus dem Hilfesystem des Arbeitsamtes heraus, wenn vier Jahre seit dem letzten Antrag vergangen sind. Wer dann scheitert, ist auf Sozialhilfe angewiesen.
Sprachwissenschaftler haben die „Ich-AG“ kürzlich zum „Unwort des Jahres“ gewählt. Die Wortbildung leide „sachlich unter lächerlicher Unlogik, da ein Individuum keine Aktiengesellschaft sein kann“, so die Begründung.