Ministerin will Wohnungskündigungen erschweren
Wer mit Mietzahlungen im Rückstand ist, dem droht der Wohnungsverlust und damit Obdachlosigkeit. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Kündigungen jetzt erschweren.
Wer mit Mietzahlungen im Rückstand ist, dem droht der Wohnungsverlust und damit Obdachlosigkeit. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Kündigungen jetzt erschweren.
Mit einem Nationalen Aktionsplan will die Koalition aus SPD, Grünen und FDP Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 überwinden. Dafür soll auch das Mietrecht reformiert werden.
Für Hilfeempfänger*innen gibt es ab dem kommenden Jahr etwas mehr Geld. Statt um anderthalb Prozent steigt der Regelsatz für Singles jetzt um etwas mehr als drei Prozent auf 446 Euro.
Die vergangenen Monate waren Mieter*innen besonders geschützt: Niemand sollte wegen der Coronakrise seine Wohnung verlieren, hatte die Bundesregierung beschlossen. Doch der besondere Kündigungsschutz endet jetzt.
Um die Kaufkraft und damit die Wirtschaft wieder anzukurbeln, hat die Bundesregierung ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket geschnürt. Lob gibt es dafür von der Diakonie und Sozialverbänden.
Ab 2022 lässt die Bundesregierung zählen, wie viele Menschen in Deutschland keine Wohnung haben. Bislang existiert nur eine Schätzung: Die geht davon aus, dass im vergangenen Jahr 678.000 Menschen wohnungslos waren.
Niemand weiß, wie viele Menschen in Deutschland keine eigene Wohnung haben. Geschweige denn, wie viele Menschen obdachlos sind. Die Bundesregierung will jetzt zumindest die Lage der Wohnungslosen statistisch erheben.
Was tut Hamburg für Menschen, die obdachlos und krank oder behindert sind? Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung wollte sich ein persönliches Bild von der Situation machen: in der Krankenstube für Obdachlose.
Die Vereinten Nationen gehen hart mit sozialen Missständen in Deutschland ins Gericht. In einem Bericht sieht der Sozialrat auch das Menschenrecht auf Wohnen verletzt und fordert mehr Unterstützung für Obdachlose.
Der gesetzliche Mindestlohn soll in zwei Schritten bis 2020 auf 9,35 Euro ansteigen. Das empfiehlt die Mindestlohnkommission. Die Gewerkschaften in Hamburg sprechen von einem „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“.