Behörde : Sozialwohnungen sollen an Besserverdienende vergeben werden

Neu gebaut: Sozialwohnungen in der Flüchtlingssiedlung am Gleisdreieck in Billwerder. Foto: Dmitrij Leltschuk

Bei der Vergabe von Sozialwohnungen in den Flüchtlingssiedlungen „Perspektive Wohnen“ will die Stadtentwicklungsbehörde bestimmte Gruppen bevorzugen. „In Einzelfällen“ könnten davon sogar Besserverdienende profitieren.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Heike Sudmann ist irritiert. „Wie durchgeknallt ist das denn?“, fragt die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft. Dass Mitarbeiter des Hamburger Zolls bei der Vergabe von bestimmten Sozialwohnungen bevorzugt werden sollen, weil sie Einnahmen für den Staat eintreiben, kann sie nicht nachvollziehen. Dafür hatte sich der Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs (SPD) „vehement“ eingesetzt, sagte er dem Hamburger Abendblatt.

Mit Erfolg: Die Zöllner gehören neben Gerinverdienern wie Azubis oder Studierenden zu den „Bedarfsgruppen“, die die Stadtentwicklungsbehörde BSW bei der Vergabe von bis zu 2000 Wohnungen, die in Flüchtlingssiedlungen des Programms „Perspektive Wohnen“ entstehen, bevorzugen will. Andere für das Gemeinwesen wichtige Berufsgruppen oder etwa Wohnungs- und Obdachlose, die dringend eine Wohnung bräuchten, gehören allerdings nicht zu den „Bedarfsgruppen“ der BSW.

Diese „Bedarfsgruppen“ sollen Wohnungsangebote über ihre Organisation wie etwa den Zoll oder das Studierendenwerk vor anderen erhalten. Die Organisation kann dem Immobilieneigentümer dann einen Vorschlag für einen Mieter unterbreiten. Über die Vermietung der Wohung entscheidet letztlich aber der Immobilieneigentümer, heißt es aus der BSW.

Es gibt ohnehin schon viel zu wenige Sozialwohnungen

Pikant ist, dass durch das Verfahren auch die Eigentumsgrenzen außer Kraft gesetzt werden können, die eigentlich für den Bezug von Sozialwohnungen gelten. „In Einzelfällen kann das zuständige Bezirksamt eine Freistellungsgenehmigung erteilen, wenn beispielsweise die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen dies erfordert“, sagt BSW-Sprecher Julian Boy gegenüber Hinz&Kunzt. „In diesem Fall kann auch ein Haushalt, der die Einkommensgrenzen überschreitet, in die öffentlich geförderte Wohnung einziehen.“

https://twitter.com/kahrs/status/1004631894108131328

Dass die BSW nun Sozialwohnungen auch an Besserverdienende vermitteln will, liege an den Bürgerverträgen, die der Senat mit den „Initiativen für gute Integration“ geschlossen hatte. Denn darin ist festgeschrieben, dass die Belegung der Wohnungen „integrationsfreundlich“ gestaltet werden soll.

Dabei ist der Bedarf an Sozialwohnungen ohnehin schon viel höher als das Angebot. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung fehlen in der Stadt 150.000 bezahlbare Wohnungen – größeren Mangel hat in Deutschland demnach nur Berlin. Und die Lage hat sich in den vergangenen Jahren trotz Bauoffensive des Senats noch verschlimmert: Die Anzahl der Sozialwohnungen ist von 116.487 im Jahr 2007 auf 78.779 im vergangenen Jahr um ein Drittel geschrumpft, weil die Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen nur 15 Jahre lang günstige Mieten garantieren müssen. Gleichzeitig haben bald 40 Prozent der Hamburger ein Anrecht auf eine Sozialwohnung – die Einkommensgrenzen dafür will der Senat nämlich demnächst erhöhen.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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