Bericht der Innenrevision : Nach Chantals Tod

Nachdem Chantal in Obhut einer Pflegefamilie starb, hat die Sozialbehörde zwar reagiert: mit neuen Regeln für die Auswahl von Pflegeeltern und Plänen, freie Träger aus dem System zu entlassen. Der Bericht der Innenrevision empfiehlt aber andere Maßnahmen.

Deckblatt des Berichts der Innenrevision der Finanzbehörde zum Tod von Chantal

Es gibt einen ersten Schritt auf dem Weg zur Klärung der quälenden Frage, warum Chantal sterben musste. Die Elfjährige erlag im Januar einer Methadonvergiftung. Sie lebte unter der Obhut des Jugendamtes und unter Aufsicht eines Jugendhilfeträgers bei Pflegeeltern in Wilhelmsburg. Fünf Monate lang hat sich die Innenrevision der Finanzbehörde mit dem Schicksal der Elfjährigen beschäftigt. Seit vergangener Woche liegt der Bericht des Gremiums vor.

Die Innenrevision kommt zu dem Schluss, dass Chantal nie der Familie hätte anvertraut werden dürfen, in der sie lebte. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) hat es demnach versäumt, die Pflegeeltern „vollständig und ordnungsgemäß“ auf ihre Eignung zu prüfen. Das entlässt jedoch den freien Träger, der mit der Betreuung von Chantal und ihrer Pflegefamilie beauftragt war, nicht aus der Verantwortung: Laut Innenrevision ist aus der Aktenlage „nicht ersichtlich, dass die vertraglichen Pflichten eingehalten wurden“.

Die strafrechtliche Bewertung dessen, was passiert ist, liegt in den Händen der Hamburger Staatsanwaltschaft: Sie ermittelt in mehreren Verfahren sowohl gegen die Pflegeeltern von Chantal, als auch gegen fünf ASD-Mitarbeiter und einen Mitarbeiter des beteiligten freien Trägers VSE. Die Staatsanwaltschaft verlässt sich dabei auf die Akten, die auch der Innenrevision vorliegen. Diese bezeichnet die Aktenführung im Fall Chantal insgesamt als mangelhaft. Die Dokumentation habe sich sogar „nach Zuständigkeitswechsel der Fachkraft beim ASD weiter verschlechtert“. Trotzdem habe die Prüfung zu gefestigten Ergebnissen geführt, aus denen die Innenrevision auch Empfehlungen ableitet.

Demnach sollen in der Jugendhilfe klare Ziele festgesetzt werden – mit Kontrollen, ob die Hilfen auch wirken. Die Innenrevision empfiehlt darüber hinaus, Standards für freie Träger zu setzen. Pflegefamilien sollten regelmäßig auf ihre Eignung überprüft werden. Auf Hinweise aus dem Umfeld der Familien solle man mit zum Teil auch unangekündigten Hausbesuchen reagieren.

Keinen Verbesserungsbedarf sieht die Innenrevision bei der Auswahl von Pflegeeltern. Es sei vielmehr eine „einheitliche Anwendung des vorhandenen Regelwerks“ zu gewährleisten. Ausgerechnet in diesem Bereich ist die Sozialbehörde allerdings längst tätig geworden und hat die Kriterien für die Eignung als Pflegefamilien verschärft: Alle Personen, die in Pflegefamilien leben und über 14 Jahre alt sind müssen sich einem Drogentest unterziehen. Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) erntete dafür Kritik: Er würde Pflegefamilien einem Generalverdacht unterstellen, weil auch die rund 1300 Familien, die bereits Pflegekinder betreuen, getestet wurden.

Auch ein weiterer Vorstoß des Senators scheint nach dem Bericht der Innenrevision nicht zielführend: Im Mai wurde ein sogenanntes Eckpunktepapier Scheeles bekannt, laut dem der Senator die Verträge mit freien Trägern der Jugendhilfe kündigen wollte. Künftig wäre dann im Wesentlichen der ASD zuständig für die Auswahl, Betreuung und Begleitung von Pflegefamilien zuständig gewesen. Diesen Vorstoß des Senators stoppte der Familienausschuss. Scheele will nun „die Neuordnung des Pflegekinderwesens ergebnisoffen mit den Abgeordneten des Fachausschusses“ diskutieren.

Bei der Auswahl von Pflegefamilienhat Scheele also Konsequenzen gezogen. Bei den freien Trägern wollte er Konsequenzen ziehen – indem er plante, sie auszuschließen. Doch was tut sich beim ASD? Der trägt offenbar, so legt es der Bericht der Innenrevision nahe, die Hauptverantwortung für Chantals Tod. Dazu kündigt die Sozialbehörde an, „die Arbeit in den Pflegekinderdiensten der Bezirke zu vereinheitlichen“. „Bis Ende des Jahres werden wir ein Konzept zur Jugendhilfeinspektion vorlegen und bis Ende dieser Legislaturperiode werden wir ein Qualitätsmanagement einführen“, so eine Sprecherin. Unter dem Begriff „Jugendhilfeinspektion“verstehe man „Strukturen in den Jugendämtern zu schaffen, die sicherstellen, dass das Regelwerk eingehalten wird“.

Derweil scheint sich die Situation für die Mitarbeiter bei den Allgemeinen Sozialen Diensten zu verschärfen – ausgerechnet im Bereich der Aktenführung und Dokumentation, den die Innenrevision für den Fall Chantal als „mängelbehaftet“ bewertet hat. Die Leiter der Allgemeinen Sozialen Dienste selbst haben in einem Schreiben an die Bezirksamtsleiter eine Art Überlastungsanzeige gestellt. Die „Aktenführung mit der erforderlichen Dokumentation ist derzeit nicht entsprechend der Dienstanweisung möglich“, so die ASD-Leiter. Grund: Die ASD-Mitarbeiter fühlen sich von der kürzlich eingeführten Jugendamtssoftware „Jus IT“ überfordert. Die Software weise zum einen Programmierfehler auf, zum anderen seien Mitarbeiter im Umgang mit ihr nicht ausreichend geschult. In dem Brief warnen die ASD-Leiter davor, dass insbesondere die Übermittlung von Polizeimeldungen zu Kindeswohlgefährdungen (KWG) nicht einwandfrei funktioniere: „Die ASD-Leiter übernehmen an dieser Stelle keine Verantwortung dafür, falls dringende KWG-Meldungen unentdeckt bleiben.“

Die Sozialbehörde betont: „Den Rückmeldungen zufolge, die wir bisher aus den Bezirksämtern bekommen haben, läuft Jus IT größtenteils sehr gut.“ Trotzdem wolle man die ASD-Mitarbeiter unterstützen: „Wenn die Bezirksamtsleiter zu dem Ergebnis kommen, dass die zuständigen ASD-Mitarbeiter mehr Hilfen vor Ort brauchen, werden wir diesem Wunsch unverzüglich nachkommen“, sagte Sozialsenator Detlef Scheele. „Wir sind jederzeit bereit, weitere Schulungen anzubieten.“

Text: Beatrice Blank

Der Bericht der Innenrevision ist im Internet auf den Seiten der Finanzbehörde abrufbar. 

 

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