Das Bundesjustizministerium hat vergangene Woche eine Reform des Mietrechts in Aussicht gestellt. Diese soll Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten schützen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will noch in diesem Jahr eine Mietrechtsreform durchsetzen. Geplant ist unter anderem, dass Möblierungszuschläge künftig gesondert ausgewiesen werden müssen. „Eine der vielen Umgehungsstrategien der Mietpreisbremse wird endlich abgeschafft“, sagt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes.
Laut einer Auswertung des Bundesbauministerium werden inzwischen in Großstädten wie Hamburg mehr als 30 Prozent aller Wohnungsinserate als möbliert angeboten. Ein Grund: Bislang gibt es keine Obergrenzen für den Möblierungszuschlag zu teils exorbitanten Mietpreisen. Um „Schlupflöcher zu schließen und Tricksereien zu verhindern“ hatte der Senat bereits vor zwei Jahren eine Bundesratsinitiative gestartet, war damals allerdings am Widerstand von CDU und FDP gescheitert.
Darüber hinaus will das Ministerium Kurzzeitvermietungen auf sechs Monate begrenzen. Die Einschränkung soll verhindern, dass Wohnungen dauerhaft möbliert zu deutlich höheren Preisen angeboten werden.
Die außerdem geplante Begrenzung von Indexmieterhöhungen begrüßt die Mieterbund-Chefin ausdrücklich. Gleichzeitig warnt sie vor den verbleibenden Risiken: „Auch eine jährliche Erhöhung der im Gesetzentwurf vorgesehenen 3,5 Prozent kann für viele Haushalte eine erhebliche Belastung darstellen – insbesondere dort, wo Mieten ohnehin hoch sind.“
