Eine Genossenschaft macht Angst

Zu holen ist bei Jörg Jankowski nichts. Sein Ex-Vermieter schickte ihm trotzdem Schuldeneintreiber ins Männerwohnheim

(aus Hinz&Kunzt 182/April 2008)

Zwei Männer betreten das Männerwohnheim am Billbrookdeich und klopfen an der Zimmertür von Jörg Jankowski. „Ich dachte zuerst, es wäre die Polizei. Das waren große, breite Typen – ich hatte Angst“, berichtet der 46-jährige Hinz&Kunzt-Verkäufer von dem ungebetenen Besuch an einem Februartag. Aber die beiden Männer sind nicht von der Polizei – sie wollen Geld.

Es geht nicht um Spielschulden. Sie sind nicht im Auftrag eines unseriösen Inkasso-Unternehmens unterwegs. Die Männer kommen von Jankowskis ehemaligem Vermieter. Sie wollen von dem mittellosen Mann Mietschulden eintreiben. Es ist kein dubioser Privatvermieter, der zu den unüblichen Methoden greift. Die Wohnung, in der er bis zu seinem Absturz elf Jahre lang gewohnt hat, gehört einer großen Genossenschaft: der Baugenossenschaft freier Gewerkschafter (BGFG).

Wer im Männerwohnheim Billbrookdeich leben muss, hat in der Regel alles verloren. Jörg Jankowski rutscht ab, als er seinen Job verliert. Er ist es gewohnt, gut zu verdienen, und deshalb zu stolz, sich Hilfe zu holen. Zudem leidet er an schweren Depressionen. Bald wird sein Girokonto gesperrt. Die Miete für die Wohnung kann er nicht mehr bezahlen. „Ich wusste, dass ich irgendwann geräumt werde. Mir war das peinlich. Ich wollte nur noch raus, habe in Lauenburg vier Monate lang gezeltet.“ Erst dann kommt er wieder zu sich. Merkt, dass er so nicht weiterleben kann. Jankowski zieht ins Männerwohnheim. Hier will er wieder auf die Beine kommen.

Seine Mietschulden: 1082,32 Euro. Hinzu kommen Räumungs-, Gerichts- und Renovierungskosten in Höhe von 5226,58 Euro. Jörg Jankowski hat längst den Offenbarungseid geleistet. „Ich habe keinen Cent übrig“, sagt er. Nicht umsonst darf bei Hartz-IV-Empfängern wie ihm nicht gepfändet werden.

Die BGFG stört das nicht. Die Vereinbarung, die die beiden Männer dem Wohnungslosen zur Unterschrift vorlegen, macht ihm Angst. „Ich, Jörg Jankowski, verpflichte mich, den Gesamtbetrag in monatlichen Raten von mindestens 20 Euro zu zahlen“, heißt es darin. Und weiter: „Komme ich mit einer Zahlung mehr als sieben Tage in Rückstand, so ist der gesamte jeweilige Restbetrag fällig und die Zwangsvollstreckung zulässig.“ Persönlich und bar will einer der Männer regelmäßig die Raten abholen, so der Text einer „Ermächtigung“, die Jörg Jankowski ebenfalls unterschreiben soll.

Jankowski unterschreibt nicht. Einige Tage später klopft es wieder an der Zimmertür des Wohnungslosen. Er traut sich nicht mehr zu öffnen.

Eine Genossenschaft, die Mietschuldnern Geldeintreiber bis in die Notunterkunft hinterherschickt? Hinz&Kunzt ruft unter der Handynummer an, die in dem Vertrag steht, den Jörg Jankowski unterschreiben soll: Herr M. geht ran, einer der beiden, die in Jankowskis Unterkunft gepoltert kamen. Erst will er sich überhaupt nicht an eine Zusammenarbeit mit der BGFG erinnern können. Dann erinnert er sich doch – will aber nur einmal bei Jörg Jankowski gewesen sein. Erst später wird er einräumen, doch mehrmals bei Jankowski vorbeigeschaut zu haben.

Bei der BGFG kann man nichts Ungewöhnliches an Herrn M.s Vorgehen finden. Die für Jankowski zuständige Sachbearbeiterin sagt: „Wir haben sehr positive Erfahrungen mit Herrn M. gemacht. Telefonisch sind die Schätzchen (sie meint psychisch stark angeschlagene Wohnungslose wie Jörg Jankowski, Anmerkung d. Redaktion) sowieso nicht zu erreichen.“ Bei der Erklärung, welche Rolle Herr M. genau spielt, kommt sie allerdings ins Stottern. „Er kümmert sich um einige unserer Objekte“, erklärt sie vage. Auf die Frage, ob er Detektiv sei, antwortet sie vielsagend mit „Jein“. Später kommt heraus: Herr M. sucht die Mietschuldner nicht nur auf. Er ermittelt im Auftrag der BGFG auch, wo säumige Mieter untergekommen sind.

Am nächsten Tag ruft der Vorgesetzte der Sachbearbeiterin an. Er ist routinierter im Umgang mit der Presse. Preist die Vorteile des Vorgehens: „Mehreren Mietern konnte so schon die Unterkunft gerettet werden.“ Das gilt allerdings nur für Schuldner, die noch in der Wohnung leben. Warum aber jemand aufgesucht wird, der seine Wohnung längst verloren hat, das erklärt er nicht.

Jörg Jankowski hat sich inzwischen Hilfe bei Rechtsanwältin Silke von Leitner geholt, die Hinz&Kunzt-Verkäufer ehrenamtlich berät. Sie hat die Genossenschaft schriftlich aufgefordert, „Hausbesuche“ künftig zu unterlassen. „Wie Ihnen bekannt ist, ist mein Mandant völlig vermögenslos … “ Nicht nur Jankowski selbst leide unter den ungebetenen Besuchern. „Auch Nachbarn haben sich bereits über den durch Ihre Mitarbeiter verursachten Lärm (lautes Türklopfen und Rufen) beschwert.“

Die BGFG antwortet umgehend: „Wir haben lediglich versucht, mit Ihrem Mandanten eine außergerichtliche Vereinbarung zu treffen“, wiegelt die Sachbearbeiterin ab. „Es ist nichts Unrechtes, einen Detektiv mit der Wahrung unserer Interessen zu beauftragen.“ Die Genossenschaft, so versichert sie, mache „keine ,Hausbesuche‘ ohne dem Einverständnis des Betroffenen“. Mit solchen müsse Jankowski nicht mehr rechnen: „Inzwischen haben wir den Gerichtsvollzieher beauftragt, unsere berechtigten Forderungen einzutreiben.“

Der Leiter der Unterkunft Billbrookdeich hat der BGFG mitgeteilt, wenn die Geldeintreiber nochmals auftauchen würden, bekämen sie Hausverbot. Wie viele andere Wohnungslose von der Genossenschaft mit fragwürdigen Methoden unter Druck gesetzt werden, ist unklar.

Marc-André Rüssau

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