Arbeitsrichterin über notwendige Reformen : „Der Gesetzgeber entzieht sich seiner Aufgabe“

Die scheidende Präsidentin des Bundesarbeitsgericht spricht mit Hinz&Kunzt unter anderem um Streiks bei Lieferdiensten. Foto: Bundesarbeitsgericht

Wilde Streiks wie beim Lieferdienst „Gorillas“ sind eigentlich nicht vom deutschen Streikrecht gedeckt. Die frühere Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt spricht über Missstände und Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt.

Hinz&Kunzt Randnotizen

Freitags informieren wir per Mail über die Nachrichten der Woche:

In Berlin haben Fahrer:innen des Lieferdiensts Gorillas erneut einen wilden Streik gegen die Arbeitsbedingungen bei dem Start-Up ausgerufen. Eigentlich erlaubt das deutsche Streikrecht, dass vom Bundesarbeitsgericht geprägt wurde, nur Streiks von Gewerkschaften in Tarifauseinandersetzungen. Ist das in Zeiten der digitalisierten Arbeitswelt noch zeitgemäß?

„Die Frage müssen Sie an den Gesetzgeber richten, aber der entzieht sich ja seiner Aufgabe, das Streikrecht zu regeln“, beklagt Ingrid Schmidt, inzwischen ehemalige Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts im Gespräch mit Hinz&Kunzt: „Das überlässt er den Arbeitsgerichten, und die können die Streikregeln nur anhand der Sachverhalte regeln, die an sie herangetragen werden. Aber man kann festhalten, dass dieses Land mit den Regeln, die die Rechtsprechung aufgestellt hat, nicht allzu schlecht gefahren ist.“

Lesen Sie hier das komplette Interview, erstmals erschienen in unserer September-Ausgabe:

Hinz&Kunzt: Frau Schmidt, Sie scheiden nach 16 Jahren als Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts aus dem Amt. Konnten Sie die Arbeitswelt ein bisschen gerechter machen?

Ingrid Schmidt: Was man als gerecht empfindet, hängt ja ganz stark von der persönlichen, sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Situation ab. Für Richterinnen und Richter kann es bei der Arbeit nicht darum gehen, ihre eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen durchzusetzen, sondern die des demokratisch legitimierten Gesetzgebers.

Aber Sie haben doch ein eigenes Gerechtigkeitsempfinden, das muss doch eine Rolle bei Ihren Entscheidungen spielen!

Man hat so seine persönlichen Vorstellungen, und die bleiben dort, wo Bewertungen geboten sind, auch nicht außen vor. Allerdings müssen Urteile begründet werden. Es muss offengelegt werden, auf welchen Erwägungen die Entscheidung beruht. Das schützt davor, seine eigenen Vorstellungen mit denen des Gesetzgebers zu verwechseln.

Sie schätzen die Juristin Elisabeth Selbert, weil sie für den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Grundgesetz gekämpft hat. Hat sich das Bundesarbeitsgericht verändert, weil es mit Ihnen erstmals eine Frau an der Spitze hatte?

Mit solchen Überlegungen habe ich mich noch nie beschäftigt. Es ist mir völlig egal, wie geschlechtsspezifisches Führungsverhalten aussieht, wie es sich auswirkt oder ob es das überhaupt gibt. Ich mache das, was ich für richtig halte, und stehe dafür auch ein. Ich hinterfrage aber nicht, ob ich das für richtig halte, weil ich eine Frau bin.

„Es geht nur in Trippelschritten voran.“

Auch 72 Jahre nach der Einführung des Grundgesetzes sind Frauen noch benachteiligt…

Natürlich ist es traurig, dass es immer noch eine geschlechtsbezogene Diskriminierung im Arbeitsleben gibt. Es geht nur in Trippelschritten voran, was ich mehr als bedaure. Gerichte können hier zwar etwas tun, aber nur im Rahmen von Gesetzen, die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. Je konkreter das Gesetz ist, desto leichter kann man dem entgegentreten.

Dem Schindluder, der in der Fleischindustrie mit Werkverträgen getrieben wurde, hat der Gesetzgeber Anfang des Jahres Einhalt geboten. Arbeitgeber hatten ein System von Subunternehmen aufgebaut, um sich aus der Verantwortung für die Arbeitsbedingungen zu stehlen.

Der Handlungsdruck kam daher, dass das Covid-19-Infektionsgeschehen in diesem Bereich völlig aus dem Ruder lief und die Gesundheit der Gesamtbevölkerung auf einmal gefährdet war. Bis zu diesen Ereignissen hat man darauf vertraut, dass die Fleischindustrie ihre gesetzlichen Vorgaben freiwillig beachtet, was sie aber nicht in dem Maße getan hat, wie es notwendig gewesen wäre.

Reformen in der Fleischindustrie, Aussitzen in der Pflege

Gerade hat Ihr Gericht einen anderen Missstand angeprangert: Ausländischen Pflegekräften, die Menschen in deren Wohnungen betreuen, steht jetzt der Mindestlohn zu – auch in Bereitschaftszeiten.

Das Problem war jahrelang offensichtlich, aber die Politik hat nicht gehandelt. Anders als bei der Fleischindustrie hatte die Politik hier keinen äußeren Handlungsdruck. Den haben Familien, die auf solche Pflegekonstruktionen angewiesen sind. Auch die Pflegekräfte aus dem osteuropäischen Raum halten still, die sich mit ihren hiesigen Verdiensten deutlich besserstellen als in ihrem Heimatland. Und erst recht still bleiben die Vermittler, die an diesem ganzen Konzept verdienen. Die damalige Klägerin konnte ihr persönliches Risiko nur deswegen mindern, weil sie kurz vor der Rente stand und deshalb mit dieser Klage ihre künftigen Verdienstchancen nicht gefährdete. Der Staat ist also dringend gefragt und muss auch handeln.

„Der Politik fehlt es an Ehrlichkeit, sich dem Problem zu stellen.“

Ärgert Sie nicht, dass er das nicht längst getan hat?

Ich kann verstehen, dass man lange Zeit braucht, um dieses Problem anzugehen. Aber die Politik hat es ausgesessen, und ich kann noch nicht erkennen, dass sich nach der Entscheidung etwas tut. Man hat keine Idee, wie man das in den Griff kriegen soll. Es fehlt an Pflegeeinrichtungen, es fehlt an Pflegekräften, es fehlt an Geld – und der Politik fehlt es an Ehrlichkeit, sich dem Problem zu stellen. So kommen wir da nicht weiter.

Wilder Streik bei Lieferdienst in Berlin

In Berlin haben die Fahrer des Lieferdienstes „Gorillas“ mit einem wilden Streik für Aufsehen gesorgt. Sie wollten damit gegen ihre prekären Arbeitsbedingungen protestieren. Eigentlich ist so ein Streik hierzulande nicht erlaubt: Arbeitsniederlegungen sind nur in Tarifauseinandersetzungen mit Gewerkschaften gestattet. Ist das deutsche Streikrecht zu restriktiv für moderne Arbeitsformen?

Die Frage müssen Sie an den Gesetzgeber richten, aber der entzieht sich ja seiner Aufgabe, das Streikrecht zu regeln. Das überlässt er den Arbeitsgerichten, und die können die Streikregeln nur anhand der Sachverhalte regeln, die an sie herangetragen werden. Aber man kann festhalten, dass dieses Land mit den Regeln, die die Rechtsprechung aufgestellt hat, nicht allzu schlecht gefahren ist.

Aber jetzt ändert sich die Arbeitswelt, nicht nur bei den Lieferdiensten – und damit auch die Grundlage für Auseinandersetzungen …

Dann müssen halt die Streitigkeiten zu Gericht kommen und dann wird darüber befunden werden. Interessant finde ich, dass unter den Bedingungen, unter denen die Fahrer der Lieferdienste arbeiten müssen, der Gedanke entstanden ist: Wir müssen im Kollektiv handeln, anstatt unsere Rechte alleine durchzusetzen. Das ist ja heute auch nicht mehr selbstverständlich.

„Die Rekrutierungsmodelle der Vergangenheit sind nur bedingt tauglich für eine zunehmend digitalisierte Arbeitswelt.“

Gewerkschaften beklagen, dass es diese Art von Arbeitsmodellen erschweren, sich zu organisieren – weil es etwa keinen Pausenraum gibt, in dem man Probleme besprechen kann.

Die Rekrutierungsmodelle der Vergangenheit sind nur bedingt tauglich für eine zunehmend digitalisierte Arbeitswelt. Da muss man umschalten. Aber ich bin überzeugt davon, dass das zu schaffen ist. Auch da wird sich der Gesetzgeber Gedanken machen müssen, ob er Erleichterungen schafft.

Haben Sie auch das Gefühl, dass durch die Start-up-Mentalität manchmal die Rechte der Beschäftigten unter die Räder kommen?

Am Anfang ist da oft so eine coole Idee: Die Start-up-Gründer und die Beschäftigten arbeiten alle auf einer Stufe. Man hat eine unorthodoxe Arbeitsumgebung und findet die Arbeit faszinierend, weil man etwas ganz Neues gestaltet. Man hat das Gefühl, dass alle in einem Boot sitzen und gemeinsam kommt man voran. Aber mit der Zeit klärt sich, wer Steuermann und wer Ruderer ist. Erst dann wird der Schutzbedarf deutlich, den die einzelnen Arbeitnehmer haben.

Zum Abschluss ein Blick in die Zukunft. Womit wird sich Ihr Nachfolger oder Ihre Nachfolgerin konfrontiert sehen?

Es werden sicherlich einige Sachverhalte aus der Coronazeit sein. Zählt ein Coronatest zur Arbeitszeit? Unter welchen Voraussetzungen kann man die Arbeit verweigern? Es wird um digitale Arbeitsbedingungen gehen. Und man wird sehen, ob der Gesetzgeber an die Regelung der Arbeitszeit in puncto Pflege rangeht. Ich habe mal eine Frage an Sie: Ist Ihnen aufgefallen, ob das im jetzigen Wahlkampf eine Rolle spielt?

Nein. Aber das geht mir bei vielen Themen so, die ich wichtig finde …

Vielen Dank für das Gespräch!

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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