Berliner Obdachlose : Unschuldig verfolgt

Am Berliner Ostbahnhof sollen Bundespolizisten zu Unrecht Obdachlose angezeigt haben, offenbar um die Statistik zu schönen. Gegen sie ermittelt nun das Landeskriminalamt wegen „Verfolgung Unschuldiger“. In Hamburg sind keine ähnlichen Fälle bekannt.

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Tatort Ostbahnhof: Hier sollen die Bundespolizisten Straftaten zum Nachteil von Bundespolizisten begangen haben.

Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz: Gegen Obdachlose am Berliner Ostbahnhof hat die Bundespolizei offenbar wissentlich zu Unrecht Ermittlungsverfahren eingeleitet. Drei Bundespolizisten sollen ihnen wiederholt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten angehängt haben, berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Das Landeskriminalamt in der Hauptstadt bestätigt, dass es gegen drei Polizisten wegen „Verfolgung Unschuldiger“ ermittelt. Zwei der Beschuldigten sind nach Informationen von Hinz&Kunzt bereits seit dem Sommer vom Dienst suspendiert.

In den letzten Monaten sei die Situation für die Obdachlosen am Ostbahnhof „echt schlimm geworden“, sagte der 42-jährige Marek dem Berliner Kurier. Er sei noch nie im Gefängnis gewesen und schnorre auch nicht aufdringlich, zitiert die Zeitung ihn weiter: „Aber in den letzten Monaten bin ich immer öfter von irgendwelchen Polizisten kontrolliert und gefilzt worden, wurde angezeigt weil ich mich angeblich dagegen gewehrt hätte und habe Platzverbote bekommen.“ Obdachlose hätten keine Chance, sich dagegen zu wehren.

Wollten die Polizisten so schneller befördert werden? Zu den Motiven der Polizisten schreibt der Spiegel, sie wollten eine Zielvorgabe der Polizeidirektion erfüllen: „Darin wurde die Zahl der Fahndungstreffer zum wichtigen Kriterium für gute Polizeiarbeit erklärt.“ Das sei eine „Schutzbehauptung“ der angeklagten Polizisten, sagt indes die Bundespolizei. Pressesprecher Gero von Vegesack räumt allerdings eine „missverständliche Formulierung“ in einer Dienstanweisung ein, die inzwischen geändert worden sei. „Ein Zusammenhang zwischen Aufgriffszahlen der Beamten und möglichen Beförderungen besteht nicht“, sagt von Vegesack.

In Hamburg gebe es solche Zielvorgaben nicht, versichert eine Sprecherin der Bundespolizeidirektion Hannover Hinz&Kunzt. Auch seien ihr keine Fälle wie der in Berlin bekannt: „So etwas hatte ich vorher noch nie gehört“.

Text: Benjamin Laufer
Foto: Eric Sehr (CC BY-SA 2.0)