Und raus bist du!

Jan Sjoerds schläft auf der Straße. Doch die Sozialbehörde hat neu definiert, wer als Obdachloser gilt. Jan und viele andere gehören nicht mehr dazu – und bekommen weniger Hilfe bei der Wohnungssuche.

(aus Hinz&Kunzt 221/Juli 2011)

221-janJan Sjoerds braucht dringend eine Wohnung. Seit fast zehn Jahren lebt der 65-jährige Hinz&Künztler auf der Straße. Neulich hat er gehört: In Hamburg hält das Unternehmen Saga-GWG ein Kontingent von Wohnungen bereit, die nur an Obdachlose vergeben werden. Eine tolle Chance, von der Platte wegzukommen, denkt Jan.

Er bräuchte vom Amt eine Bestätigung, dass er auf so eine Wohnung ein Anrecht hat, quasi die Bestätigung, dass er obdachlos ist. „Dringlichkeitsbestätigung“ heißt das. Beim Amt für Wohnungsnotfälle in Altona trägt Jan sein Anliegen vor und bekommt ein Papier ausgestellt. Damit will er sich bei der Saga um eine solche Wohnung bewerben. Er hat Glück: Gerade ist eine frei. Nur: Er bringt das falsche Papier. Er hat einen „Dringlichkeitsschein“, keine Dringlichkeitsbestätigung … Lesen Sie weiter in der Juli-Ausgabe von Hinz&Kunzt

Text: Hanning Voigts
Foto: Cornelius M. Braun