Meldungen: Politik und Soziales

(aus Hinz&Kunzt 210/August 2010)

Notunterkünfte vollkommen überfüllt
Die städtischen Notschlafstellen Pik As (für Männer, 190 Plätze) und Frauenzimmer (für Frauen, 20 Plätze) sind völlig überlastet. Die Einrichtungen waren im Mai zu 101 (Pik As) beziehungsweise 125 Prozent (Frauenzimmer) belegt; im Juni zu 93 Prozent und 120 Prozent, so die Sozialbehörde auf Nachfrage von Hinz&Kunzt. Zahlen für den Juli lägen nicht vor. Weil die Notunterkünfte keinen Hilfesuchenden abweisen dürfen, werden bei Bedarf zusätzlich Doppelstockbetten aufgestellt oder Matratzen ausgelegt. Die Behörde begründet die hohe Belegung mit Schwierigkeiten bei der Vermittlung in ständige Unterkünfte. Diese wiederum seien stark belegt, weil die Vermittlung in passenden Wohnraum nicht gelingt: Es gibt schlicht zu wenig kleine, günstige Wohnungen. BEB

Unnötiger Wohnungsleerstand
Der Verein Mieter helfen Mietern wirft der Stadt vor, zu wenig gegen den Leerstand von Wohnraum zu tun. Allein im Schanzenviertel und Umgebung stünden 39 Wohnungen leer, teils länger als ein Jahr, ohne Eingriff des Bezirksamts. Die Mieterschützer fordern mehr Druck auf die Eigentümer und dass Wohnungen wegen Baumaßnahmen nicht unbegrenzt leer stehen dürfen. UJO

Abzock-Vermieter: Senat verweigert Auskünfte
Der Senat will weiterhin nicht erklären, warum die Behörden monatelang nichts gegen Abzock-Vermieter wie Thorsten Kuhlmann unternommen haben. Antworten auf eine SPD-Bürgerschaftsanfrage verweigerte die Regierung Mitte Juli mit dem Hinweis: „Neben Geschäftsgeheimnissen des Vermieters Kuhlmann und anderen Vermietern sind auch Sozialdaten der Mieter betroffen.“ Im Oktober 2009 hatte Hinz&Kunzt erstmals berichtet. Der Sozialbehörde sei damals „die generelle Problematik bekannt geworden“, so der Senat. Im Mai 2010 – sieben Monate später – habe die Arge mitgeteilt, „dass in 107 Fällen Mietbetrug oder der Verdacht auf Mietbetrug besteht“. Was die Sozialbehörde unternommen hat, um den Missbrauch von Steuergeldern zu stoppen, erklärte der Senat nicht. UJO

Arbeitslose als „Bürgerarbeiter“
34.000 Langzeitarbeitslose in Deutschland sollen künftig sogenannte Bürgerarbeit leisten. An einer sechsmonatigen „Aktivierungsphase“ nehmen derzeit rund 160.000 Arbeitslose teil, die von den Ämtern intensiv bei der Stellensuche unterstützt werden sollen. Knapp ein Viertel der Auserwählten soll ab Januar 2011 für drei Jahre eine gemeinnützige Beschäftigung erhalten. Im Gegensatz zu Ein-Euro-Jobs sind die Stellen sozialversicherungspflichtig. In Hamburg nehmen 685 Personen an der Vorauswahl teil, 188 sollen später Bürgerarbeit leisten. Unter allen 16 Bundesländern stellt Hamburg mit Abstand die wenigsten Plätze. Ein vergleichbares Bundes-Programm heißt „Jobperspektive“ und läuft seit rund zwei Jahren. Problem: Viele Arbeitslose wollen mitmachen, doch es gibt nur wenige geförderte Stellen. BEB

Brandanschlag auf Wohnunterkunft
Ein 17-Jähriger hat gestanden, Anfang Juli einen Molotow-Cocktail auf eine Obdachlosenunterkunft in Velbert (Nordrhein-Westfalen) geworfen zu haben. Er habe Streit mit Hausbewohnern gehabt und sie erschrecken wollen. Weil ein Bewohner das Feuer sofort löschte, wurde niemand verletzt. Der Jugendliche ist laut Polizei psychisch labil und in Betreuung.  BEB

Arm trotz Arbeit
1,3 Millionen Erwerbstätige in Deutschland, darunter eine halbe Million Vollzeitbeschäftigte, können laut Deutschem Gewerkschaftsbund von ihrer Arbeit allein nicht leben und sind auf Sozialleistungen angewiesen. Mittlerweile liege der Anteil der sogenannten Aufstocker unter den Hartz-IV-Empfängern bei 21 Prozent.  BEB

Arm trotz Rente
Fast 18.000 Hamburger über 64 Jahre haben Ende 2009 Leistungen zur Grundsicherung erhalten. Das waren zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2004 ist die Zahl um 42 Prozent gestiegen. 70 Prozent bezogen die Hilfe ergänzend zur Rente.  BEB

Gericht: Lohndumping ist Straftat
Erstmals hat ein deutsches Gericht die Zahlung von Dumpinglöhnen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit bewertet. Das Landgericht Magdeburg verurteilte einen Reinigungsunternehmer zu 1000 Euro Strafe, weil er Beschäftigten statt des verbind­­lichen Mindestlohns von damals 7,68 Euro Stundenlöhne von zum Teil unter einem Euro bezahlt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (21 Ns 17/09).  UJO

Videoüberwachter Kiez: mehr Straftaten?
Die Videoüberwachung auf der Reeperbahn senkt laut Innenbehörde nicht die Zahl der Straftaten dort. Die erfassten Delikte stiegen im dritten Jahr seit Montage der Kameras um 32 Prozent gegenüber dem Jahr vor der Überwachung, Körperverletzungen sogar um 75 Prozent. Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) erklärte den statistischen Anstieg: „Das liegt daran, dass wir genauer hinsehen.“ BEB

Urteile zum Tod von Lara Mia
Im Prozess um den Tod der im Alter von neun Monaten verstorbenen Lara Mia hat das Landgericht Hamburg die 19-jährige Mutter nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ihr damaliger Freund bekam eine Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Weil ein plötzlicher Kindstod nicht ausgeschlossen werden konnte, erklärten die Richter die beiden nur der gefährlichen Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht für schuldig, die Mutter auch der Misshandlung einer Schutzbefohlenen. Lara Mia war Anfang 2009 tot aufgefunden worden, zum Zeitpunkt des Todes war sie deutlich unterernährt.  HAN

23 Euro pro Kind im Monat mehr
480 Millionen Euro will die Bundesregierung kommendes Jahr bereitstellen, um Kinder von Hartz-IV-Empfängern besser zu fördern. Mit dem Geld sollen etwa Nachhilfeunterricht oder die Teilnahme an Musik- und Sportveran­staltungen finanziert werden, so Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar die aktuelle Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verworfen. Sie betragen zurzeit je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent der Regelsätze für Erwachsene. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält mindestens 1,5 Milliarden Euro für nötig, um dem Urteil gerecht zu werden.  UJO

Eine unterirdische Nacht

Hals über Kopf hat der Senat Anfang Dezember weitere Notschlafplätze für Obdachlose bereitgestellt – in einem Weltkriegsbunker. Für Hinz&Kunzt-Volontär Hanning Voigts war klar: Um ein Bild von den Zuständen vor Ort zu bekommen, musste er dort übernachten.

(aus Hinz&Kunzt 215/Januar 2011)

„Wir wollen das Geld zurück!“

Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) über den Kampf gegen Abzock-Vermieter und die Wohnungsnot in Hamburg

(aus Hinz&Kunzt 212/Oktober 2010)

Kuhlmann zahlt 110.000 Euro an Sozialbehörde zurück

Innenansicht: Kuhlmanns Keller
Einsicht in einen von Kuhlmanns Keller

Die Hamburger Sozialbehörde teilte am Freitag mit, dass Abzockvermieter Thorsten Kuhlmann sich verpflichtet habe, der Stadt einen Abschlag in Höhe von 110.000 Euro auf zu viel kassierte Mieten von Hilfeempfänger zu erstatten.

Frühling heißt Platte machen

In kalten Nächten schlafen mehr als 200 Menschen in Winternotquartieren. Wenn die im April schließen, wissen die meisten Obdachlosen nicht, wo sie hin sollen

(aus Hinz&Kunzt 182/April 2008)

In diesen Tagen schließen die Winternotquartiere für Obdachlose. Mehr als 200 Menschen verlieren dann Bett und Dach über dem Kopf. Was aus ihnen wird, ist in den meisten Fällen nicht bekannt. Ein Besuch in der Notunterkunft Sportallee.

Nr. 1: Mehr Betten für kranke Obdachlose

Zehn Jahre Hinz&Kunzt – zehn Geburtstags-Forderungen

(aus Hinz&Kunzt 122/April 2003)

Darum geht es:

Wer Fieber hat, gehört ins Bett. Für Menschen, die auf der Straße leben müssen, gelten andere Gesetze: Sie können sich nirgends auskurieren, ob bei Grippe oder offenen Beinen. Denn ein Fall fürs Krankenhaus ist das nicht. Zwar betreibt die Caritas eine Krankenstube für Obdachlose. Aber die hat nur 14 Betten – viel zu wenig für die mindestens 1281 Menschen, die laut der jüngsten Zählung der Sozialbehörde auf der Straße leben. Pflegedienstleiter Klaus Scheiblich: „Wir sind immer überbelegt.

Die Situation heute:

Obdachlose, die ein Bett ergattert haben und gepflegt werden müssen, sind trotzdem nicht aus dem Schneider. „Die häusliche Krankenpflege ist an die Bedingung geknüpft, dass es einen Haushalt gibt“, erläutert AOK-Sprecherin Renate Hillig die aktuelle Gesetzeslage. Diese wird strikt ausgelegt: Selbst Kassen-Mitglieder, die lange in einem Nachtasyl wie dem Pik As oder in einem Hotelzimmer leben, aber keine eigene Küche haben, haben bei schweren Krankheiten keinen Anspruch auf häusliche Pflege – ein Umstand, den laut Hillig auch manch Senior in einem Altenheim zu spüren bekommt.

Auch Obdachlose, die nicht krankenversichert sind und für deren Behandlungskosten eigentlich das Sozialamt aufkommt, gehen nach dieser Definition leer aus: „Krankenhilfeleistungen sind laut Gesetz entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten“, sagt die Sprecherin der Sozialbehörde, Anika Wichert, und gesteht: „Da gibt es eine Lücke.“

Pflegen & wohnen (p&w), Betreiber der Übernachtungsstätte Pik As, führt derzeit Gespräche, um Pflegekosten in den Übernachtungsstätten erstattet zu bekommen. „Der Bedarf ist da“, so Sprecher Kay Ingwersen. „Es ist immer ein fürchterlicher Kampf um den Einzelfall“, ergänzt ein ehemaliger Sozialarbeiter.

Immerhin: Die Sozialbehörde unterstützt die Krankenstube für Obdachlose mit 280.000 Euro jährlich, 230.000 Euro beträgt schon heute der Eigenanteil der Caritas. Die Krankenkassen zahlen nichts, dabei waren laut Caritas allein im vergangenen Jahr 27 Prozent der Krankenstuben-Patienten bei der AOK versichert. Eine vom Hamburger Diakonischen Werk 2002 vorgelegte Studie belegt, dass sogar 60 Prozent der Wohnungslosen Mitglied einer Krankenkasse sind.

Die Zukunft:

Künftig wird alles noch schlimmer: Vom Jahr 2004 an brauchen auch diejenigen ein Bett, die sich bisher im Krankenhaus auskurieren konnten. Denn Krankenhäuser sind künftig gesetzlich verpflichtet, Behandlungen nicht mehr nach Krankenhaustagen, sondern nach so genannten Fallpauschalen (DRG) abzurechnen.

Das vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überwachte System hat zum Ziel, Behandlungskosten bundesweit zu vereinheitlichen, Leistungen transparent zu machen und teure Liegezeiten im Krankenhaus zu verkürzen. Aus wirtschaftlicher Sicht und für das Gros der Patienten, die schneller nach Hause entlassen werden, um sich dort in vertrauter Umgebung auszukurieren, ist diese Regelung von Vorteil. „Für Obdachlose und alleinstehende Wohnungslose ist sie fatal“, so die Ärztin Dr. Frauke Ishorst-Witte, die in der Tagesaufenthaltsstätte Bundesstraße (TAS) eine Sprechstunde für Obdachlose anbietet. Sie müssen auf die Straße entlassen werden.

Eine soziale Indikation, die es Ärzten bisher erlaubt hat, auf Probleme eines Patienten einzugehen und ihn länger als aus medizinischer Sicht erforderlich im Krankenhaus zu behalten, ist künftig kaum mehr möglich. Aufwändige Gespräche und Zeitverluste, die durch wenig kooperative Patienten entstehen, können nicht abgerechnet werden. Obdachlose gelten aber als besonders schwierige – und somit künftig unwirtschaftliche Patienten.

Doch darf Wirtschaftlickeit auf Kosten der Patienten gehen? Für Lungenentzündung hat eine US-Studie vor und nach Einführung der Fallpauschalen ergeben, dass die Verweildauer im Krankenhaus tatsächlich um 35 Prozent zurückging, die Sterblichkeit dort um 15 Prozent sank und die Krankenhauskosten um 25 Prozent. Dafür aber stieg die Sterblichkeit außerhalb des Krankenhauses innerhalb der ersten 30 Tage um 35 Prozent.

„Es ist notwendig, das ambulante System jetzt schon auszuweiten“, so Dr. Ishorst-Witte – und auf finanziell sichere Beine zu stellen. Denn: „Wohnungslose haben so viele Probleme, da sind manche selbst mit der regelmäßigen Einnahme ihrer Medikamente überfordert.“ Die Ärztin plädiert für eine stärkere Vernetzung zwischen niedergelassenen und Krankenhausärzten und der Obdachlosenhilfe: „Ärzte sollten sich mit der Caritas-Krankenstube in Verbindung setzen und, wenn die kein Bett haben, zumindest die Mobile Hilfe oder die TAS informieren.“ Manch Rückfall oder Krankenhausaufenthalt, der wegen Verschleppung einer Krankheit nötig wird, könnte vermieden werden.

Schon heute liegt die Lebenserwartung Obdachloser bei nur 44,5 Jahren, so eine Studie des Instituts für Rechtsmedizin an der Hamburger Uniklinik. Das sind 30 Jahre weniger als der Bevölkerungsdurchschnitt in Deutschland.

So sollte es laufen:

– Mehr Krankenstuben-Betten für Obdachlose, wo geschultes Personal auch mit schwierigen Patienten umzugehen weiß.

– In Übernachtungsstätten muss häusliche Pflege möglich sein und finanziert werden.

– Krankenkassen und Sozialbehörde müssen auch bei Obdachlosen die Kosten für häusliche Pflege übernehmen.

– Stärkere Vernetzung zwischen niedergelassenen Medizinern, Krankenhausärzten und der Obdachlosenhilfe.

Annette Bitter