Kein Knast für Knöllchen
Wer kein Geld hat, um Bußgelder zu bezahlen, muss zur Strafe auch nicht ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Dortmund entschieden. Für die Stadt ist der Beschluss eine Ohrfeige.
Wer kein Geld hat, um Bußgelder zu bezahlen, muss zur Strafe auch nicht ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Dortmund entschieden. Für die Stadt ist der Beschluss eine Ohrfeige.
Die neue Koalition aus SPD und Grünen in der Hamburger Bürgerschaft will sich dafür einsetzen, dass Containern keine Straftat mehr ist. Schwarzfahren soll jedoch eine bleiben – was vor allem Arme betrifft.
Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Justiz: Ersatzfreiheitsstrafen zum Beispiel für Schwarzfahren werden ausgesetzt und aufgeschoben. Zwangsräumungen von Wohnungen hingegen bislang nicht.
Weil in Hamburgs Gefängnissen viele Menschen wegen geringer Delikte wie Schwarzfahren einsitzen, will die rot-grüne Regierungskoalition Abhilfe schaffen. Eine Gesetzesänderung soll die Zahl und Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen verkürzen – mithilfe gemeinnütziger Arbeit.
Weil er mehrfach schwarzgefahren sein soll, hatte die Staatsanwaltschaft einen 49-Jährigen zur Fahndung ausgeschrieben. Er musste ins Untersuchungsgefängnis – auch, weil er wohnungslos ist.
Weil er eine Geldstrafe wegen „Leistungserschleichungen“ nicht bezahlt hat, muss ein Obdachloser für 120 Tage ins Gefängnis. Setzt sich Justizsenator Till Steffen (Grüne) mit seiner Forderung „Kein Knast für Schwarzfahrer“ durch, könnten solche Meldungen bald Geschichte sein.