Prozess um Mariusz' Tod : So erklärt der Angeklagte die Tatortspuren

Das Strafjustizgebäude des Hamburger Landgerichts. Foto: BELA

Kommt es zum Freispruch im Prozess um den gewaltsamen Tod des Obdachlosen Mariusz? Der Angeklagte hat vor dem Landgericht jedenfalls eine Erklärung abgegeben, die das Gericht beeindruckt hat.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Im Prozess um die Tötung des Obdachlosen Mariusz hat der Angeklagte am Freitag die Tat bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte den ebenfalls obdachlosen 37-Jährigen angeklagt, seinen Zimmernachbarn aus dem Winternotprogramm im April mit mindestens sieben Stichen mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Dabei stützte sie sich vor allem auf eine Messerverpackung, die direkt neben der Leiche gefunden wurde. Ein Gutachter sicherte darauf später DNA-Spuren und Fingerabdrücke des Angeklagten. Auf Bildern aus einer Überwachungskamera eines Supermarkts ist zu sehen, wie er das Messer zuvor gestohlen hatte.

In seiner Einlassung vor Gericht erklärte er nun, das Messer samt Verpackung sei ihm aus seinem Spint im Winternotprogramm in der Friesenstraße gestohlen worden. „Eigentlich hätte das Messer jeder nehmen können, der in dieser Unterkunft war“, verlas sein Anwalt aus der schriftlichen Erklärung. Später habe er ein gleiches Messer noch einmal gestohlen, um damit Lebensmittel zu zerschneiden. Dieses Messer hätten die Polizist*innen dann bei seiner Verhaftung in seinem Rucksack gefunden.

Möglicherweise stützt das DNA-Gutachten diese Erklärung: Beauftragt hatten die Ermittler*innen, nach Spuren des Angeklagten zu suchen – nicht aber nach welchen von Dritten. Ob noch jemand anderes die Messerverpackung in der Hand hatte und am Tatort abgelegt hat, ist also unklar. Dies soll nun nachträglich bis zum nächsten Verhandlungstermin untersucht werden.

Die Richter*innen schien die Erklärung jedenfalls zu beeindrucken. Standen sie beim Prozessauftakt der beantragten Aufhebung des Haftbefehls noch sehr skeptisch gegenüber, hat sich das nun offenbar geändert. „Wir haben eine geringe Tendenz, den dringenden Tatverdacht zu verneinen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Ein Urteil soll nun womöglich bereits am nächsten Verhandlungstag – am 6. November – ergehen.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.