Ab sofort :
Neue Hinz&Kunzt-Ausweise

Der neue Hinz&Kunzt-Ausweis

Als treue Leser:innen wissen Sie es vermutlich: Offizielle Hinz&Kunzt-Verkäufer:innen erkennen Sie am Verkaufsausweis. Dieser erhält nun einen frischen Anstrich.

Hinz&Kunzt Randnotizen

Freitags informieren wir per Mail über die Nachrichten der Woche:

Wer Hinz&Kunzt verkaufen möchte, einigt sich mit uns auf bestimmte Verhaltensregeln: Etwa darauf, beim Verkauf keinen Alkohol zu trinken, die Kundschaft nicht zu ­bedrängen, bereitwillig Magazin und Wechselgeld herauszugeben und das ­Magazin nicht zum Betteln zu nutzen.

Der sicherste Weg, um offizielle Hinz&Kunzt-Verkäufer:innen zu erkennen, ist deshalb der Ausweis, den sie beim Verkauf gut sichtbar bei sich tragen. Auch das gehört zu den abgesprochenen Verhaltensregeln. Nun haben wir uns entschieden, dem Ausweis ein Update zu verpassen. Das hat mehrere Gründe.

Die Ausweise sind von nun an mit einem QR-Code versehen. Damit werden Sie in einigen Monaten bei manchen Hinz&Künztler:innen Ihr Straßenmagazin auch bargeldlos bezahlen können. Diese Verkäufer:innen werden einen sichtbaren Hinweis tragen. Wir sind gespannt, wie das Experiment von Ihnen angenommen wird.

Außerdem sind die Ausweise in Zukunft befristet. Sobald der Ausweis abläuft, ist das für uns ein Anlass, mit den jeweiligen Verkäufer:innen zu klären, ob sie noch auf uns angewiesen sind. Denn Hinz&Kunzt soll bestenfalls ein Sprungbrett sein und keine dauerhafte Lösung. Dabei berücksichtigen wir, dass manche diesen Sprung nicht machen können. Etwa weil kein gesicherter Wohnraum, feste Arbeit oder Leistungsanspruch entstanden sind. Diese Menschen können natürlich weiterhin Hinz&Kunzt verkaufen.

Die gewohnte, fett gedruckte Verkäufer:innennummer und das Foto bleiben auch auf den neuen Ausweisen erhalten, deren Vorder- und Rückseite übrigens identisch sind. Gültig ist der Verkaufsausweis nur im Originalzustand als Kunststoffkarte. Fotografierte, laminierte oder folierte Ausweise können Hinweise auf Fälschungen sein, die in der Vergangenheit leider immer wieder vorkamen. Das gilt auch, wenn der Aufdruck „Original“ auf dem Verkäuferfoto nicht mehr sichtbar ist.

Autor:in
Lukas Gilbert
Lukas Gilbert
Seit 2019 bei Hinz&Kunzt. Zunächst als Volontär, seit September 2021 als Redakteur.