Bundesrat stärkt Mieter : Maklerstreik abgesagt

Ab 2015 gelten die Mietpreisbremse und das sogenannte Bestellerprinzip. Die geplante Gesetzesänderung passierte jetzt den Bundesrat. Wer einen Makler beauftragt, muss ihn künftig bezahlen. Ein angekündigter Maklerstreik scheiterte unterdessen.

Wohnungssuche
Ist erst einmal der Makler dazwischen geschaltet, wird es teuer. Wohnungssuchende setzen deswegen auf eigene Aushänge.

Ginge es nach dem Vorstand des Bundesverbandes für die Immobilienwirtschaft (BVFI), dann stünde heute der Makler- und nicht der GDL-Streik im Fokus der Öffentlichkeit. Aus Protest gegen die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips hatte der Berufsverband seine Mitglieder zur Streik-Urabstimmung aufgerufen. Künftig zahlt derjenige die Gebühren, der den Makler beauftragt. Bislang liegen die Kosten beim Mieter, auch wenn der Makler für seine Tätigkeit vom Vermieter beauftragt wurde. Ziel des Maklerstreiks: Am 7. November, dem Tag der Behandlung des Gesetzes im Bundesrat, sollten keinerlei WohnungsbesichtVerabschiedungigungen stattfinden. Doch in den Sozialen Netzwerken sorgte die Ankündigung lediglich für Spott und Hohn. „Stell Dir vor es ist Streik und jeder lacht …“ und „#Maklerstreik 2014: Schon wieder eine Berufsgruppe, die Deutschland lahmlegt …“, so die Kommentare bei twitter.

Die Streikandrohung der Makler sei nicht ernst zu nehmen gewesen, sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. „Das hätte nur noch getoppt werden können, indem die Makler in den Hungerstreik treten.“ Es ginge nicht um ein Berufsverbot, sondern darum, dass Makler bislang einfach den gesetzlich erlaubten Höchstbetrag von Wohnungssuchenden einkassieren konnten. „Jetzt gelten auch für Makler Marktgesetze“, so Chychla. Auch die SPD-Fraktion in Hamburg begrüßt die Entwicklung. „Die Gesetzesänderung war ein Hamburger Anliegen“, sagt der stadtpolitischer Sprecher Dirk Kienscherf. Er rechnet damit, dass das Bestellerprinzip schon ab 2015 gelten. „Das ist aus unserer Sicht ein großer Erfolg.“

Sogar der Immobilienverband Deutschland (IVD) distanzierte sich deutlich von dem Streikaufruf des BVFI. „Ein Maklerstreik ist Unsinn und führt nur zu Kopfschütteln in der Branche“, so IVD-Sprecher Jürgen Michael Schick. Schlussendlich scheiterte der Streik am Unwillen der Makler. Die für einen Streik notwendige Zweidrittelmehrheit wurde deutlich verpasst. Bei einer geringen Wahlbeteiligung stimmt nicht einmal jeder dritte Makler für die Arbeitsniederlegung.

Einher geht mit der Gesetzesänderung die Einführung der Mietpreisbremse. Demnach darf bei Neuvermietungen der Mietpreis die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen. Das würde bedeuten, dass in Hamburg Mieten von mehr als 10 Euro pro Quadratmeter verboten wären. Allerdings sind sanierte und bereits überteuerte Wohnungen von der Regelung ausgenommen. Chychla spricht daher von einem „Mietpreisbremschen“. Ein weiteres Problem: Mieter müssten überteuerte Mieten gleich beim Einzug monieren. Dies sei allerdings kaum möglich, so Chychla. Zuerst müsse recherchiert werden, ob die Wohnung zuvor überteuert war oder umfangreiche Sanierungen durchgeführt wurden. Und wer beginnt gleich zum Einzug einen Rechtsstreit mit seinem Vermieter? Eine Einschätzung, die auch der Bundesrat teil. Solch eine Regelung würde unredlichen Vermietern Tür und Tor öffnen. Deswegen fordert der Bundesrat die Regierung zu Nachbesserungen auf.

In seiner Beratung hat der Bundesrat zahlreiche weitere Korrekturen vorgeschlagen.So sollen Neubauten nicht dauerhaft, sondern nur innerhalb der ersten fünf Jahre von der Mietpreisbremse ausgenommen werden. Chychla regte im Gespräch mit Hinz&Kunzt eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Auch der Bundesrat sieht Handlungsbedarf und fordert eine praxistaugliche Ausgestaltung des Paragrafen 5 um Mietwucher besser begegnen zu können.

Text: Jonas Füllner
Foto: Actionpress/Frank Peters