Streit um Kirchenasyl :
Kirche fordert neue Flüchtlingspolitik

Der Streit ums Kirchenasyl ist vorerst beendet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stoppt den Versuch, das Kirchenasyl auszuhebeln. Im Gegenzug wollen Bundesamt und Kirchen für Härtefälle, denen eine Abschiebung droht, eine gemeinsame Lösungen finden.

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In Hamburg erhalten nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl aktuell 67 Menschen Schutz im Kirchenasyl.

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist das Kirchenasyl ein Dorn im Auge. Seit Dezember versuchte die Behörde die Schutzregelung allmählich aufzuweichen. Das sorgte weit über Kirchenkreise hinaus für Empörung. Denn das Kirchenasyl ist ein jahrhundertealtes Instrument um Schutzsuchenden Hilfe zu leisten. Erst Ende vergangener Woche lenkte das Bundesamt ein: Das Kirchenasyl wird vorerst nicht eingeschränkt.

Den Streit hatte das BAMF im Dezember ausgelöst. Flüchtlinge im Kirchenasyl stufte die Behörde plötzlich als „flüchtig“ ein. Für Asylbewerber, die untergetaucht sind, verlängert sich das Zeitfenster für Abschiebungen von sechs auf 18 Monate. Damit wollte das BAMF erreichen, dass Abschiebungen auch nach Beendigung eines Kirchenasyls noch möglich sind. Diese neue Handhabe empörte die Kirchenvertreter. „Die Menschen im Kirchenasyl sind keinesfalls flüchtig“, sagt Flüchtlingspastorin Dietlind Jochims. „Sie haben eine Adresse und sind jederzeit erreichbar.“

Die Kirchen befürchten, dass durch solche Änderungen der Schutz des Kirchenasyls ausgehebelt wird. Befeuert werden die Sorgen der Kirchenvertreter durch Äußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der nach Angaben des Nachrichtenmagazins Der Spiegel Ende Januar sagte: „Als Verfassungsminister lehne ich das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab.“

Würde der Staat das Kirchenasyl nicht mehr akzeptieren, wäre dies ein Bruch mit einer etablierten Nothilfe der Kirche. Das Kirchenasyl ist eben kein rechtliches Instrument. Vielmehr bot die Kirche schon vor Jahrhunderten in ihren Häusern zu Unrecht Verfolgten Schutz. In der Gegenwart entwickelte sich das Kirchenasyl mit steigenden Flüchtlingszahlen seit den 1980er Jahren zu einer akzeptierten Institution. Bei einem Kirchenasyl bieten Gemeinden Flüchtlingen zeitlich befristet humanitäre Hilfe, wenn bei der Abschiebung Gefahr für Leib und Leben besteht oder Menschenrechtsverletzungen riskiert werden. Grundlage für eine Aufnahme im Kirchenasyl ist darüber hinaus, dass trotz eines Abschiebebescheids auf dem Rechtsweg noch eine andere Lösung für die Betroffene gesehen wird. So gäbe es Fälle, bei denen offenbar nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, erläutert Flüchtlingspastorin Dietlind Jochims. Oder Gründe, die eindeutig gegen eine Ausweisung sprächen, fanden keine Berücksichtigung. Es gebe aber andersherum auch Fälle, in denen Gemeinden ein Kirchenasyl ablehnen. Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros in Berlin, bestätigt diese Haltung: „Kirchenasyl ist für uns immer ultima ratio.“

Das BAMF wirft den Kirchen vor, dass zu viele Flüchtlinge im Kirchenasyl aufgenommen werden. Tatsächlich stieg bundesweit die Zahl der Menschen im Kirchenasyl in den vergangenen zwölf Monaten von 92 auf mehr als 400 an. Diese Zahl muss aber im Verhältnis zu den massiv wachsenden Flüchtlingszahlen betrachtet werden. So stellten allein im Jahr 2014 mehr als 200.000 Flüchtlinge in Deutschland einen Asylantrag. Aus Sicht von Karl Jüsten vom Katholischen Büro in Berlin würde durch diese Zahlen der „Charakter des Kirchenasyls als Nothilfe“ mehr als deutlich.

Der Anstieg der Kirchenasyle resultiert zudem aus der sogenannte Drittstaaten-Regelung des Dublin-III-Abkommens. Die Verschärfung des Asylrechtes besagt, dass Flüchtlinge in dem Land Asyl beantragen müssen, in dem sie erstmalig EU-Boden betreten. Da Flüchtlinge aus Nordafrika sich über den Süden oder Osten Europa näher, führt diese Regelung zu einem Ungleichgewicht in der Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb der EU. Flüchtlinge, die beispielsweise über Italien nach Deutschland einreisen, könnten in dieses Ankunftsland wieder abgeschoben werden. Wenn eine Abschiebung beschlossen wurde, verbleiben sechs Monate, um die Abschiebung durchzuführen. Ansonsten verbleiben die Flüchtlinge in Deutschland und die deutschen Behörden sind für das weitere Asylverfahren zuständig.

Ein Beispiel für Hilfe durch das Kirchenasyl, zeigt Diakonin Constanze Funck von der Nordkirche auf. Eine syrisch-palästinensische Familie musste die Heimat verlassen, weil der Vater an multiple Sklerose erkrankte. Er konnte seinen Beruf nicht mehr ausüben, verschuldete sich und wurde in der Heimat bedroht. Hilfe erhielten sie in Deutschland durch Verwandtschaft, die bereits in den 1990er Jahren übergesiedelt war. Trotzdem drohte die Abschiebung nach Italien aufgrund der Drittstaatenregelung. „In diesem Fall wäre die medizinische Grundversorgung in Italien gefährdet gewesen“, sagt Funck. Durch das Kirchenasyl wurde die Frist der Abschiebung ausgehebelt und inzwischen läuft ein Asylverfahren in Deutschland mit guten Aussichten. „Die Kinder machen jetzt eine Ausbildung und sind völlig integriert“, sagt Funck.

Mit der Anhebung der Frist für Abschiebungen von Menschen im Kirchenasyl auf 18 Monate wäre eine Abschiebung im Anschluss an das Kirchenasyl möglich. Den Kirchengemeinden geht es allerdings nicht vorrangig darum, durch das Kirchenasyl die Abschiebefristen auszuhebeln. Länder wie eben Italien oder auch Ungarn, Bulgarien und Griechenland würden Flüchtlinge nicht menschenwürdig behandeln, kritisiert die Nordkirche. Eine Abschiebung in diese Länder lehnt die Kirche daher unabhängig von zeitlichen Fristen grundlegend ab.

Die jetzt mit dem Bundesamt vereinbarte Testphase sieht Dietlind Jochims auch als Chance. „Bei Härtefallprüfung gibt es eine neue Form der in Zusammenarbeit von Bundesamt und Kirchen“, sagt Jochims. Fälle, denen die Kirche gute Chancen für einen Verbleib einräumt, landen nicht mehr im Kirchenasyl. Sie werden gesondert vom BAMF bearbeitet. Im Gegenzug verzichtet das Bundesamt darauf, die Fristen zur Abschiebung von Flüchtlingen im Kirchenasyl zu verlängern. Im Herbst wollen Kirchen und Bundesamt die jetzt begonnene Testphase auswerten. „Die Härtefälle können jetzt in einzelnen Fällen hoffentlich besser bearbeitet werden“, sagt Flüchtlingspastorin Jochims. Die Gefahr einer Abschaffung des Kirchenasyls sei aber noch nicht gebannt.

Die Nordkirche fordert daher eine grundlegend neue Flüchtlingspolitik in Europa ein. Menschen würden „wie Stückgut in Europa hin und her geschoben“, heißt es in einer Stellungnahme, die das Kirchenparlament jetzt verabschiedet hat. Die Dublin-III-Verordnung führe zu Familientrennungen, Obdachlosigkeit und ungerechtfertigten Inhaftierungen. Das Kirchenasyl sei daher unerlässlich, um Flüchtlinge vor menschenrechtlich unzumutbaren Gegebenheiten zu schützen. Aktuell beherbergt die Nordkirche 131 Flüchtlinge aufgeteilt auf 59 Kirchengemeinden, sagt Flüchtlingspastorin Dietlind Jochims. 67 Menschen finden in Kirchenasylen in Hamburg Zuflucht. Der Großteil der Flüchtlinge käme aus dem Iran, Afghanistan und Syrien.

Die Nordkirche reagiert derweil auf die steigenden Flüchtlingszahlen. Alle Kirchenkreise erhalten hauptamtliche Flüchtlingsbeauftragte. Diese sollen Ehrenamtliche unterstützen, Flüchtlinge an Beratungsstellen vermitteln und Kirchenasyle begleiten.

Text: Jonas Füllner