Verbraucherschutzbehörde : Infos zum Recht auf ein eigenes Konto

Seit 2016 hat jeder das Recht, ein Konto zu eröffnen. Egal, ob mit Wohnsitz oder ohne. Egal, wie viel Geld er hat.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Der rechtliche Anspruch auf das so genannte Basiskonto gilt ausdrücklich auch für Wohnungslose und Asylbewerber. Die Hamburgische Verbraucherschutzbehörde hat nun ein Faltblatt mit Informationen zum Basiskonto veröffentlicht. Darin informiert die Behörde auch darüber, wie man sich gegen eine Bank zur Wehr setzen kann, die eine Kontoeröffnung ablehnt.

„Mit dem neuen Informationsangebot wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Menschen über ihre Rechte informiert sind und mit diesem Wissen ein eigenes Bankkonto eröffnen können“, sagt Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. 

Der Flyer ist in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Türkisch und Russisch erhältlich und kann auf der Webseite der Verbraucherschutzbehörde runtergeladen werden. Außerdem kann er kostenfrei per E-Mail unter publikationen@bgv.hamburg.de oder per Telefon unter 040-428 37-2368 bestellt werden.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.