Eigenbedarfskündigungen : Hamburg will Mieter:innen besser vor Verdrängung schützen

Wer in Hamburg Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht künftig eine Genehmigung. Foto: Actionpress / Bernd Nasner

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll künftig in ganz Hamburg erschwert werden, um Mieter:innen vor Verdrängung zu schützen. Der Senat bereitet eine entsprechende Verordnung vor.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Wenn Immobilienbesitzer:innen ihre Hamburger Miet- in eine Eigentumswohnung umwandeln wollen, benötigen sie künftig im gesamten Stadtgebiet eine behördliche Genehmigung. Eine entsprechende Verordnung sei derzeit in Vorbereitung und werde „zeitnah erfolgen“, teilte die Stadtentwicklungsbehörde gegenüber Hinz&Kunzt mit. Bereits Mitte Juli habe man ganz Hamburg im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt und damit das Vorkaufsrechte der Stadt bei Immobilienverkäufen gestärkt.

Mit der neuen Verordnung sollen Mieter:innen künftig vor ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigungen geschützt werden. Nach einer Umwandlung in eine Eigentumswohnung haben die neuen Eigentümer:innen nämlich ein Sonderkündigungsrecht, wenn sie Eigenbedarf anmelden. Selbst Altmieter:innen müssen sich dann innerhalb eines Jahres eine neue Wohnung suchen. Die Mietervereine beklagen zudem, dass ein Eigenbedarf vorgetäuscht werden kann, um die Wohnung nach dem Auszug der bisherigen Bewohner:innen teuer weiterzuvermieten.

Ungebremste Verdrängung
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Ungebremste Verdrängung
715 Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen hat die Stadt vergangenes Jahr in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung genehmigt – mehr als doppelt so viele wie 2019 (325) und gut achtmal mehr als 2018 (85).

Siegmund Chychla, Chef vom Mieterverein zu Hamburg, begrüßt deswegen, dass der Senat frühzeitig die gesamte Stadt zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt habe. „Ich hoffe, dass jetzt nicht nur zeitnah, sondern umgehend auch der Umwandlungsstopp erfolgt“, sagt Chychla. Andernfalls stünde zu befürchten, dass Hauseigentümer:innen noch vor dem Erlass ohne behördliche Hürden ihre Mietwohnungen kurzerhand in Eigentum umwandeln und damit in Zukunft weitere Kündigung drohen.

Bislang sind Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in 16 Hamburger Stadtvierteln genehmigungspflichtig, die der Senat zu Sozialen Erhaltungsgebieten ernannt hat. Damit werden bislang etwa 300.000 Mieter:innen geschützt. Jedenfalls theoretisch: auch in diesen Gebieten wurden in den vergangenen Jahren hunderte Wohnungen in Eigentum umgewandelt.

Mit der neuen Verordnung würde dieser Schutz für die ganze Stadt gelten. Berlin hat den besonderen Schutz für Mieter:innen bereits umgesetzt: Dort bedarf seit Anfang dieser Woche in Mehrfamilienhäusern die Umwandlungen im gesamten Stadtgebiet einer behördlichen Genehmigung.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Studium der Germanistik und Sozialwissenschaft an der Universität Hamburg. Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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