Banken verpflichtet : Girokonto für alle kommt

Banken dürfen Obdachlosen künftig nicht mehr die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetzentwurf für das Konto für alle eine EU-Richtlinie um. Start für spätestens 2016 geplant.

Banken dürfen künftige auch Obdachlose nicht mehr als Kunden ablehnen. (Foto: Nils Fabisch/pixelio.de)
Banken dürfen künftige Obdachlose nicht mehr als Kunden ablehnen. (Foto: Nils Fabisch/pixelio.de)

Banken dürfen künftig niemandem mehr das Girokonto verweigern: Die Bundesregierung hat heute in einem Gesetzentwurf das Girokonto für alle beschlossen. Auch Obdachlose, Asylbewerber und Ausländer mit Duldungsstatus können dann ein so genanntes Basiskonto eröffnen.

Bislang boten nur einige wenige Geldinstitute ein Girokonto für Obdachlose an. Die meisten Banken verlangen bei der Kontoeröffnung einen festen Wohnsitz. Fortan soll es genügen, eine Postadresse anzugeben. Die Geldinstitute haben somit nicht mehr die Möglichkeit, bestimmte Kundenkreise pauschal auszugrenzen wie bisher. Voraussetzung für das Basiskonto: Die Antragsteller müssen sich legal in der EU aufhalten.

Schuldnerberater fordern schon lange, dass Recht auf ein Girokonto gesetzlich festzuschreiben. Zwar erklärten die Geldinstitute bereits 1995 in einer „freiwilligen Selbstverpflichtung“, auf Wunsch jedem Bürger ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten. Doch die Praxis sah oft anders aus. Schon 2003 forderte Hinz&Kunzt daher das Grundrecht auf ein Girokonto für jedermann.

Rund 700.000 Menschen haben laut Hamburgs Verbraucherschutzverband in Deutschland kein Girokonto – rechnet man Flüchtlinge hinzu könnte die Zahl auf rund eine Million anwachsen. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag. Das Konto für alle soll aber spätestens im Juni 2016 eingeführt werden.

Text: SIM
Foto: Nils Fabisch/pixelio.de

 

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