Gericht stoppt Bau von Obdachlosenheim

Im Duisburger Stadtteil Kaßlerfeld sollte ein Übergangswohnheim für 34 Obdachlose entstehen. Daraus wird vorerst nichts. Eine Anwohnerin zog vor Gericht, weil sie eine „Entwertung des Stadtteils“ fürchtet. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Klage statt.

Düsseldorfer Richter haben den Bau eines Übergangswohnheims für Obdachlose gestoppt
Düsseldorfer Richter haben den Bau eines Übergangswohnheims für Obdachlose gestoppt

Die Klägerin besitzt ein Haus in direkter Nachbarschaft des geplanten Übergangswohnheims für Obdachlose. Wie die Tageszeitung „Der Westen“ berichtet, begründet die Frau ihre Klage damit, dass „die Bewohner in der Regel arbeitslose, überwiegend sucht- oder psychisch kranke Männer sind.“ Das geordnete Wohngebiet würde durch die Ansiedlung „gravierend entwertet“.

In dem Bericht zitiert die Zeitung auch aus der bislang nicht öffentlich verfügbaren Urteilsbegründung der Richter. So könnten „insbesondere ältere Bewohner (…) Angstgefühle empfinden”, die durch die Bewohner ausgelöst würden.

Als „diskriminierend“ bezeichnet der Geschäftsführer des Diakoniewerks Duisburg, Sieghard Schilling, das Urteil. „Mit so einer Entscheidung hat niemand gerechnet”,  sagte er. Das Signal dürfe nicht sein, dass diese Menschen nicht erwünscht seien und am besten „weit abseits der Stadt untergebracht werden“, so Schilling.  Die Linke in Duisburg sprach angesichts des Urteils von einem „ungeheuerlichen Skandal“.

Dr. Gerd Ulrich Kapteina, Vorsitzender Richter beim Düsseldorfer Gericht sagt auf Anfrage von Hinz&Kunzt, man wolle „jedem Eindruck entgegenwirken, dass das Urteil diskriminierenden oder gar ausgrenzenden Inhalt haben könnte.“ Grundsätzlich seien soziale Einrichtungen in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig. Hier handele es sich aber um einen „besonders gelagerten Einzelfall.“

Die Richter bemängelten, dass das Übergangswohnheim in eine Wohnhauszeile hinein gequetscht würde, um an anderer Stelle Platz für ein Bauvorhaben zu schaffen. Zudem gebe es „keine ausreichenden Rückzugsmöglichkeiten“ für die Bewohner. Auch die Brandschutzvorschriften würden nicht eingehalten.

Stadt und Diakoniewerk, die für den Bau verantwortlich sind, wollen Revision einlegen und in die nächst höhere Instanz gehen. Da sich das aber hinziehen kann, will die Diakonie das Gebäude in der Zwischenzeit als Wohnraum vermieten. Bis zu einer endgültigen Entscheidung müssen die Bewohner notgedrungen am bisherigen Standort bleiben. Das „Haus am Hafen“ ist aber so marode, dass der Abriss bereits beschlossene Sache ist.

Sehen Sie hier einen Fernsehbeitrag der WDR Lokalzeit zum umstrittenen Urteil

Text: Simone Deckner
Foto: Action Press

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