Jugendliche Flüchtlinge : Geld für Rechtsberatung gestrichen

Minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen streicht die Stadt die finanzielle Unterstützung für eine Rechtsberatung. Bislang haben sie 150 Euro erhalten, wenn sie einen Asylantrag gestellt haben. Nun sollen die Vormünder zahlen.

Anne Harms ist Leiterin der kirchlichen Beratungsstelle FLUCHTPUNKT, die 1994 gegründet und die durch die NDR-Dokumentation „Abschiebung im Morgengrauen“ bundesweit bekannt wurde. (Foto: Bertold Fabricius)
Asylrechtsexpertin Anne Harms kritisiert die Kürzung: Ein vertrauensvolles Gespräch mit einem Fachanwalt sei nicht durch eine ÖRA-Bertung zu ersetzen.

Seit dem 15. August zahlt die Sozialbehörde minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen keine Unterstützung mehr für Rechtsberatungen, wenn sie einen Asylantrag gestellt haben. Wie die taz berichtet, hat der Kinderschutzbund in dieser Woche alle Hamburger darüber informiert, die eine Vormundschaft für einen alleinreisenden jugendlichen Flüchtling übernommen haben.

Bislang hatten die Flüchtlinge pauschal 150 Euro aus dem Jugendhilfe-Topf der Stadt erhalten, um sich bei einem Anwalt ihrer Wahl beraten lassen zu können. Das war eine freiwillige Leistung der Stadt, betont Behördensprecher Marcel Schweitzer gegenüber Hinz&Kunzt: „Anwaltskosten für das Asylverfahren stellen keinen Teil des notwendigen Unterhalts, insbesondere keine Hilfe zur Erziehung dar.“ Infolge einer Gesetzesänderung sei inzwischen der Vormund dafür verantwortlich, einen Anwalt für seinen asylsuchenden Mündel zu zahlen. Deswegen habe die Behörde diese Unterstützung nun gestrichen.

Asylrecht insbesondere bei Minderjährigen kompliziert

Die kostenlose Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) der Stadt könnten aber „selbstverständlich“ auch die jugendlichen Flüchtlinge in Anspruch nehmen. Dort können sich alle Hamburger mit geringem Einkommen und Vermögen in Rechtsfragen beraten lassen.

Doch ist das bei existenziellen Fragen des Asylrechts ausreichend? „Wir freuen uns, dass die ÖRA spezialisierte Angebote für Flüchtlinge macht“, sagt die Leiterin der Diakonie-Beratungsstelle Fluchtpunkt, Anne Harms, gegenüber Hinz&Kunzt. Aber die ÖRA haben dafür auch nur wenige Stellen zur Verfügung. Das Asylrecht sei insbesondere bei Minderjährigen kompliziert. Um die jungen Flüchtlinge richtig beraten zu können, müsse man die ständige Rechtsprechung genau beobachten und auf die Einhaltung der „häufig sehr kurzen Fristen achten“. Von den Vormündern könne man das nicht erwarten. Deswegen sei die Möglichkeit einer Beratung durch einen Anwalt eigener Wahl so wichtig. Die Chancen im Asylverfahren verschlechtern sich durch die Kürzung also.

Text: BELA
Foto: Bertold Fabricius