Mindestlohn : Fragen lohnt sich!

Seit Jahresbeginn gilt bundesweit der allgemeine Mindestlohn. Obwohl das Gesetz nur wenige Ausnahmen vorsieht, sind viele Bürger unsicher, ob sie Anspruch auf die 8,50 Euro brutto die Stunde haben. Mehr als 20.000 Anrufe gingen bislang bei zwei Telefon-Hotlines ein, die für Aufklärung sorgen sollen.

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Noch bis Ende März berät der DGB Arbeitnehmer kostenlos zum Thema Mindestlohn.

Haben auch Minijobber Anspruch auf mindestens 8,50 Euro brutto die Stunde? (Ja.) Darf mein Chef die Zahlung des Mindestlohns von der Erfüllung von Akkordvorgaben abhängig machen? (Nein.) Und dürfen Trinkgelder mit dem Lohn verrechnet werden? (Nein.) Solche und weitere Fragen beantwortet seit Jahresbeginn die Mindestlohn-Hotline des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) – in zehn Sprachen.

300 bis 400 Menschen täglich wählen die Telefonnummer 0391/40 88 003, so eine DGB-Sprecherin. „Die meisten möchten wissen, ob für sie der Mindestlohn gilt.“ Vereinzelt würden aber auch Versuche von Arbeitgebern gemeldet, den Mindestlohn zu umgehen. So haben manche Firmen zum Jahreswechsel neue Verträge aufgesetzt und darin die Zahl der Arbeitsstunden reduziert. Im Ergebnis erhalten ihre Mitarbeiter zwar formal den Mindestlohn, tatsächlich aber nicht, weil sie nun Tag für Tag unbezahlte Überstunden leisten müssen – ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. Andere Arbeitgeber betrachten regelmäßig anfallende Wartezeiten, etwa bei Reinigungskräften in Hotels, als Freizeit – ebenfalls gesetzeswidrig.

Die Hotline bietet keine Rechtsberatung, vermittelt Anrufer bei Bedarf aber an die zuständige Gewerkschaft oder an Beratungsstellen weiter. Wer sich betrogen fühlt, wird auch an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls verwiesen. Sie ist zuständig dafür, Verstöße gegen das Mindestlohn-Gebot zu ahnden. Wichtig: Wer sich nicht zu erkennen geben will, kann den Fahndern auch anonym Hinweise zukommen lassen.

Auch das Bundesministerium für Arbeit hat eine Telefon-Hotline zum Mindestlohn eingerichtet. Unter der Telefonnummer 030/60 28 00 28 erhalten sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber Auskunft zum Gesetz. Seit Oktober haben mehr als 17.000 Anrufer das Angebot genutzt, allein in den ersten beiden Januar-Wochen gut 5300, so ein Ministeriums-Sprecher auf Anfrage. Trotz der großen Zahlen erklärte der Sprecher: „Gehaltvolle, belastbare und repräsentative Aussagen zur Nutzung der Mindestlohn-Hotline können wir derzeit noch nicht treffen.“ Immerhin: Wissenswertes zum Thema hat das Ministerium auf einer eigens eingerichteten Seite im Internet veröffentlicht.

Inwieweit Arbeitgeber sich an den Mindestlohn halten, werde sich zeigen, wenn Beschäftigte ihre Lohnabrechungen für den Januar bekommen, so die Hamburger DGB-Vorsitzende Katja Karger. Ihr Tipp: „Jeder Arbeitnehmer sollte sich seine Arbeitszeiten jeden Tag aufschreiben, und zwar Beginn, Ende, Dauer und Pausen. Wenn dann nach zwei oder drei Monaten erkennbar ist, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird, kann man seinen Anspruch geltend machen.“ Die gute Nachricht nämlich ist: Nicht gezahlter Lohn kann bis zu drei Jahre nachträglich eingeklagt werden.

Text: Ulrich Jonas
Screenshot: DGB
Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt  / pixelio.de

 

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