DGB kritisiert Gesetzesvorstoß :
Existenzsicherung erst nach fünf Jahren?

Sozialministerin Andrea Nahles (SPD). Foto: Henning Schacht/Action Press

Die Bundesregierung will in Deutschland lebende EU-Ausländer fünf Jahre lang von Sozialhilfe ausschließen. Kritik kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Pläne der Bundesregierung kritisiert, EU-Bürger aus dem Ausland fünf Jahre lang von der Sozialhilfe auszuschließen. „Das Gesetz trägt nicht dazu bei, die Probleme zu lösen, noch hilft es in der dringend notwendigen Debatte darüber, wie das europäische Sozialrecht künftig aussehen soll“, sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach zu dem Vorhaben. Leidtragende seien Menschen, die ohnehin unter schwierigen Bedingungen leben würden. „Nun will man noch fünf Jahre zusehen, bis sich ihre Armut verfestigt hat, bevor Grundrechte in Anspruch genommen werden dürfen?“

Die Bundesminister wollen in dieser Woche einen Gesetzesentwurf aus dem Haus von Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) verabschieden, wonach EU-Ausländer fünf Jahre lang kein Anrecht auf Existenzsicherung in Deutschland haben sollen, wenn sie hier noch nicht gearbeitet haben. Ursprünglich sollte das Gesetz schon vor Monaten verabschiedet worden sein. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge war der damalige Entwurf Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) jedoch zu lasch – er forderte weitere Verschärfungen.

Ohne Job keine Hilfe
EU-Ausländer sollen keine Sozialhilfe bekommen
Die Bundesregierung will Menschen aus anderen Staaten von Sozialleistungen ausschließen. Laut Gesetzentwurf sollen EU-Bürger in Deutschland künftig bis zu fünf Jahre lang keine staatliche Hilfe erhalten, wenn sie nicht arbeiten. Grüne sehen Grundrechte in Gefahr.

Bundessozialgericht für Existenzsicherung nach sechs Monaten

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach EU-Bürger spätestens dann einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn sie hier sechs Monate lang gelebt haben. In diesem Fall könne von einem „verfestigten Aufenthalt“ ausgegangen werden, so die Richter. Der deutsche Städtetag hatte anschließend auf eine Gesetzesverschärfung gedrängt, denn im Gegensatz zu Hartz IV müssen die Mittel für Sozialhilfe die Kommunen aufbringen.

Der Streit über Sozialhilfe für EU-Ausländer ist mit dem geplanten Gesetz nicht beigelegt. Nach einem vom DGB in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verstößt das Vorhaben womöglich gegen deutsches und europäisches Recht. Außerdem verhandelt das Bundesverfassungsgericht bald über die Frage, ob es verfassungswidrig ist, EU-Bürger von Sozialleistungen auszuschließen.

 

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.