Das Ende der Brechmittel-Ära

Europäischer Gerichtshof untersagt Zwangsmaßnahme für Dealer. Hamburg will sich daran halten.

(aus Hinz&Kunzt 162/August 2006)

Fünf Jahre lang setzte Hamburg im Kampf gegen Dealer auf den Einsatz von Brechmitteln. Jetzt verurteilte der Europäische Gerichtshof in Straßburg diese Maßnahme als Folter, wenn sie unter Zwang vollzogen wird. Hamburg will sich an das Urteil halten. In Zukunft soll den Kandidaten freistehen, ob sie freiwillig das Brechmittel nehmen oder die Drogentoilette im Untersuchungsgefängnis benutzen wollen. Hinz&Kunzt berichtet darüber, warum Brechmitteleinsätze eingeführt wurden, wie sie funktionieren und was sie wirklich bringen.

Brechmitteleinsatz bei Kleindealern: Die Maßnahme hörte sich für viele verlockend an. Es war das Jahr 2001, die innere Sicherheit und der Kampf gegen Drogen waren Wahlkampfthema Nummer eins. Für die Polizei war es eine gewisse Genugtuung. Bisher hatten Polizisten, wenn sie Dealer auf frischer Tat ertappten, oft das Nachsehen: Diese schluckten die Drogenkügelchen einfach runter – weg waren die Beweismittel. Und obwohl zwei oder mehr Zeugen den Vorgang beobachtet hatten, konnte niemand sagen, um welche Substanz und um welche Menge der Droge es sich gehandelt hatte. Das Ergebnis: Die Beschuldigten wurden vor Gericht freigesprochen – aus Mangel an Beweisen.

Für die SPD, die noch zusammen mit der GAL die Regierung stellte, war es die beste Möglichkeit, das Thema Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung auch für sich zu besetzen. Demonstrativer, als potenzielle Dealer erbrechen zu lassen, konnte man nicht zeigen, dass der Staat jetzt durchgreift.

Ein durchsichtiges Stimmenfang-Manöver. Denn noch Wochen vorher hatte die Koalition einen Brechmitteleinsatz nicht nur für unnötig, sondern auch für nicht sinnvoll gehalten. Außerdem berge er gesundheitliche Risiken, die in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Strafen stünden.

Das Verfahren selbst ist unter Zwang martialisch: Die Beschuldigten wurden in der Gerichtsmedizin im UKE aufgefordert, das Brechmittel zu schlucken. Wer sich weigerte, den Sirup aus der mexikanischen Brechwurzel plus Wasser zu trinken, wurde mit Gewalt dazu gebracht: „Unmittelbarer Zwang heißt: Er wird von Polizeibeamten auf den Stuhl gedrückt, der Kopf wird festgehalten, das Brechmittel wird an die Lippen gehalten. Wenn der Beschuldigte sich weigerte zu trinken, wurde in einigen Fällen das Mittel mit der Sonde durch die Nase in den Magen eingeführt“, sagt Professor Klaus Püschel, Leiter der Hamburger Gerichtsmedizin.

Der Tod von Achidi John

„Die Verabreichung von Brechmittel“, so Püschel, „ist medizinisch nicht gefährlich. Ich würde es auch meinen Kindern geben, falls die Drogen genommen hätten.“ Das Brechmittel an sich vielleicht nicht, der Stress dabei aber offensichtlich schon. Im Dezember 2001, unter der Regierung Schwarz-Schill, starb der 23-jährige Nigerianer Achidi John unter dramatischen Umständen, mit 47 Drogenkügelchen im Magen. Er wehrte sich verzweifelt gegen das Einführen der Sonde, warf sich laut Zeugenaussagen auf den Boden und rief auf Englisch: „Ich werde sterben, ich werde sterben.“ Die Ärztin, eine Mitarbeiterin von Professor Püschel, legte trotzdem die Magensonde. Der Mann starb. „Er hatte eine Herzkrankheit, die wir bei einer normalen Untersuchung gar nicht hätten diagnostizieren können“, sagt Püschel.

Nach dem Todesfall erneuerte die Ärztekammer ihren Protest. Es gründete sich ein Bündnis gegen den Einsatz von Brechmitteln, dem auch der Flüchtlingsrat angehörte. Und die Anwälte der Eltern. Die waren erbittert, weil sie erst mittels DNA-Test beweisen mussten, dass sie die Eltern sind. „Überhaupt hat uns die Staatsanwaltschaft Steine in den Weg gelegt, wo sie nur konnte“, sagt Anwältin Gabriele Heinecke. Völlig unverständlich war ihr und ihren Mandanten, dass kein Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin und gegen die beteiligten Polizisten eingeleitet worden war. Jetzt, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, in dem Brechmitteleinsätze unter Zwang als Folter gewertet werden und Betroffenen sogar Schadensersatz fordern können, räumte Antje Möller von der GAL ein, dass die Einführung der Zwangsmaßnahme „eine fatale Fehlentscheidung“ gewesen sei. „Der Tod von Achidi John ist nicht wiedergutzumachen.“ Vielleicht, so hofft Anwältin Gabriele Heinecke, könne man jetzt den Fall doch noch mal vor Gericht aufrollen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Professor Klaus Püschel respektiert das Urteil: „Für mich eine klare Entscheidung.“ An der derzeit in Hamburg umgesetzten Praxis würde sich dann „gar nicht viel“ ändern. „Wir haben schon in den vergangenen Jahren unseren Schwerpunkt immer mehr auf Deeskalation gelegt“, sagt er. Zwar setzte er auch nach dem Tod von Achidi John immer noch die Magensonde ein. „Aber selten und nur dann, wenn die medizinischen Rahmendaten gestimmt haben wie Blutdruck, Kreislauf und Sauerstoffsättigung“, sagt er. Seit dem Sommer 2004 wurde gar keine Magensonde mehr gelegt. Und auch die Anwendung von so genanntem unmittelbarem Zwang wie das Festhalten ist zurückgegangen. Von 30 Einsätzen in 2005 waren es noch fünf.

Außerdem versuche er immer, den Dealern das medizinische Risiko zu erläutern: „Wer Drogenkügelchen geschluckt hat, riskiert, dass sie aufplatzen und ihn vergiften. Das ist lebensgefährlich.“ Er zeigt es anhand von Fotos, die er nach Einsätzen gemacht hat. Die Kügelchen, vielleicht so groß wie die Kuppe eines kleinen Fingers, sind meist unprofessionell in eine dünne Folie gewickelt und dann verschweißt. „Besonders gefährlich sind die Momente, wenn die Kügelchen durch den Magenausgang in den Dünndarm gedrückt werden und wenn das Milieu von sauer in alkalisch wechselt“, sagt der Gerichtsmediziner.

Allein in Hamburg habe es in den 90er-Jahren deshalb drei Todesfälle gegeben, in England und Wales laut einer Studie 16 Todesfälle zwischen 1997 und 2002. Deswegen warnt Püschel ausdrücklich vor dem Einsatz der Drogentoilette: Die Drogen müssen mit allen Risiken den Körper durchlaufen. „Eine erhebliche Belastung für die Beschuldigten und das Aufsichtspersonal“, sagt der Rechtsmediziner.

Das Ende der Folter

Immerhin: Die Brechmitteleinsätze sind von 2002 bis 2005 drastisch zurückgegangen: von 124 auf 45 mit stark abnehmender Tendenz in 2006. Trotzdem wollen die Verantwortlichen nicht ganz darauf verzichten. Auch weil sich die Brechmitteleinsätze – insgesamt waren es rund 400 – in der Szene herumgesprochen haben und potenzielle Dealer nicht mehr so oft die Beweismittel verschlucken. Das wiederum gibt der Polizei das Gefühl, besseren Zugriff zu haben.

Aber in Zukunft soll keine Gewalt mehr eingesetzt werden. Die Betroffenen können sich entscheiden: Entweder sie nehmen das Brechmittel quasi freiwillig oder sie werden in die Untersuchungshaftanstalt in eine karge Zelle mit Drogentoilette überstellt und überwacht. So lange, bis die Drogenkügelchen auf natürlichem Wege ausgeschieden werden.

Ob der große Aufwand und die ganzen Risiken allerdings tatsächlich in einem vertretbaren moralischen oder juristischen Verhältnis stehen, darüber streiten sich die Geister. Und bei Letzterem gibt es auch keine Daten. Zwar wurden die Fälle alle gut dokumentiert, aber die gute Datenlage endet bei Klageerhebung. Ob die potenziellen Täter verurteilt wurden oder nicht und wie hoch die Strafen waren, ist nicht erfasst. Außerdem handelte es sich 2005 in 14 von 30 Einsätzen um Fehleinsätze. Da förderten die Brechmittel keine Kügelchen zutage.

Birgit Müller

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