Basiskonto : Zwei Banken stellen sich stur

Die Targobank verlangt für das Basiskonto 8,95 Euro pro Monat - auch von Obdachlosen. Foto: Actionpress / Christian Ohde

Nachdem Verbraucherschützer sechs Banken wegen überhöhter Gebühren fürs Basiskonto abgemahnt haben, stellen sich mindestens zwei von ihnen stur: Targobank und Postbank erklären auf Hinz&Kunzt-Nachfrage, dass sie ihre Preise für angemessen halten.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Es steht seit Juni jedermann zu und soll nicht teurer sein als das normale Girokonto: das sogenannte Basiskonto. Doch setzen einige Geldinstitute das neue Gesetz offenbar außer Kraft, indem sie überhöhte Gebühren verlangen. Nachdem Verbraucherschützer deswegen sechs Banken abgemahnt haben, stellen sich mindestens zwei Geldinstitute quer: Die Targobank, die 8,95 Euro pro Monat verlangt, teilte auf Nachfrage von Hinz&Kunzt mit: „Die Bepreisung halten wir für angemessen.“ Und die Postbank erklärte, sie halte „die Abmahnung für nicht gerechtfertigt“.

Zwei weitere Geldinstitute spielen auf Zeit: Die Deutsche Bank wollte das Schreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegenüber Hinz&Kunzt nicht kommentieren, die Sparkasse Holstein ließ wissen, sie spreche „direkt“ mit den Verbraucherschützern. Nur zwei der abgemahnten Banken haben ihre Praxis geändert: Die Volksbank Karlsruhe nimmt nach eigenen Angaben statt 7,90 nur noch 5,90 Euro monatlich. Und die BBBank erklärte auf Nachfrage, ihr Basiskonto sei nun wie das normale Girokonto kostenfrei.

Girokonto für alle endlich in Kraft
Jeder Mensch in Deutschland hat ab sofort Anspruch auf ein eigenes Konto – auch wenn er obdachlos ist, Schulden hat oder Flüchtling ist. Wem dennoch eine Bankverbindung verweigert wird, kann sich dagegen wehren – und notfalls sogar vor Gericht ziehen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hofft offenbar darauf, dass auch die anderen Banken noch einlenken werden: „Klage wurde noch nicht erhoben“, so eine Sprecherin auf Nachfrage von Hinz&Kunzt. Ob ein Gang vors Gericht Erfolg hätte, ist ungewiss. Im Gesetz steht lediglich, der Preis fürs Basiskonto solle „angemessen und marktüblich“ sein. „Diese unkonkrete Formulierung machen sich die Kreditinstitute nun zunutze und legen sie oft zu ihren Gunsten aus“, kritisieren die Verbraucherschützer. Sie ermuntern Betroffene zum Preisvergleich – und notfalls zur Beschwerde oder Klage.

Denn noch längst nicht ist der neue Rechtsanspruch Wirklichkeit. Mit welch hanebüchenen Begründungen Bankmitarbeiter Obdachlosen die Eröffnung eines Basiskontos verweigern, hat das „Hamburg Journal“ erst vor wenigen Tagen dokumentiert. Monika Falbrede von der Verbraucherzentrale Hamburg bestätigt die Probleme. Regelmäßig muss sie Klienten zu Geldinstituten begleiten, damit diese ein Basiskonto bekommen: „Die Banken haben eigentlich keine Lust, solche Konten zu eröffnen. In der Praxis ist das vom einzelnen Sachbearbeiter abhängig.“

Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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