Flaschensammler : Auch in Berlin wird angezeigt

Nach dem Wirbel um den Umgang mit Flaschensammlern am Hamburger Flughafen stellt sich heraus, dass auch an Berliner Flughäfen und Bahnhöfen Sammler mit Strafanzeigen rechnen müssen. Die Piraten fordern eine Lösung nach „Hamburger Vorbild“.

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Vorbild Hamburg? Auch am Berliner Flughafen Tegel wurden Flaschensammler angezeigt.

Auch in Berlin müssen Pfandflaschensammler mit Strafanzeigen rechnen, wenn sie in Mülleimern wühlen. Nachdem die Meldung über 97 solcher Strafanzeigen des Hamburger Flughafens bundesweit für Empörung sorgte, erkundigte sich die Berliner Piratenfraktion nach dem Umgang mit Flaschensammlern in der Hauptstadt. Die Antwort des Senats: Flaschensammeln ist sowohl an den beiden Berliner Flughäfen, den Bahnhöfen der Deutschen Bahn als auch auf den Haltestellen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) untersagt.

Die Berliner Zahlen sind allerdings nicht so hoch, wie die aus Hamburg es waren. An den Flughäfen wurden 2013 fünf und 2014 60 Hausverbote gegen Flaschensammler ausgesprochen. Wegen Verstoßes gegen das ausgesprochene Hausverbot stellte der Flughafen im vergangenen Jahr zehn Strafanzeigen gegen Flaschensammler. Die Bahn sprach in Berlin 34 Hausverbote wegen Durchwühlens von Mülleimern aus und zeigte einen Flaschensammler an.

Ein Lichtblick ist der Umgang der BVG mit den Sammlern: Zwar ist das Durchwühlen von Mülleimern dort theoretisch auch verboten. Auch Hausverbote und Strafanzeigen sieht die Hausordnung bei Verstößen theoretisch vor. Hausverbote würden allerdings in der Praxis nur ausgesprochen, wenn andere Fahrgäste belästigt würden. „Aber selbst dies ist im Zusammenhang mit der Flaschensammelei noch nicht aufgetreten“, heißt es in der Senatsantwort. Andreas Düllick, Chefredakteur des Berliner Straßenmagazins strassenfeger, bestätigt das: „Zu uns sind noch nie Leute gekommen, die von Problemen berichtet haben“, sagt er. „Flaschensammler werden von der BVG geduldet.“

Die Piratenpartei fordert nun auch von den anderen Berliner Verkehrsbetrieben, die Strafverfolgung von Flaschensammlern einzustellen. „Es ist ein Armutszeichen für unsere Gesellschaft, dass Menschen gezwungen sind, im Müll nach Verwertbarem zu wühlen“, sagt der Abgeordnete Christopher Lauer, der die Anfrage an den Senat gestellt hatte. „Dafür dürfen sie nicht auch noch kriminalisiert werden.“ Er schlägt vor, dass nach „Hamburger Vorbild“ die Strafanzeigen zurückgenommen und Pfandringe an den Flughäfen und Bahnhöfen angebracht werden. Zumindest im letzten Punkt könnte sich der Flughafenbetreiber bewegen: Man sei mit anderen Flughäfen im Gespräch, heißt es. Auch eine Sprecherin der Bahn sagte, das Unternehmen verfolge das probeweise Flaschensammeln im Hamburger Flughafen „mit Interesse“.

Text: Benjamin Laufer
Foto: Günter Wicker / Flughafen Berlin Brandenburg GmbH