Bundesratsinitiative gestartet : Hoffnung für die Mieter?

Die Hamburger SPD hat am Freitag im Bundesrat zwei Initiativen gegen überhöhte Mieten und Maklergebühren vorgestellt. Während der Grundeigentümerverband Hamburg die Pläne kritisiert, erhält der Senat Zustimmung vom Mieterverein zu Hamburg.

Im Sommer 2010 protestieren Aktivisten mit Konfetti, Sekt und lauter Musik bei einer Wohnungsbesichtigung gegen steigende Mieten.
Schanzenviertel im Sommer 2010: Aktivisten stürmen eine Wohnungsbesichtigung und protestieren mit Konfetti, Sekt und lauter Musik gegen überhöhte Mieten.

Der Hamburger Senat lässt seinen Ankündigungen Taten folgen und setzt im Wahljahr 2013 auf zwei wohnungspolitische Bundesratsinitiativen. Geht es nach dem Willen der Hamburger Sozialdemokraten, dann sollen künftig Vermieter die Maklerkosten übernehmen. Außerdem sollen Mietsteigerungen bei Neuvermietungen gekappt werden. Der Mieterverein zu Hamburg begrüßt die Entscheidung. „Beide Bundesratsinitiativen können die Situation der Mieter deutlich verbessern“, freut sich Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümerverbandes Hamburg, hält die Ankündigungen hingegen für Wahlkampf-Getöse. „ Spätestens im Bundestag werden die angestrebten Änderungen an der CDU/FDP-Mehrheit scheitern.“

Beim Mieterverein zu Hamburg hat man die Hoffnung allerdings noch nicht aufgegeben: Die Initiative für eine Änderung des Wohnraumvermittlungsgesetzes hat Hamburg gemeinsam mit Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gestartet. Die Initiativen wurden in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Eine Entscheidung wird vor dem Sommer erwartet. „Im Bundesrat werden genügend Stimmen zusammen kommen“, sagt Geschäftsführer Siegmund Chychla. Derzeit liegt die Maklercourtage für Wohnungssuchende in Hamburg für die Anmietung einer Wohnung oftmals im vierstelligen Bereich. Denn zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer darf die Höhe der sogenannten Maklercourtage betragen. „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen: Es kann nicht angehen, dass Wohnungssuchende einen Makler bezahlen, den sie nicht selber beauftragt haben“, sagt Siegmund Chychla. Der Senat will auf diese Kritik reagieren. Das „Besteller-Prinzip“ soll künftig verhindern, dass Vermieter die Kosten auf die Mieter abwälzen. „Wer den Makler bestellt, muss ihn auch zahlen“, erklärt Stadtentwicklungssenatorin Jutta Blankau. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt sei es nicht hinnehmbar, dass Mieter neben hohen Mietpreisen auch noch die Maklergebühren in Kauf nehmen müssen.

Auch der Grundeigentümerverband sieht die Notwendigkeit einer Neuregelung. „Ich hätte es allerdings befürwortet, wenn Mietern zumindest Verwaltungsausgaben in Höhe von 150 Euro zur Last gelegt worden wäre. So bleiben die Vermieter auf den gesamten Kosten sitzen“, sagt Heinrich Stüven.

Aus den Reihen der CDU kommt ebenfalls Kritik. Stadtentwicklungsexperte Hans-Detlef Roock meint: „Die SPD doktert nur an den Symptomen herum. Vermieter werden die entstandenen Kosten über die Miete zurückholen.“ Beim Mieterverein glaubt man nicht, dass das „Besteller-Prinzip“ zu Mietsteigerungen führt. „Makler können aktuell so viel Geld verlangen, da Wohnungssuchende keine Wahl haben. Bislang gibt es keinen Wettbewerb. Wenn Vermieter künftig einen Makler in Auftrag geben, werden sie nur noch Leistung bezahlen“, meint Siegmund Chychla.

Wenig Aussicht auf Erfolg bescheinigt auch der Mieterverein der zweiten, umstrittenen Bundesratsinitiative für eine Mietenkappung. Der Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sieht vor, dass Mietpreise die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 20 Prozent übersteigen dürfen. 2004 wurde der Paragraf allerdings durch ein Urteil des Bundesgerichthofs praktisch außer Kraft gesetzt. Seitdem sind gerade in Hamburg bei Neuvermietungen extreme Mietsteigerungen zu verzeichnen. Mit einer Gesetzesverschärfung will die SPD erreichen, dass Mieten 20 Prozent über dem Mietenspiegel wieder der Vergangenheit angehören.

„Die SPD versucht es mit einem Kniff. Für die Initiative wurde einfach der subjektive Tatbestand aus dem Paragrafen gestrichen. Ich bin mir sicher, dass dieser Versuch vor Gericht keinen Bestand hat“, mein Heinrich Stüven. Der Vorsitzender des Grundeigentümerverbandes Hamburg kritisiert zudem, dass es keine festgelegte Vergleichsmiete gäbe: „Mit einem Erfolg der Bundesratsinitiative wird die SPD vor allem die Gerichte beschäftigen. Es wird zu unzähligen Rechtsverfahren kommen.“ Siegmund Chychla kontert: „Das stimmt so nicht. Bis 2004 haben sich die Parteien in 95 Prozent außergerichtlich geeinigt. Warum sollte sich das jetzt ändern?“ Trotzdem ist man auch beim Mieterverein nicht voll auf zufrieden. „Wir haben leider eine Kröte schlucken müssen“, sagt Siegmund Chychla. Der Mieterverein zu Hamburg hätte die Mietüberhöhungen gerne bereits bei 10 Prozent gekappt.

Text: JOF
Bild: Tina Fritsche