Familie Mohammad : 18.600 Unterschriften gegen Abschiebung

Die online-Petition gegen die Abschiebung von Amad Mohamad war ein voller Erfolg: 18.600 Unterschriften überreichte der 17-Jährige mit seinen Freunden im Rathaus. Die Entscheidung über seinen Verbleib hat der Eingabenausschuss der Bürgerschaft vorerst vertagt.

Amad
Amad Mohammad (Bildmitte) überreicht die Unterschriften an Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit.

Jugendspieler der TSG Bergedorf überreichten im Rathaus mehr als 18.600 Unterschriften gegen die Abschiebung ihres Teamkollegen Amad. Beeindruckt von der breiten Unterstützung zeigte sich Parlamentspräsidentin Carola Veit, die die Unterschriften entgegen nahm. „Vielen Dank für eurer Engagement“, sagte Veit. „Ihr habt jetzt schon eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Familie eures Freundes erreicht.“

Amad Mohamad (17) und seine Familie flohen vor dem Bürgerkrieg in Syrien über Zypern nach Deutschland. Jetzt sollen sie nach Zypern abgeschoben werden. Eine Perspektive hat die Familie dort nicht. Denn obwohl sie als Flüchtlinge anerkannt wurden, erhielten sie keine staatliche Unterstützung und verloren ihre Wohnung. Auch die posttramatische Belastungsstörung, unter der Mutter Fairoz leidet, konnte in Zypern nicht behandelt werden. Deswegen zogen die Mohamads weiter. Denn eine Rückkehr war ausgeschlossen. Amads Vater wurde als Kurde mehrfach verhaftet und gefoltert.

In Hamburg hingegen sind Amad und seine 13-jährige Schwester Zackey bestens integriert. Das zeigt die breite Unterstützung die beide Jugendliche von Klassenkameraden und Sportkollegen erhalten. „Es ist etwas Besonders, dass Jugendliche so viele Unterschriften sammeln“, räumte auch Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit ein.

Doch in Hamburg wurde ihr Asylantrag abgelehnt, weil nach Europarecht Zypern zuständig ist. Jetzt hofft die Familie auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Die Eingabe beinhaltet die Bitte, die Bürgerschaft möge sich dafür einsetzen, dass eine Abschiebung nach Zypern nicht vor einer rechtskräftigen Entscheidung über den Aufenthaltsantrag erfolgen darf.

Am 8 Juni beschäftigte sich der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem Fall. Eine Entscheidung wurde vertagt. Der Fall sei „rechtlich kompliziert“, hatte Veit bereits bei der Übergabe der Unterschriften verkündet. Erst einmal müssten die Zuständigkeiten geklärt werden. Die Duldung der Familie gilt noch bis zum 18. Juni. Den Jugendlichen sprach Veit Mut zu: „Mal schauen, was man tun kann.“

Text und Foto: Jonas Füllner