Gegen Zweckentfremdung

Ferienwohnungen müssen angemeldet werden

Ab dem 1. April dürfen in Hamburg bei Airbnb und anderen Mitwohn-Portalen nur noch registrierte Ferienwohnungen angeboten werden. Bezirke und Stadtentwicklungsbehörde wollen damit der Zweckentfremdung von Wohnraum einen Riegel vorschieben.

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