Pfändungsschutzkonto

Kunden können Geld zurückfordern

Zwei von drei Banken zahlen Geld zurück, wenn sie für ein P-Konto überhöhte Gebühren verlangt haben, melden Verbraucherschützer. In Hamburg vertretene Banken sagen: P-Kontos kosten bei uns nicht mehr als normale Konten.

Meldungen: Politik und Soziales

(aus Hinz&Kunzt 208/Juni 2010)

Gegen Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger
Arbeitsvermittler sprechen sich für eine Lockerung der strengen Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren aus. Sie befürchten, dass Jugendliche dadurch in die Verschuldung gedrängt oder kriminell werden. Zudem werde eine Integration in den Arbeitsmarkt erschwert. Dies hat eine Studie des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit ergeben. Das Gesetz sieht vor, bei Verweigerung einer zumutbaren Tätigkeit oder eines Ein-Euro-Jobs die Unterstützung für drei Monate zu streichen. Damit bliebe nicht einmal das Existenzminimum. Die Betroffenen könnten Lebensmittelgutscheine beantragen, hätten aber keinen Anspruch darauf. Bei einem erneuten Verstoß würden Wohn- und Heizkosten nicht mehr erstattet. Die Bundesanstalt für Arbeit will trotz der Kritik an den Sanktionen festhalten. LEU

Schufa-Auskunft künftig kostenlos
Seit April können Bürger einmal jährlich bei Auskunfteien wie der Schufa kostenlos die Einschätzung ihrer Kreditwürdigkeit überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Wie wichtig diese Selbstauskunft ist, zeigt eine Studie von 2009: Fast 45 Prozent der gespeicherten Daten waren nicht vollständig oder fehlerhaft. LEU

Mindestlohn für Pflegekräfte gefährdet
Der neue Mindestlohn in der Pflege kann möglicherweise erst ab 1. August in Kraft treten. Das teilte das Arbeitsministerium auf Nachfrage mit. Verantwortlich für die mögliche Verzögerung ist Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Er hatte eine Befristung der Regelung, die ursprünglich zum 1. Juli wirksam werde sollte, bis 2011 gefordert. Der nun ausgehandelte Kompromiss sieht eine Laufzeit bis Ende 2014 vor. Die Pflegekommission hat eine Lohnuntergrenze für Hilfskräfte von 8,50 Euro die Stunde in West- und 7,50 Euro in Ostdeutschland ausgehandelt. Anfang 2012 und Mitte 2013 soll der Lohn um jeweils 25 Cent steigen und dann bei 9 beziehungsweise 8 Euro stabil bleiben. In der Pflegebranche arbeiten 800.000 Beschäftigte, 2,25 Millionen Menschen sind auf ihre Hilfe angewiesen. LEU/UJO

Schutz für Schuldner verbessert
Wer Schulden hat, kann sich vom 1. Juli an ein „Pfändungsschutz-Konto“ einrichten lassen und seine Einkünfte so vor Zugriffen von Gläubigern schützen. Das sogenannte P-Konto sei „ein großer Schritt in die richtige Richtung“, so Matthias Brömmel von der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg. Bislang bekommen Betroffene immer wieder Probleme, weil Gläubiger ihnen Geld wegpfänden, obwohl sie dieses zum Leben brauchen. Das neue Gesetz, das noch von der Großen Koalition auf den Weg gebracht wurde, ermöglicht das P-Konto aber nur Menschen, die bereits ein Girokonto bei einer Bank haben. Die Hamburger Sparkasse erklärte entsprechend auf Nachfrage von Hinz&Kunzt: „Diese Regelung betrifft bestehende Girokonten.“
Vor allem Menschen mit Schulden haben oft Probleme, ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen. Die Ablehnung erfolgt meist aus vorgeschobenen Gründen, da die Geldinstitute sich in einer Erklärung dazu verpflichtet haben, jedem ein Konto einzurichten, der es wünscht. Schuldnerberater fordern deshalb weiterhin, das Recht auf ein Girokonto gesetzlich festzuschreiben. UJO
Mehr Infos unter www.lag-sb-hh.de/p-konto

Niederlage für Fluggastkontrolleur
Rund 6200 der 7000 Sicherheitskontrolleure an deutschen Flughäfen arbeiten für private Sicherheitsfirmen, werden aber deutlich schlechter bezahlt als ihre Kollegen im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht Bremen hat mit Urteil vom 27. April die Musterklage eines Fluggastkontrolleurs abgewiesen, der die gleiche Bezahlung fordert. Der Klägervertreter kündigte Berufung an. LEU

Urteil gegen Lohndumping
Ein Stundenlohn von sechs Euro brutto für eine Fachverkäuferin im Einzelhandel ist sittenwidrig, wenn sie den Laden faktisch allein führt, entschied das Arbeitsgericht Leipzig (Az: 2 Ca 2788-709). Es gab der Klägerin Recht, die auf 8,50 Euro pro Stunde geklagt hatte. Das entspricht zwei Dritteln des Tariflohns in Sachsen von 12,34 Euro. LEU