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„Ich wusste nicht, wohin ich gehen soll“

Wenn Marion O. ihre Wohnung verlässt, ist sie auf einen Rollstuhl angewiesen. Foto: Miguel Ferraz
Wenn Marion O. ihre Wohnung verlässt, ist sie auf einen Rollstuhl angewiesen. Foto: Miguel Ferraz
Wenn Marion O. ihre Wohnung verlässt, ist sie auf einen Rollstuhl angewiesen. Foto: Miguel Ferraz

Jeden Tag werden in Hamburg etwa drei Wohnungen zwangsgeräumt.
Zwangsgeräumt heißt:
Die Menschen müssen ihre Wohnung verlassen.
Sie dürfen nicht mehr dort wohnen.
Eine Mieterin sollte ihre Wohnung in Bramfeld verlassen.
Aber sie hatte Glück im letzten Moment.

Im letzten Moment gestoppt 

Marion O. sitzt an einem Mittwoch Morgen im Januar auf ihrem Sofa.
Sie ist sehr müde.
Aber sie ist auch erleichtert.
Hinter ihr stehen viele Umzugskartons.
Alles ist fertig für den Umzug.

Am Morgen dachte sie:
„Ich weiß nicht,
wo ich heute Abend schlafen werde.“
Marion ist 67 Jahre alt.
Sie ist schwer krank und sitzt im Rollstuhl.
Sie wohnt in einer Wohnung von der Firma Saga in Bramfeld.

An diesem Mittwoch sollte sie aus ihrer Wohnung ausziehen.
Die Wohnung sollte zwangsgeräumt werden.
Das heißt:
Marion sollte aus der Wohnung ausziehen.
Die Firma Saga hat die Zwangs-Räumung im letzten Moment gestoppt.
Darüber ist Marion sehr erleichtert.

Mahnung, Kündigung, Räumung

Marion hat letztes Jahr für einige Monate keine Miete bezahlt.
Früher bekam sie Geld vom Jobcenter.
Jetzt bekommt sie Rente von der Renten-Versicherung.
Es gab Probleme beim Wechsel vom Jobcenter zur Renten-Versicherung.
Das Geld wurde nicht richtig weitergezahlt.

Fachleute sagen:
Bei so einem Wechsel gibt es oft Probleme.
Manche Menschen kümmern sich nicht sofort um diese Probleme.
Auch Marion hat sich lange nicht um die Probleme gekümmert.
Dann sind die Probleme immer größer geworden.
Zuerst ist eine Mahnung gekommen:
„Sie müssen noch Geld bezahlen!“
Dann ist die Kündigung gekommen.
Es kann sogar eine Klage vor Gericht geben.
Am Ende ist dann immer die Zwangs-Räumung.

Im Jahr 2025 gab es in Hamburg mehr als 3000 Klagen auf Räumung.
Das heißt:
Vermieter wollten Mieter aus der Wohnung klagen.
Man kann sich gegen eine Klage wehren.
Es gibt Hilfe gegen eine Räumungs-Klage.
Manche Menschen kümmern sich aber nicht um Hilfe.
Dann wird das Problem immer größer.
Eines Tages steht ein Gerichts-Vollzieher vor der Tür.

Ein Gerichts-Vollzieher kommt im Auftrag vom Gericht.
Er setzt die Räumung durch.
Die Mieter haben dann keine Chance mehr.
Sie verlieren die Wohnung.

Fachstellen können Helfen

Die Stadt will Menschen vor Obdachlosigkeit schützen.
Darum gibt es in jedem Bezirk eine Fachstelle für Wohnungs-Notfälle.
Die Fachstellen helfen bei Problemen mit der Wohnung.
Sie nehmen Kontakt zu den Betroffenen auf.
Die Fachstellen wollen eine Zwangs-Räumung stoppen.
Oft gelingt das.

Etwa zwei von drei Zwangs-Räumungen können noch gestoppt werden.
Zum Beispiel:
Die Fachstelle bezahlt die fehlenden Mieten.
Trotzdem gab es im letzten Jahr rund 1100 Zwangs-Räumungen in Hamburg.

Viele Menschen haben dann keine Wohnung mehr.
Sie werden dann obdachlos.
Studien zeigen:
Die meisten Obdachlosen verlieren in Deutschland auf diese Weise die Wohnung:
Sie bekamen eine Kündigung,
dann wurden sie zwangsgeräumt.

Frühe Information – frühe Zwangs-Räumung?

In Hamburg ist fast jede vierte Zwangs-Räumung in Wohnungen der Firma Saga.
Fachleute aus der Wohnungs-Losen-Hilfe sagen:
Die Saga schickt früher Mahnungen als andere Vermieter.
Das findet auch der Rechts-Anwalt Utz Meyer-Rehm.
Er arbeitet als gesetzlicher Betreuer.
Er hat oft mit Zwangs-Räumungen zu tun.

Die Saga weist die Kritik zurück.
Die Firma sagt:
„Wir handeln verantwortungsvoll.
Wir müssen auf das Geld achten.
Und wir wollen die Wohnungen für alle Mieter sichern.“

Die Saga sagt auch:
„Wir informieren Mieter früh.
Wir wollen hohe Miet-Schulden verhindern.“
Hohe Schulden können zu einer Kündigung führen.

Der Rechts-Anwalt Meyer-Rehm findet:
Frühe Informationen sind grundsätzlich gut.
Bei kleinen Miet-Schulden kann man leichter eine Kündigung verhindern.
Wichtig ist für ihn vor allem:
Menschen sollen nicht obdachlos werden.

Wohnen auf Probe für Marion

Mitte Januar stand Marion O. kurz vor der Zwangs-Räumung.
Die Saga sagt:
„Die fehlende Miete war nicht das einzige Problem.
Marion hat auch den Haus-Frieden gestört.“
Das heißt:
Marion soll sehr laut gewesen sein und die anderen Mieter gestört haben.

Kurz vor der Räumung bekam Marion Hilfe.
Das Gericht gab ihr den Rechts-Anwalt Meyer-Rehm als Betreuer.
Marion war damit einverstanden.
Rechtlich war fast nichts mehr möglich.
Darum informierte der Anwalt die Medien.
Im letzten Moment wurde dann die Zwangs-Räumung abgesagt.

Zwei Wochen später gibt es einen Foto-Termin.
Marion wirkt ruhiger, frischer und zuversichtlich.
Trotzdem hat die Saga für April wieder eine Räumung geplant.
Aber Marion hat nun einen Anwalt an ihrer Seite.
Der Anwalt sagt:
„Bisher konnte ich jede Zwangs-Räumung verhindern.“

Der Anwalt will ein Nutzungs-Recht für die Wohnung erreichen.
Nutzungs-Recht heißt:
Marion darf in der Wohnung bleiben.
Aber die Vermieterin kann das Recht jederzeit beenden.
Man könnte auch sagen:
Es ist wie Wohnen auf Probe.
Wenn alles gut läuft,
kann später wieder ein normaler Miet-Vertrag gemacht werden.

Marion ist es unangenehm,
dass es so weit gekommen ist.
Sie sagt rückblickend:
„Ich wusste nicht,
wohin ich ohne Wohnung gehen soll.“
Im Moment ist sie erst einmal sehr erleichtert.

Übersetzung in leichte Sprache: Grone barrierefrei

Autor:in
Jonas Fabricius-Füllner
Jonas Fabricius-Füllner

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