Leichte Sprache :
Weniger Geld wegen Pfand-Flaschen

Dass Menschen ihre Rente mit Pfandsammeln aufbessern, ist in Deutschland keine Seltenheit. Foto: iStock/Kwangmoozaa
Dass Menschen ihre Rente mit Pfandsammeln aufbessern, ist in Deutschland keine Seltenheit. Foto: iStock/Kwangmoozaa
Dass Menschen ihre Rente mit Pfandsammeln aufbessern, ist in Deutschland keine Seltenheit. Foto: iStock/Kwangmoozaa

In Altona lebt ein Rentner.
Er bekommt Geld vom Amt und sammelt Pfand-Flaschen.
Das Amt hat jetzt das Geld gekürzt.
Das Amt in Altona meint:
„Flaschen-Pfand ist extra Einkommen.“
Die Sozial-Behörde Hamburg findet das Thema nicht wichtig.

Die Rente reicht nicht

Viele alte Menschen haben wenig Geld.
Die Rente reicht oft nicht zum Leben.
Deshalb sammeln manche Menschen Pfand-Flaschen im Müll.
So können sie ihre Rente aufbessern,
sagen die meisten Pfand-Sammler:innen.
Das haben Forscher:innen herausgefunden.
Sie haben im Auftrag eines Vereins geforscht.
Der Verein heißt: „Pfand gehört daneben“.
Die Menschen in dem Verein möchten,
dass leere Pfand-Flaschen neben dem Mülleimer stehen.
Dann können Pfand-Sammler die Flaschen leichter mitnehmen.

Viele Menschen sammeln Pfand-Flaschen.
Jede vierte Person bekommt Rente,
also von 100 Pfand-Sammler:innen sind 25 Renter:innen.
Der Mann in Altona bekommt nur eine sehr kleine Rente.
Das Amt zahlt dem Mann deshalb noch zusätzlich Geld.
Dieses Geld heißt: Grund-Sicherung.
Die Grund-Sicherung soll Menschen vor Armut schützen.

Aber auch Rente plus Grund-Sicherung reichen nicht.
Der Rentner braucht Geld für Essen und Medikamente.
Und er möchte sein Fahrrad reparieren lassen.
Der Mann hat im September 15 Stunden Pfand-Flaschen gesammelt.
Für die Flaschen hat er 58 Euro und 25 Cent bekommen.

Flaschen-Pfand ist extra Einkommen

In Hamburg sammeln viele Menschen Pfand-Flaschen.
Der Rentner möchte ehrlich sein.
Er nennt sein Pfand-Geld beim Amt.
Das Amt in Altona antwortet aber sehr seltsam:
Es zieht das Pfand-Geld von der Grund-Sicherung ab.
Plötzlich bekommt der Mann weniger Geld vom Amt.

Der Mann wehrt sich dagegen,
aber das Amt bleibt streng.
In einem Brief vom Amt steht:
„Ihr Antrag ist abgelehnt.
Sie bekommen das Geld aus dem Flaschensammeln nicht zurück.“

Das Amt kürzt also die Hilfe für arme Menschen,
wenn sie Flaschen im Müll sammeln.
Wir fragen das Amt in Altona,
ob das erlaubt ist.
Das Amt antwortet uns:
„Alle Einnahmen zählen zur Grund-Sicherung.
Für Geld aus den Pfand-Flaschen gibt es keine Ausnahme.
Flaschen-Pfand ist ein extra Einkommen.
Das steht so in den Gesetzen.
Deshalb zieht das Amt das Geld von der Grund-Sicherung ab.“

Nicht so wichtig?

Andere Bezirke in Hamburg sagen nichts dazu.
Die Sozial-Behörde soll etwas zu dem Thema sagen.
Die Sozial-Behörde sagt aber nur:
„Mit dieser Frage hat man sich bisher nicht beschäftigt.“
Die Behörde nennt das eine „theoretische Frage“.
Das heißt,
die Behörde findet das Thema nicht wichtig.
Die Behörde wird also auch nichts tun.
Für den Rentner in Altona ist das keine gute Nachricht.

Hinz und Kunzt fragt deshalb das Sozial-Ministerium in Berlin.
Ein Sprecher vom Ministerium sagt:
„Jedes extra Einkommen muss man von der Grund-Sicherung abziehen.
Auch Geld oder Sach-Werte zählen dazu,
also auch das Geld aus Pfand-Flaschen.“

Aber es gibt eine wichtige Besonderheit.
Im Gesetz stehen Sonder-Regeln.
Diese Regeln können auch für Pfand-Flaschen gelten.
Denn ein allein lebender Mensch darf Geld behalten.
Fast 300 Euro darf er zur Grund-Sicherung dazu haben.

Auch sehr kleine Beträge aus dem Pfand darf man behalten.
Diese kleinen Beträge dürfen nicht abgezogen werden.
Das haben Gerichte so entschieden.

Eine wichtige Entscheidung

Dazu gehört auch eine bekannte Entscheidung aus Düsseldorf.
Eine 53-jährige Frau war wohnungslos.
Sie sammelte ebenso Pfand-Flaschen.
Im Jahr 2020 hat das Gericht in Düsseldorf gesagt:
Das Pfand-Geld darf man nicht vom Hartz-IV-Geld abziehen.
Damals ging es um 100 Euro.
Die Entscheidung wurde in ganz Deutschland bekannt.
Viele Zeitungen und das Fernsehen berichteten darüber.
Nur in Hamburg scheint diese Entscheidung nicht bekannt zu sein.

Michael Fehling ist Professor für Recht.
Er arbeitet an einer Hochschule für Recht in Hamburg.
Er sagt:
Die Gesetze sind nicht sehr klar.
Oft kommt es auf kleine Dinge an,
wie das Amt entscheiden kann und sollte.
Aber Professor Fehling sagt auch:
Das Amt muss die Grund-Sicherung nicht kürzen.

Besser fördern, nicht bremsen

Das Amt in Altona sagt:
Der Mann ist kein Pfand-Sammler von Beruf.
Das Pfand-Geld ist deshalb ein extra Einkommen.
Man muss das Pfand von der Grund-Sicherung abziehen.

Der Professor sagt:
Das steht so überhaupt nicht in den Gesetzen.
Und das Amt kann auch ganz anders entscheiden.
Bis zu 100 Euro braucht man nicht von der Grund-Sicherung abziehen.

Der Professor erklärt:
„Gesetze sind für die Menschen da.
Der Mann sammelt die Flaschen,
weil er etwas tun und sich selbst helfen möchte.
Das Fach-Wort dafür ist: Eigen-Initiative.
Diese Eigen-Initiative sollte das Amt viel lieber fördern,
und nicht den Mann bremsen und behindern.“

Übersetzung in leichte Sprache: Grone barrierefrei

Autor:in
Benjamin Buchholz
Benjamin Buchholz
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD für das Onlinemagazin.

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