Mietpreisbremse : Mieterverein kritisiert Neuregelungen als „Augenwischerei“

Die Mieten in Hamburg steigen weiter – trotz Mietpreisbremse. Foto: Th. Reinhardt / pixelio.de.

Weil die Mietpreisbremse nicht tut, was ihr Name verspricht, legt Justizministerin Katarina Barley (SPD) nach. Sie kündigt eine Verschärfung an. Hamburgs Mieterschützern geht das nicht weit genug.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Die Kritik ist deutlich: „Dieses Gesetz bleibt ein zahnloser Tiger. Das ist in keiner Weise eine Verbesserung“, sagt Juristin Eve Raatschen von Mieter helfen Mietern.

Was die Mieterschützerin so verärgert? Die am Dienstag von Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) angekündigte so genannte Verschärfung der umstrittenen Mietpreisbremse.

Diese soll ab Anfang 2019 „verbraucherfreundlicher, besser handhabbar und damit wirksamer werden“, kündigte Barley an.

Mehr Transparenz?

So sollen Mieter künftig schon vor Vertragsabschluss vom Vermieter informiert werden, ob die Miete höher ist als laut Mietpreisbremse zulässig. Die müssten die Miethöhe fortan „unaufgefordert offenlegen“ (Auskunftspflicht). Wenn der Vermieter zu viel verlangt – also mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt – kann der Mieter dies rügen.

„Es gibt nach wie vor zu viele Ausnahmen.“– Eve Raatschen, Mieter helfen Mietern

Das konnte er zwar auch schon vorher, aber laut Barley werde das Verfahren nun sehr viel einfacher: „In Zukunft reicht ein einfaches ‚Ich rüge die Höhe der Miete‘ aus,“ so die Verbraucherschutzministerin.

Mieter helfen Mieter-Juristin Raatschen reicht das nicht: „Nach wie vor bekommt der Mieter erst ab dem Moment zu viel gezahlte Miete zurück, ab dem er gerügt hat“, moniert sie. Außerdem gebe es „nach wie vor zu viele Ausnahmen“, auf die der Vermieter sich zurückziehen könne, wenn er eine überhöhte Miete verlange. Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg hält die Neuregelungen ebenfalls für „unzureichend“.

Mietwucher soll eingedämmt werden

Barley stellte zudem weitere Veränderungen vor, die im Rahmen des Mieterschutzgesetzes umgesetzt werden sollen. So werden umlagefähige Sanierungskosten gedeckelt: von jetzt 11 Prozent auf 8 Prozent. Und: Nach der Modernisierung darf der Vermieter die Miete in den darauffolgenden sechs Jahren maximal um 3 Euro pro Quadratmeter erhöhen.

Wer luxussaniert mit dem Ziel, alte Mieter loszuwerden („herausmodernisieren“), soll künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden können. Fraglich ist, wie der Mieter den Vorsatz des Vermieters nachweisen soll und ab wann solche Bußgelder wirklich verhängt werden.

Mieterschützerin Eve Raatschen: „Das ist Augenwischerei. Da wird hier und da an Stellen gedreht, die dem Vermieter nicht weh tun. Um wirklich etwas zu verbessern, müsste ein ganz neues Mieterschutzgesetz her.“

Autor:in
Simone Deckner
Simone Deckner
Simone Deckner ist freie Journalistin mit den Schwerpunkten Kultur, Gesellschaft und Soziales. Seit 2011 arbeitet sie bei Hinz&Kunzt: sowohl online als auch fürs Heft.

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