Private Vorsorge : Neuer Freibetrag für Grundsicherungsempfänger

Rentner, die Grundsicherung beziehen, erhalten nun einen Freibetrag für die private Vorsorge. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de.

Wer bei der Rente auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, kann von einer neuen Regelung profitieren: Erträge aus privater Vorsorge werden nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Arm im Alter: Bei rund einer Million Menschen in Deutschland reicht die Rente nicht zum Leben – sie bekommen Grundsicherung vom Staat. Anspruch darauf hat jeder Bundesbürger ab 65 Jahren und Menschen ab 18, die ihren Beruf wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr ausüben können (Erwerbsminderungsrente).

Die Grundsicherung wird nach der Formel „Regelsatz plus Kosten für Unterkunft und Heizung“ berechnet. Für eine Person liegt der Regelsatz 2018 bei 416 Euro, für Ehepaare bei 748 Euro. Reicht die gesetzliche Rente nicht aus, stockt das Sozialamt die fehlenden Beträge individuell auf (hier gibt es mehr Infos zur Grundsicherung).

Bisher rächte sich jedoch ausgerechnet für Geringverdiener, wenn sie zusätzlich privat vorgesorgt hatten, etwa durch den Anschluss einer Betriebs- oder Riesterrente. Jeder Euro, den ein Rentner durch die Privatvorsorge erhielt, wurde ihm direkt wieder von der Grundsicherung abgezogen.

100 Euro Freibetrag bleibt unangetastet

Seit dem 1. Januar 2018 ist dies jedoch anders – darauf weist der Landesverband Hamburg des Sozialverbands Deutschland hin. Nun wird die private Vorsorge nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet und die Rente dadurch gekürzt. Jetzt bleiben 100 Euro anrechnungsfrei.

Doch das ist noch nicht alles: Wer mehr als 100 Euro Rente durch private Vorsorgeverträge erhält, darf 30 Prozent davon behalten – maximal aber 208 Euro im Monat. Die Neuregelung gilt für alle staatlich geförderten privaten Vorsorgeverträge:

  • Betriebsrente
  • Riesterrente
  • Rüruprente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Rente aus freiwilligen Beitragszahlungen

Private Vorsorge soll attraktiver werden

Die Idee hinter der Neuregelung ist, dass sich auch für Geringverdiener die private Vorsorge lohnen soll. „Immerhin bewirkt diese Neuregelung, dass einige Rentnerinnen und Rentner in Grundsicherung etwas mehr Luft bekommen können“, sagt Klaus Wicher, Vorsitzender des SoVD- Landesverbands Hamburg. Plus: Andere Rentner mit geringem Einkommen könnten dadurch erstmals in die Grundsicherung herein kommen.

Einige Rentner in Grundsicherung bekommen etwas mehr Luft– Klaus Wicher, SoVD-Landesvorsitzender

Der Großteil der Rentner, für die die Neuregelung zutrifft, müsse nicht selber tätig werden, so der SoVD. Die Sozialämter glichen die Daten automatisch an. Anders sähe es bei Grundsicherungsempfängern aus, die etwa eine Schadensersatzrente erhalten oder Zahlungen aus Lebensversicherungen beziehen. Wer unsicher ist, ob die Neuregelung für ihn gilt, sollte sich direkt an das zuständige Sozialamt wenden.

 

 

Autor:in
Simone Deckner
Simone Deckner
Simone Deckner ist freie Journalistin mit den Schwerpunkten Kultur, Gesellschaft und Soziales. Seit 2011 arbeitet sie bei Hinz&Kunzt: sowohl online als auch fürs Heft.

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