Hotelkette : Zoll stößt auf Schwarzarbeiter

Der Zoll hat Mitte August Missstände in Hamburger Hotels aufgedeckt. Foto: Actionpress / Georg Hilgemann

Vier Hamburger Häuser der Hotelkette a&o standen im Mittelpunkt einer Zollkontrolle. Den meisten Putzkräften fehlten Aufenthaltspapiere oder Arbeitsgenehmigungen. Den Arbeitnehmern drohen in jedem Fall Strafen. Was ihr Arbeitgeber, eine Hotelreinigungsfirma, zu befürchten hat, ist noch unklar.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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„Dass wir derart viele Menschen angetroffen haben, die nicht legal beschäftigt worden sind, macht mich persönlich betroffen.“ So kommentiert eine Sprecherin des Hamburger Zolls das Ergebnis einer Kontrolle vom 14. August. Vier Häuser einer Hotelkette hatten die Beamten aufgesucht, bei 22 von 30 Putzkräften stießen sie auf „Auffälligkeiten“: 11 konnten keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, weitere 11 keine Arbeitsgenehmigung.

Wie Recherchen von Hinz&Kunzt ergaben, arbeiteten die Reinigungskräfte in Häusern der Hotelkette a&o. Es habe bei einem Dienstleister „Beanstandungen“ gegeben, bestätigte a&o-Geschäftsführer Oliver Winter auf Nachfrage: „Er hat offensichtlich unerlaubt selbst Subunternehmer beauftragt.“ Betroffen seien zwei Hamburger a&o-Häuser, „die anderen beiden waren beanstandungslos und korrekt.“ Die Rechtsabteilung der Hotelkette werde eine Abmahnung verschicken und prüfe „die vorzeitige Vertragskündigung“.

Ob der Zoll gegen die Reinigungsfirma ermittelt, wollte die Behörde mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht sagen. Die Hotelkette als Auftraggeber des Dienstleisters habe keine Strafen zu befürchten, so die Zollsprecherin: „Da haben wir keine Verantwortlichkeit erkannt.“ Anders sieht es für die Putzkräfte aus: Ihnen drohen Geldbußen bis zu 5000 Euro (fehlende Arbeitsgenehmigung) oder bis zu einem Jahr Gefängnis (illegaler Aufenthalt).

Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße bei Hoteldienstleistern sind Themen im neuen Hinz&Kunzt-Hotelreport. Dieser zeigt, dass die Mehrzahl der Hamburger Hotels Fremdfirmen mit der Reinigung ihrer Zimmer beauftragt. Das Problem: Die Subunternehmer zahlen Mitarbeitern oft weniger als den allgemeinverbindlichen Branchen-Mindestlohn. Ob und in welcher Form zweifelhafte Dienstleister dafür zur Verantwortung gezogen werden, geben die Behörden fast nie bekannt.

Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.