Hinz&Kunzt ist Mitglied im Deutschen Fundraisingverband (DFRV). Der Verband hat Regeln für gutes, ethisches Fundraising erarbeitet (verabschiedet am 20. April 2012 durch die Mitgliederversammlung des Deutschen Fundraising Verbandes in Berlin), denen sich Hinz&Kunzt anschließt und in seiner Arbeit verpflichtet fühlt. Gemeinsam ist uns allen die Aufgabe, das Gemeinwohl zu stärken und im Falle von Hinz&Kunzt für die ärmsten und am Rande stehenden Mitglieder der Gesellschaft da zu sein und für Lösungen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation beizutragen.
Die Charta der Spendenrechte des DFRV ist eine freiwillige Selbstverpflichtung gemeinwohlorientierter Organisationen zum fairen und transparenten Umgang mit Spender:innen sowie eine ausdrückliche Anerkennung ihrer gesetzlich geregelten Rechte. Hinz&Kunzt schließt sich der Charta an.
Charta der Spendenrechte
- Freie Entscheidung
Spender:innen entscheiden frei, wem und welchen Zwecken, wie, wann und in welcher Höhe sie ihre Zuwendungen geben. Ihre Entscheidungen dürfen nicht durch unangemessenen direkten oder indirekten – moralischen oder sozialen ‐ Druck beeinflusst werden.
- Zweckbestimmung
Jede satzungsgemäße Zweckbestimmung, mit der eine Zuwendung versehen ist, ist für die Organisation verpflichtend. Für den Fall, dass die Einhaltung einer Zweckbestimmung nicht möglich ist, ist die Organisation verpflichtet, schnellstmöglich darauf hinzuweisen.
Spender:innen haben in diesem Fall das Recht
- ihre Zuwendung zurückzuerhalten,
- den Zweck im Rahmen der Möglichkeiten der Organisation umzuwidmen oder aufzuheben,
- die Weiterleitung an eine andere Organisation zu ermöglichen.
- Wahrhafte Informationen
Spender:innen haben Anspruch auf wahrheitsgemäße, möglichst umfassende und zeitnahe Informationen über die Arbeit der Organisation und deren Ergebnisse.
- Transparenz der Rechnungslegung
Spender:innen haben Anspruch auf die Einsicht in die Satzung sowie den aktuellen Tätigkeits‐ und Finanzbericht der Organisation. Dieser wird unaufgefordert öffentlich, mindestens aber auch Anfrage zugänglich gemacht, spätestens 12 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres.
Die im Finanzbericht darzustellende Rechnungslegung muss vollständig und nachvollziehbar sein. Im Finanzbericht weist die Organisation den der Spendenwerbung anzurechnenden Anteil der Werbe‐und Verwaltungskosten im Verhältnis zu den durch die Spendenwerbung erzielten Einnahmen und den Ausgaben aus und erläutert, welche Kosten enthalten sind.
- Informationen über die Organisation und die Organe
Spender:innen haben Anspruch auf Information über die Struktur der Organisation (Satzung, Organigramm, ggf. Leitbild) und die verantwortlichen Personen ‐ insbesondere der Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und der Aufsichtsorgane. Diese Informationen werden veröffentlicht bzw. auf Anfrage zugänglich gemacht.
- Auftreten in der Öffentlichkeit
Spender:innen haben Anspruch darauf, zu erfahren, in welcher Rolle, Funktion und in welchem Auftragsverhältnis ihnen handelnde Personen einer Organisation gegenübertreten.
- Transparenz der Vergütung
Spender:innen haben Anspruch darauf, zu erfahren, nach welchem Modell Fundraiser:innen in den Organisationen bzw. diejenigen, die als Dienstleister auftragsgemäß entsprechend tätig werden, vergütet werden. Sofern erfolgsabhängige Entgeltbestandteile gezahlt werden, ist deren prozentualer Anteil an der Gesamtvergütung zu belegen.
- Umgang mit Spenderdaten
Spender:innen haben Anspruch darauf, zu erfahren, aus welcher Quelle ihre Adressdaten stammen, was über sie in den Datenbanken der Organisation gespeichert ist und wie diese Informationen organisationsintern verwendet werden.
Sie haben Anspruch darauf, dass Datensicherheit und Datenschutz in der Organisation gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden.
Spender:innen haben Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre. Sperrvermerke werden von den Organisationen dokumentiert und befolgt.
- Umgang mit Anliegen und Beschwerden
Spender:innen haben Anspruch darauf, dass ihre Anliegen und Beschwerden, welche die Arbeit der Organisation betreffen, sorgfältig bearbeitet werden und sie in angemessener Zeit Auskunft erhalten.