Ethik im Fundraising

Hinz&Kunzt ist Mitglied im Deutschen Fundraisingverband (DFRV). Der Verband hat Regeln für gutes, ethisches Fundraising erarbeitet (verabschiedet am 20. April 2012 durch die Mitgliederversammlung des Deutschen Fundraising Verbandes in Berlin), denen sich Hinz&Kunzt anschließt und in seiner Arbeit verpflichtet fühlt. Gemeinsam ist uns allen die Aufgabe, das Gemeinwohl zu stärken und im Falle von Hinz&Kunzt für die ärmsten und am Rande stehenden Mitglieder der Gesellschaft da zu sein und für Lösungen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation beizutragen.

Die Charta der Spendenrechte des DFRV ist eine freiwillige Selbstverpflichtung gemeinwohlorientierter Organisationen zum fairen und transparenten Umgang mit Spender:innen sowie eine ausdrückliche Anerkennung ihrer gesetzlich geregelten Rechte. Hinz&Kunzt schließt sich der Charta an.

Charta der Spendenrechte

  1. Freie Entscheidung

Spender:innen entscheiden frei, wem und welchen Zwecken, wie, wann und in welcher Höhe sie ihre Zuwendungen geben. Ihre Entscheidungen dürfen nicht durch unangemessenen direkten oder indirekten – moralischen oder sozialen ‐ Druck beeinflusst werden.

  1. Zweckbestimmung

Jede satzungsgemäße Zweckbestimmung, mit der eine Zuwendung versehen ist, ist für die Organisation verpflichtend. Für den Fall, dass die Einhaltung einer Zweckbestimmung nicht möglich ist, ist die Organisation verpflichtet, schnellstmöglich darauf hinzuweisen.

Spender:innen haben in diesem Fall das Recht

  • ihre Zuwendung zurückzuerhalten,
  • den Zweck im Rahmen der Möglichkeiten der Organisation umzuwidmen oder aufzuheben,
  • die Weiterleitung an eine andere Organisation zu ermöglichen.
  1. Wahrhafte Informationen

Spender:innen haben Anspruch auf wahrheitsgemäße, möglichst umfassende und zeitnahe Informationen über die Arbeit der Organisation und deren Ergebnisse.

  1. Transparenz der Rechnungslegung

Spender:innen haben Anspruch auf die Einsicht in die Satzung sowie den aktuellen Tätigkeits‐ und Finanzbericht der Organisation. Dieser wird unaufgefordert öffentlich, mindestens aber auch Anfrage zugänglich gemacht, spätestens 12 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres.

Die im Finanzbericht darzustellende Rechnungslegung muss vollständig und nachvollziehbar sein. Im Finanzbericht weist die Organisation den der Spendenwerbung anzurechnenden Anteil der Werbe‐und Verwaltungskosten im Verhältnis zu den durch die Spendenwerbung erzielten Einnahmen und den Ausgaben aus und erläutert, welche Kosten enthalten sind.

  1. Informationen über die Organisation und die Organe

Spender:innen haben Anspruch auf Information über die Struktur der Organisation (Satzung, Organigramm, ggf. Leitbild) und die verantwortlichen Personen ‐ insbesondere der Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und der Aufsichtsorgane. Diese Informationen werden veröffentlicht bzw. auf Anfrage zugänglich gemacht.

  1. Auftreten in der Öffentlichkeit

Spender:innen haben Anspruch darauf, zu erfahren, in welcher Rolle, Funktion und in welchem Auftragsverhältnis ihnen handelnde Personen einer Organisation gegenübertreten.

  1. Transparenz der Vergütung

Spender:innen haben Anspruch darauf, zu erfahren, nach welchem Modell Fundraiser:innen in den Organisationen bzw. diejenigen, die als Dienstleister auftragsgemäß entsprechend tätig werden, vergütet werden. Sofern erfolgsabhängige Entgeltbestandteile gezahlt werden, ist deren prozentualer Anteil an der Gesamtvergütung zu belegen.

  1. Umgang mit Spenderdaten

Spender:innen haben Anspruch darauf, zu erfahren, aus welcher Quelle ihre Adressdaten stammen, was über sie in den Datenbanken der Organisation gespeichert ist und wie diese Informationen organisationsintern verwendet werden.

Sie haben Anspruch darauf, dass Datensicherheit und Datenschutz in der Organisation gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden.

Spender:innen haben Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre. Sperrvermerke werden von den Organisationen dokumentiert und befolgt.

  1. Umgang mit Anliegen und Beschwerden

Spender:innen haben Anspruch darauf, dass ihre Anliegen und Beschwerden, welche die Arbeit der Organisation betreffen, sorgfältig bearbeitet werden und sie in angemessener Zeit Auskunft erhalten.

Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis

Präambel
Solidarität und die Anerkennung der Würde und Gleichheit der Rechte aller Menschen ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht.

Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen und Körperschaften gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen.

Fundraiserinnen und Fundraiser sehen sich als Mittler zwischen Unterstützung Suchenden und Unterstützern sowie als Treuhänder der berechtigten Interessen beider Seiten. Diese Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation im Fundraising macht eine gute, ethische Fundraising-Praxis unabdingbar.

Der Deutsche Fundraising Verband möchte diese Vertrauensgrundlage mit seinen Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising, zu deren Einhaltung sich alle Mitglieder verpflichten, stärken helfen – um einer lebendigeren, weil nachhaltig solidarischen Bürgergesellschaft und einer Festigung des Ansehens des Berufsstands willen.

  1. Würde
    Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handelns.
  2. Gesetz
    Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts.
  3. Solidarität
    Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Geben den Einsatz für Philanthropie, Solidarität und gegenseitiges Helfen in der Gesellschaft.
  4. Berufsstand
    Wir halten diese und die von unserem Verband anerkannten internationalen ethischen Grundregeln, sowie die Regeln verwandter Berufsgruppen ein.
  5. Integrität
    Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden, wie sie in diesen Grundregeln dargestellt sind, rechtfertigt.
  6. Transparenz
    Wir treten ein für Transparenz in unserem Wirken und sind jederzeit zur Rechenschaft über unser berufliches Tun bereit. Dazu gehört eine wahre, schnellst mögliche, sachgerechte und umfassende Information über unsere Arbeit und ihre Ziele, ebenso wie eine vollständige und nachvollziehbare Rechnungslegung.
  7. Fairness
    Wir unterlassen jedes beleidigende oder anderweitig herabsetzende Verhalten, insbesondere in der Werbung.
  8. Freie Entscheidung
    Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potentieller und bestehender Unterstützer und Unterstützerinnen. Wir unterlassen jeden Druck und jeden Anschein eines Druckes auf ihre Entscheidungen.
  9. Privatsphäre
    Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz der Privatsphäre und zum Umgang miteinander.
  10. Datenschutz
    Wir geben uns anvertraute Informationen oder Daten ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte weiter.
  11. Verwendung
    Wir setzen uns ein für die ordnungsgemäße, effiziente und effektive Verwendung der im Rahmen unserer Tätigkeit eingeworbenen Mittel.
  12. Weiterbildung
    Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unsere professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erweitern.
  13. Austausch
    Wir suchen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch untereinander auch über den nationalen Rahmen hinaus.
  14. Vergütung
    Wir treten ein für eine leistungsgerechte Vergütung aller entgeltlich im Fundraising Tätigen und die transparente Handhabung von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung überwiegend prozentual ohne Begrenzung zum Spendenerfolg und zu akquirierten Zuwendungen lehnen wir ab.
  15. Befangenheit und Interessenkonflikte
    Wir nutzen keine Beziehung zu potentiellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern für private und satzungsfremde Zwecke aus und wirken darauf hin, dass andere dies nicht tun.
  16. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
    Wir werden zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, uns versprechen lassen oder annehmen, wodurch Andere ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt werden. Ebenso wenig werden wir Anderen solche Vorteile versprechen oder gewähren.
  17. Ausübung
    Wir ermutigen alle Kolleginnen und Kollegen, sich diese Grundregeln professionellen Handelns zu eigen zu machen und ihr Verhalten danach auszurichten.
  18. Wirksamkeit gegenüber Dritten
    Wir machen diese Grundregeln auch für die in unserem Auftrag Tätigen verbindlich.
  19. Schiedsausschuss
    Wer ein Verhalten eines Mitglieds des Deutschen Fundraising Verbandes als Verstoß gegen diese Grundregeln rügen möchte, kann sich an den Schiedsausschuss wenden, den der Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu diesem Zweck eingerichtet hat.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des DFRV am 18. April 2008 in Fulda. Anpassung der Präambel auf der Mitgliederversammlung am 8. Mai 2019 in Kassel