Keine Privatsache

Bürgerschafts-Vize Farid Müller über Schwulsein und Politik

(aus Hinz&Kunzt 127/September 2003)

Die dritte Augustwoche war dramatisch im Hamburger Rathaus: Innensenator Ronald Schill drohte Bürgermeister Ole von Beust und wurde entlassen. Von Beust und Justizsenator Roger Kusch bekannten sich zu ihrer Homosexualität, wiesen aber Schills Behauptung zurück, sie seien Lebenspartner. Hinz & Kunzt sprach mit Bürgerschafts-Vizepräsident Farid Müller (41, GAL) über Homosexualität, Privatsphäre und Politik.

H&K: Ist es Privatsache, ob ein Politiker schwul ist?

Farid Müller: Nein. Es gehört heute dazu, sich zur Lebensform zu äußern. Ein heterosexueller Politiker spricht selbstverständlich über Familie und Kinder, und niemand sagt: Das wollen wir jetzt nicht hören, das ist privat. Warum sollte es dann Privatsache sein, wie ein homosexueller Politiker lebt? Um Bettgeschichten geht es dabei allerdings nicht. Die Persönlichkeit von schwulen oder lesbischen Menschen reduziert sich schließlich nicht auf Sexualität.

H&K:Der Bürgermeister und der Justizsenator sagen: Warum hätten wir groß darüber reden sollen? Homosexualität ist doch nichts Ungewöhnliches.

Farid Müller: Ich halte das für verlogen. Homosexualität gehört eben noch nicht zur Normalität. Dazu hat gerade die CDU beigetragen: mit ihrer Ablehnung einer rechtlichen Gleichstellung. Dadurch erscheint Schwul- oder Lesbisch-Sein immer noch als Makel. Wie zum Beispiel im jüngsten Papier der katholischen Kirche, das die Homo-Ehe ablehnt und katholische Politiker zum Widerstand aufruft.

H&K: Sollten schwule Politiker sich outen?

Farid Müller:Ich wünsche mir, dass Personen des öffentlichen Lebens frei über ihre Lebensform sprechen. Die Sorge beim Outing ist ja vor allem: Habe ich Nachteile in Beruf und Karriere? Gerade in konservativen Parteien ist die Befürchtung groß, Homosexualität könnte die Wähler überfordern und die Chancen eines Kandidaten schmälern. Doch wer seine Homosexualität aus Angst verschweigt, kann nicht frei agieren. Angst behindert die Leistung und bereitet den Boden für Erpressungsversuche. Außerdem sind Politiker, die offen mit ihrer Homosexualität umgehen, ein Vorbild für Jugendliche, die sich genau damit schwer tun. Bei den unter 18-Jährigen sind Probleme mit dem Coming out ein Hauptgrund für Suizid.

H&K:Grundsätzlich gefragt: Darf ein Bürgermeister seinen Lebenspartner zum Senator berufen?

Farid Müller: In der Politik gelten Regeln. Wenn es üblicherweise nicht akzeptiert wird, Lebenspartner in ein Amt zu berufen, dann sollten sich alle daran halten. Homosexuelle können sich hier nicht auf ihr Privatleben berufen, um der Diskussion auszuweichen. Aber: Wer solche Vorwürfe erhebt, muss Beweise auf den Tisch legen. Oder schweigen.

H&K: Sie selbst leben offen schwul und sind seit knapp zehn Jahren in der Politik. Wie sind Ihre Erfahrungen?

Farid Müller: In der ersten Zeit waren manche unsicher, wie sie dem Schwulen Farid Müller begegnen sollten. Das äußerte sich dann in Sprüchen oder spitzen Bemerkungen. Doch mit der Zeit haben die Menschen den Abgeordneten Farid Müller kennen gelernt. In der Bürgerschaft empfinde ich keine Vorbehalte mehr, dass ich schwul bin. Bei offiziellen Anlässen bringe ich durchaus meinen Partner mit – auch wenn ich gelegentlich noch ,mit Gemahlin‘ eingeladen werde.
Mir geht es sehr gut damit, und ich kann nur allen sagen, die in Hamburg im öffentlichen Leben stehen und schwul oder lesbisch sind: Ihr müsst keine Angst haben. Die Leute können wunderbar damit umgehen.

Interview: Detlev Brockes

Schwitzen statt sitzen

Wie man auf einen Schlag Geld sparen und Straftäter resozialisieren kann

(aus Hinz&Kunzt 124/Juni 2003)

In der Tagespflege Poppenbüttel ist alles tipptopp in Schuss. Dafür sorgt Hausmeister Aarao Teixeira. „Der Mann sieht die Arbeit, dem muss man sie nicht hinterhertragen“, sagt sein Chef, Ekkehard Janas, über den Portugiesen. Als Janas merkte, dass der 45-Jährige „goldene Hände hat“, stellte er ihn vom Fleck weg ein. Ein Glücksfall für beide, aber vor allem für Teixeira. Der hatte bis dahin in der Poppenbütteler Einrichtung für Demente gemeinnützige Arbeit geleistet, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte.

„Ich war gerade am Tiefpunkt meines Lebens angekommen und wusste nicht mehr, wie es weitergehen sollte“, sagt er über die Zeit, „die glücklicherweise hinter mir liegt“. Teixeira gehört zu den Menschen, die im vergangenen Jahr kleinere Delikte begingen wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren. Solche Straftäter werden meist nicht zu einer Haftstrafe verdonnert, sondern sollen bezahlen. Und das ist im Prinzip auch gut so. Aber viele Täter haben das Geld nicht – und landen dann doch im Knast. Das bringt kein Geld ins Stadtsäckel, sondern kostet obendrein: mindestens 90 Euro pro Tag. Ganz zu schweigen davon, dass die Gefängnisse sowieso überfüllt sind.

Wesentlich sinnvoller ist es deshalb, dass die Täter schwitzen statt sitzen. Und das tun sie seit Jahren und immer häufiger. Im Jahr 2001 arbeiteten Straftäter 20.540 Hafttage ab, im Jahr 2002 sogar 22.340. So wanderten 820 Menschen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten, nicht in den (teuren) Knast, sondern leisteten gemeinnützige Arbeit. „Dadurch hat Hamburg zwei Millionen Euro eingespart“, sagt Justizsenator Roger Kusch (CDU). Gleichzeitig biete diese Sanktion die Möglichkeit, „sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.“

Genau das hat Aarao Teixeira geschafft. Der 45 Jahre alte gelernte Präparator hatte vergangenes Jahr eine regelrechte Pechsträhne. Alles fing damit an, dass er seinen alten Betrieb verkaufen und zusammen mit seiner Familie ein Café eröffnen wollte. Doch der Käufer zahlte nicht, und Teixeira hatte nicht das Geld, um das Café zu bezahlen oder gar zu eröffnen. Der Traum vom Familienbetrieb platzte wenige Wochen später sowieso: Seine Frau trennte sich von ihm.

„Mir wuchs alles über den Kopf“, sagt Aarao Teixeira. „Fast hätte ich alles hingeschmissen.“ Seine Briefe aufzumachen, das traute sichTeixera schon lange nicht mehr. „Ich hatte immer Angst, das da nur neue Rechnungen drin sind, die ich nicht bezahlen kann.“ Aber es kam noch dicker: Aarao Teixeira fuhr bei Rot über eine Ampel – und da er seine Post nicht mehr öffnete, bemerkte er erst spät, zu spät, dass er eine Geldstrafe bezahlen sollte. Weil er wochenlang nicht reagierte, wurde er per Haftbefehl gesucht. Sein Schwager überzeugte ihn davon, dass er nicht weiter vor der Situation davonlaufen dürfe. „Also ging ich mit einem Köfferchen zur Polizei und stellte mich.“
Und dann fuhr er noch bei Rot über eine Ampel

Teixeira hatte Glück im Unglück. Er bekam noch eine Chance: Statt ihn in den Knast zu schicken, erzählte der Staatsanwalt ihm von der Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Richtig glücklich war der gebürtige Portugiese, dass er sogar unter mehreren Einrichtungen wählen konnte. Er entschied sich für die Tagespflege Poppenbüttel. „Ich hatte das Gefühl, dass die mich brauchen können“, sagte Teixeira. Inzwischen fühlt er sich dort so wohl, „dass ich am liebsten von hier aus in Rente gehen würde“.

Übrigens ist das in der Tagespflege Poppenbüttel schon der zweite Fall, in dem gemeinnützige Arbeit statt Knast in eine Festanstellung mündete. Und das, obwohl Tagespflege-Leiter Janas keinen Schmusekurs fährt: „Wer nicht mitarbeitet oder nicht reinpasst, ist auch schnell wieder draußen.“

So ein Happy End wie bei Teixeira ist natürlich selten. Aber auch die kleinen Erfolge sind es wert, lieber zu schwitzen als zu sitzen. „Viele Langzeitarbeitslose kommen völlig geduckt hier an“, sagt Halka Voss, in der Justizbehörde mit zuständig für die Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit, „und wenn sie wieder gehen, sind sie zehn Zentimeter größer, weil sie etwas erreicht haben.“ Die gemeinnützige Arbeit habe für einige „regelrecht eine therapeutische Wirkung“.

Keine Frage: Die Hamburger Zahlen sind gut, aber es könnte noch besser sein. Denn bisher werden die zahlungsunwilligen oder -unfähigen Täter erst angeschrieben, wenn ihre Zahlung nicht erfolgt ist. Angeschrieben, wohlgemerkt. Hätte der Staatsanwalt Aarao Teixeira nicht von der gemeinnützigen Arbeit erzählt, wäre er nie in der Tagespflege, sondern doch hinter Gittern gelandet. Und so ergeht es einer ganzen Reihe von Menschen. Denn die meisten Nicht-Zahler haben oft massive Probleme, ihr Leben auf die Reihe zu bekommen – und dazu gehört oft, dass sie aus Angst ihre Post gar nicht lesen.

Gesetz zur gemeinnützigen Arbeit lässt auf sich warten.

Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin SPD) brachte unter anderem deshalb einen Gesetzesentwurf auf den Weg, um gemeinnützige Arbeit alternativ zur Geldstrafe als eigenständige Sanktion zu verhängen. Ob rechts oder links – die meisten Justizminister unterstützten sie darin. Dass man von dem Entwurf momentan wenig hört, liegt daran, dass er in der vergangenen Legislaturperiode nicht über die erste Lesung im Bundesrat hinauskam. Aus formalen Gründen muss das Gesetz jetzt neu eingebracht werden.

So bleibt es bislang dabei, dass der Richter bei der Verurteilung den Delinquenten auf die Möglichkeit zur gemeinnützigen Arbeit nur hinweist. Nur wirklich fitte Leute schaffen es, sich in der Justizbehörde direkt bei der Abteilung Soziale Dienste zu melden, die die gemeinnützige Arbeit vermittelt.

Vielleicht wissen noch zu wenige, dass sie dort nicht nur Strafe, sondern auch Hilfe erwartet. Denn die Sozialarbeiterinnen versuchen zumindest, in Notfällen an soziale Einrichtungen und Beratungsstellen weiterzuvermitteln. Und was die gemeinnützige Arbeit anbelangt, haben die Mitarbeiterinnen einen großen Ehrgeiz: „Wir achten darauf, dass jeder dahin kommt, wo er seinen Fähigkeiten und Interessen gemäß am meisten gebraucht wird“, sagt Sozialarbeiterin Halka Voss.

Das müsste eigentlich auch klappen. Immerhin kann man in Hamburg in 400 sozialen, kirchlichen oder staatlichen Einrichtungen mitarbeiten. Und vielleicht geht es dem einen oder anderen ja so wie Aarao Teixeira: „Meine Probleme sind natürlich noch nicht alle gelöst“, sagt der Hausmeister. „Aber ich habe wieder Halt und Zuversicht gewonnen. Ich werde es jetzt schon schaffen.“

Birgit Müller

Härte statt Hilfe

(aus Hinz&Kunzt 119/Januar 2003)

Justizsenator Roger Kusch verschärft den Strafvollzug. Der Sicherheit in der Stadt hilft das kaum. Nicht nur Gefangene protestieren gegen die Verschärfung, sondern auch namhafte Ärzte und Juristen.

Hinter Gittern rumort es. An einem Montag im Dezember meldeten sich Gefangene der Justizvollzugsanstalt II („Santa Fu“) kollektiv krank und erschienen nicht zur Arbeit. Nach Behördenangaben waren es rund 50, nach Angaben aus der Anstalt weit mehr als 100 Häftlinge. Sie wurden ärztlich untersucht – ohne Befund. Den Rest des Tages mussten die Streikenden in ihren Zellen verbringen.

Kein dramatischer Vorfall. Aber ein Hinweis auf die Unruhe unter Gefangenen. Denn die politischen Vorgaben von Justizsenator Roger Kusch (CDU) verändern den Hamburger Strafvollzug: Die Gangart wird härter.

Junkies im Knast

Drogenkonsum ist Alltag im Knast. Die Justizbehörde geht mit schärferen Kontrollen und Sanktionen dagegen vor, hat den Spritzentausch abgeschafft und fährt das einzige drogentherapeutische Angebot, die Substitution, zurück. „Verstärkter Druck auf die Abhängigen löst keines ihrer Probleme“, sagt dagegen Klaus Behrendt, leitender Arzt der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen im Klinikum Nord und Geschäftsführer der Hamburger Drogenambulanzen.

„Schwerstabhängige tun alles, um weiter zu konsumieren“, so der Arzt. Sie würden sich zum Beispiel prostituieren und noch höher verschulden, um an Stoff zu gelangen. Spritzen werden laut Behrendt im Gefängnis hoch gehandelt, über Monate verwendet und mit Margarine gangbar gemacht. Sogar angefeilte Kugelschreiberminen dienen demnach als Injektionsnadeln. Durch gemeinsame Benutzung der Spritzen steige das Risiko von HIV- und Hepatitis-Infektionen, so der Arzt. Behördensprecher Kai Nitschke hält dagegen: „Abhängige, die Hilfe brauchen, bekommen sie nach wie vor.“

Großgefängnis Billwerder

Hamburg hat derzeit rund 3.100 Haftplätze. Fast jeder vierte ist im offenen Vollzug, während es im Bundesdurchschnitt nur jeder sechste ist. Diesem Mittelwert wird sich Hamburg bald annähern: In Billwerder entsteht ein Großgefängnis mit etwa 500 zusätzlichen Plätzen – überwiegend geschlossen.

Hintergrund: Der Senat rechnet mit einem „weiterhin starken Anstieg der Gefangenenzahlen“ in Hamburg – aufgrund einer „Intensivierung der Strafverfolgung und der Verhängung von mehr und längeren Haftstrafen“. Billwerder sei „eine kostenintensive Fehlplanung“, sagt dagegen der ehemalige Abteilungsleiter in der Justizbehörde, Gerhard Rehn. „Für viele Gefangene ist geschlossener Vollzug nicht erforderlich.“

Weniger Lockerungen

Ausgang und Urlaub werden eingeschränkt. Im Jahr 2001 gab es rund 6.800 Bewilligungen, in den ersten neun Monaten 2002 waren es nur noch 3.789. Als Erfolg des neuen Kurses verbucht die Justizbehörde, dass Ausgang und Urlaub weniger missbraucht werden, Gefangene also pünktlich in die Haftanstalten zurückkehren. Die Statistik zeigt allerdings, dass Missbräuche seit 1996 kontinuierlich abnehmen – also auch schon unter Kuschs Vorgängern.

Geplant ist außerdem, Telefonate von Häftlingen stärker zu kontrol-lieren, ihre Bewegungsfreiheit im Knast zu begrenzen und Besuchs-zeiten zu kappen – auch, um Personal zu sparen. Diese Maßnahmen sorgen vor allem in „Santa Fu“ für Unruhe, wo bisher relativ groß-zügige Regeln gelten.

Gnade eingeschränkt

Erklärtes Ziel des neuen Senats war es auch, die angeblich „ausufernde Gnadenpraxis“ (Koalitionsvertrag) einzudämmen. In Hamburg hatte sich über Jahre eine für Gerichte, Staatanwaltschaft, Justizvollzugsanstalten, Polizei, Rechtsanwälte und soziale Einrich-tungen gut funktionierende Gnadenpraxis entwickelt. So konnte im Einzelfall bei besonderen Härten schnell geholfen werden. Im Septem-ber wurde die Gnadenabteilung, die vorher beim Landgericht angesie-delt war, zur Staatsanwaltschaft verlegt. Behördensprecher Kai Nitschke begründet dies mit „höherer Effizienz“. Böse Zungen behaupten, dass jetzt alle positiven Entscheidungen Roger Kusch vorgelegt werden müssen. Nitschke bestreitet das vehement.

Ob ein Haftbefehl vollstreckt oder aus bestimmten Gründen, wie beispielsweise bei einer schweren Krankheit, ausgesetzt wird, darüber entscheiden im Vorwege die Vollstreckungsdezernenten der Staatsan-waltschaft. Unter der rot-grünen Regierung galten Schwangerschaft und Mutterschaft bei geringen Strafen als Härtefall oder als Gnaden-grund. Das scheint sich geändert zu haben. Alleine im Oktober und November saßen insgesamt fünf junge Mütter im Knast, teils mit, teils ohne ihre Säuglinge (H&K 118).

Neue Grundorientierung

„Haft darf kein Luxusurlaub sein“: Mit solchen Äußerungen macht Senator Kusch Stimmung für mehr Härte gegenüber Gefangenen. „Ziel des Strafvollzugs ist Resozialisierung und Behandlung“, sagt dagegen der Hamburger Kriminologie-Professor Klaus Sessar. Der offene Vollzug solle die Regel sein, so schreibe es das Gesetz vor. Weil der Justizsenator in die entgegengesetzte Richtung marschiert, werfen ihm Sessar und andere Juristen „Abkehr von den gesetzlichen Grundlagen“ vor.

Mehr Sicherheit?

Macht Kuschs harte Linie Hamburg sicherer? Nein, meint das „Forum Hambur-ger Strafvollzug und Straffälligenhilfe“, dem neben Behrendt, Rehn und Sessar weitere Juristen, Ärzte und Gewerkschafter ange-hören. Wer nur auf Verwahrvollzug setze und Wiedereingliederung gering achte, schaffe nicht mehr, sondern weniger Sicherheit, so das „Forum“. Denn die Gefangenen würden „aggressiver und lebensun-tüchtiger entlassen, als sie es vorher waren“. Ein riskanter Kurs – denn fast jeder „Weggesperrte“ gelangt eines Tages wieder in die Freiheit.

db/bim

Mit einem Bein draußen

Im Moritz-Liepmann-Haus bereiten sich Gefangene auf die Freiheit vor

Ein Gefängnis mitten im Stadtteil, eine Anstalt, die kaum einer kennt. Im Moritz-Liepmann-Haus in Altona verbringen Strafgefangene die letzten Monate vor ihrer Entlassung. Wird Justizsenator Roger Kusch das Haus erhalten?

(aus Hinz&Kunzt 116/Oktober 2002)

Der zweigeschossige Bau in der Alsenstraße ist nur ein paar Schritte vom Musical-Theater „Neue Flora“ entfernt. Das Grundstück hat keine Mauer, keine meterhohen Zäune, keine Scheinwerfer. Das Moritz-Liepmann-Haus (MLH) gibt sich diskret. Noch nicht mal ein Schild am Eingang weist darauf hin, dass es sich um die Justizvollzugsanstalt XIII handelt.

Im Haus leben 38 Männer und 7 Frauen. Sie haben zum Teil Jahre in anderen Anstalten hinter sich und sind für die letzten Monate ihrer Haft ins MLH gewechselt, um sich auf die Entlassung vorzubereiten. Wichtigste Bedingung dort: Die Insassen müssen sich Arbeit suchen. Ziel ist „ein nahezu an die Freiheit angepasstes Leben noch während der Haft“, wie es in einem Info-Blatt heißt. Oder wie ein Insasse formuliert: „Man sitzt mit einem Bein schon draußen.“

Freigang für den Job gibt es zwar auch in anderen Hamburger Gefängnissen. Doch das MLH hat den Vorteil einer zentralen Lage: Die S-Bahn Holstenstraße ist in Sichtweite. Insassen erreichen ihre Arbeitsstellen wesentlich leichter, als wenn sie sich von Vierlande oder Glasmoor auf den Weg machen müssen. Das MLH ist außerdem die einzige Einrichtung in Hamburg, die ausschließlich für den Übergang zwischen Haft und Freiheit konzipiert wurde. Bei der Eröffnung 1972 war es bundesweit ein Modellprojekt.

Vorausgegangen war die Erfahrung, dass in den ersten sechs Monaten nach der Entlassung eines Häftlings das Rückfall-Risiko am größten ist. So entstand die Idee, mit Integration noch während der Haftzeit zu beginnen und dafür ein spezielles Haus zu schaffen. Ein mutiger Schritt, getragen von der Aufbruchstimmung jener Zeit. Selbst die konservative „Welt“ stellte zur Eröffnung des MLH zufrieden fest: „Auf dem Wege zu einem modernen Strafvollzug ist Hamburg wieder einen Schritt vorangekommen.“

Benannt ist das Haus nach dem Strafrechtsprofessor Moritz Liepmann, der von 1919 bis 1928 an der Universität Hamburg lehrte und führender Kopf in der Reform des Strafvollzugs war.

Zwischen sechs und zwölf Monaten sind die Insassen im MLH. Sie leben in Ein- bis Drei-Bett-Zimmern, die sie mit eigenen Dingen ausstatten dürfen, die sie aber auch selber sauberhalten müssen. Die Regeln im Haus sind strikt: kein Alkohol, keine Drogen – was durch unangekündigte Kontrollen überwacht wird.
Das Verlassen des Hauses und die Rückkehr werden auf Zeitkarten festgehalten. Pünktlichkeit ist angesagt, „mal sehen“ gibt’s nicht. Wer nach der Arbeit noch Ausgang haben will, muss in der Regel erst ins Haus zurückkehren, um sich dann wieder abzumelden. Dass die rund 20 Mitarbeiter den Insassen ständig mit Fragen auf den Leib rücken, gehört zum Prinzip der Anstalt („Wo sind Sie gewesen? Was haben Sie erreicht?“). Einzel- und Gruppengespräche sind Pflicht, ebenso die Teilnahme an den monatlichen Vollversammlungen. Rund zwei Drittel der Insassen halten durch und werden in die Freiheit entlassen. Die übrigen müssen zurück in reguläre Anstalten, weil sie Vereinbarungen nicht einhielten oder sogar neue Straftaten verübten.
Über die Aufnahme ins Haus entscheiden je zwei Vertreter des MLH und der „entsendenden“ Haftanstalt. Nicht genommen werden Sexualstraftäter – eine Regelung, die schon seit Eröffnung des Hauses gilt. Grund: Eltern, deren Kinder auf die benachbarte Grundschule gingen, hatten das Projekt zunächst mit Skepsis verfolgt.

Arbeit finden die Insassen zum Beispiel bei Zeitarbeitsfirmen oder in gewerblichen Jobs. Arbeitgeber schätzen offenbar, dass die Anstalt mit in der Pflicht ist: Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel nicht erscheint, können sie sich ans MLH wenden. Wie in anderen Anstalten auch müssen Gefangene, die Geld verdienen, einen Teil für die Zeit nach der Entlassung zurücklegen. Sie müssen außerdem einen Beitrag zu den Haftkosten leisten und, falls erforderlich, Unterhalt be- und Schulden abzahlen.

Seit Justizsenator Roger Kusch (CDU) alle Justizvollzugsanstalten auf den Prüfstand gestellt hat, ist die Zukunft des MLH jedoch ungewiss. Hardliner Kusch ist kein Freund von offenem Vollzug, setzt auf Wegschließen und muss für zusätzliche Haftplätze, die im Großgefängnis Billwerder geplant sind, Geld und Personal mobilisieren. Könnte dafür eine „weiche“ Einrichtung wie das MLH geopfert werden, die wegen der sozialpädagogischen Begleitung personalintensiver ist als geschlossener Vollzug? Die Leitungsstelle im MLH ist bereits seit zehn Monaten vakant. Die Neubesetzung wurde nach dem Regierungswechsel gestoppt.
Eine Schließung des Moritz-Liepmann-Hauses steht überhaupt nicht zur Debatte“, sagt Behördensprecher Kai Nitschke. Die Leitungsstelle sei derzeit zwar nicht ausgeschrieben, solle aber wieder besetzt werden („im Augenblick funktioniert das auch so ganz gut“). Die zusätzlichen Haftplätze in Billwerder seien „Zukunftsmusik“, Auswirkungen auf das MLH gebe es nicht, zumal das Klientel – in Billwerder geschlossener Vollzug, im MLH offener Vollzug – völlig unterschiedlich sei.

Die Sorge, das MLH könne geschlossen werden, hat immerhin die 17 Hamburger Strafvollstreckungsrichter auf den Plan gerufen (also jene Richter, die sich mit Anträgen und Beschwerden von Gefangenen befassen). Sie gaben im August ein einhelliges Votum für das Haus ab: Die Anstalt erbringe „vorbildliche Leistungen“ bei der Resozialisierung und sei „in der Palette der Hamburger Anstalten unentbehrlich“, so die Richter in einem Schreiben an das Strafvollzugsamt.

Das Moritz-Liepmann-Haus – vielleicht Hamburgs unauffälligstes Gefängnis. Die einzigen Gitter befinden sich vor den Fenstern des Kassenraums im Erdgeschoss. Sie sollen nicht Ausbrüche verhindern, sondern Einbrüche.

Detlev Brockes