„Bitten Sie um eine geringere Miete“

Bei vielen Hilfeempfängern übernimmt die ARGE nicht mehr die vollen Mietkosten

(aus Hinz&Kunzt 171/Mai 2007)

Höchstens 318 Euro Miete darf ein alleinstehender Arbeitslosengeld-II-Empfänger für seine Wohnung zahlen. Wer darüber liegt, kann von der Arbeitgemeinschaft (ARGE) aufgefordert werden, die Mietkosten zu senken. Ob er sich genug bemüht hat, liegt im Ermessen seines Sachbearbeiters. Im schlimmsten Fall droht Obdachlosigkeit.