Was Wohnen für Hartz-IV-Empfänger kosten darf
Ab sofort gelten in Hamburg neue Miethöchstwerte für die Wohnungen von Hilfeempfängern. Diese Anpassung ist die erste seit mehr als drei Jahren und war überfällig. Doch das Ergebnis ist enttäuschend.
Ab sofort gelten in Hamburg neue Miethöchstwerte für die Wohnungen von Hilfeempfängern. Diese Anpassung ist die erste seit mehr als drei Jahren und war überfällig. Doch das Ergebnis ist enttäuschend.
(aus Hinz&Kunzt 171/Mai 2007)
Höchstens 318 Euro Miete darf ein alleinstehender Arbeitslosengeld-II-Empfänger für seine Wohnung zahlen. Wer darüber liegt, kann von der Arbeitgemeinschaft (ARGE) aufgefordert werden, die Mietkosten zu senken. Ob er sich genug bemüht hat, liegt im Ermessen seines Sachbearbeiters. Im schlimmsten Fall droht Obdachlosigkeit.