Wohnungssuche : Was darf der Vermieter fragen?

Saga GWG haben in der Einladung zu einer Informationsveranstaltung für ein Neubauprojekt am Suttnerpark unzulässige Angaben der Mietinteressenten verlangt. Das berichtet das Hamburger Abendblatt. Über das „Fragerecht des Vermieters“ klärt ein neues Infoheft des Datenschutzbeauftragten auf.

Wohnungssuche
Viele Hamburger machen sich per Zettelaushang auf die Suche nach einer geeigneten Wohnung.

Wer jemals in Hamburg auf Wohnungssuche war, kennt das: Vermieter verlangen Bürgschaften, Gehaltsnachweise und Schufa-Auskünfte. Viele Wohnungsuchende begeben sich deswegen gleich mit fertigen Bewerbungsmappen zum Besichtigungstermin. Doch was dürfen Vermieter tatsächlich von den Interessenten verlangen? Das Hamburger Abendblatt berichtet, dass das städtische Wohnungsunternehmen Saga GWG zu Unrecht ausführliche Angaben der Mietinteressenten bei einer Informationsveranstaltung zum Neubau-Projekt „Wohnen am Suttnerpark“ verlangt.

Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten Prof. Johannes Caspar aus Hamburg verstößt dies gegen das Datenschutzrecht. Gegenüber dem Abendblatt stellt Caspar klar: Vermieter und Makler ‚verhalten sich rechtswidrig’, wenn sie bereits vor einem Besichtigungstermin konkrete Nachweise zu den Einkommensverhältnissen und Schufa-Auskünfte verlangen. Er kündigt an, dem Sachverhalt nachzugehen.

Um künftig Klarheit für Mietinteressenten und Wohnungswirtschaft darüber zu schaffen, welche Daten erhoben werden dürfen, hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte das Informationsblatt „Fragerecht des Vermieters“ verfasst. Die Schrift klärt darüber auf, ob Angaben im berechtigten Interesse des Vermieters liegen oder der Vermieter unzulässig in das Datenschutzrecht eingreift. Die Broschüre steht unter www.datenschutz-hamburg.de zum kostenlosen Download bereit.

Text: JOF
Foto: Action Press / Frank Peters