HVV-Abokarte : Normales Ticket statt Sozialkarte

Empfänger*innen von Sozialleistungen die eine verbilligte HVV-Karte besitzen, müssen bei Kontrollen nicht mehr ihre Sozialkarte vorzeigen.. Foto: Action Press / Public Address

Statt bei jeder Fahrkarten-Kontrolle in Bus und Bahn müssen Hilfeempfänger*innen jetzt nur noch einmalig ihre Bedürftigkeit nachweisen: bei Antragstellung.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und die Sozialbehörde erleichtern den Alltag von Hilfeempfänger*innen: Bislang mussten die bei einer Fahrkarten-Kontrolle stets neben der Monats- immer auch ihre Sozialkarte vorzeigen. Das hat sich nun geändert: Seit Anfang April müssen Anspruchsberechtigte nur noch bei der Bestellung ihre Bedürftigkeit darlegen und erhalten dann vergünstigt eine normale Abo-Karte, wie sie auch jede:r andere erhält.

In Hamburg bezuschusst der Senat HVV-Abokarten für Hartz-IV-und andere Leistungsempfänger*innen mit 22,60 Euro pro Monat. Laut Sozialbehörde erhielten im vergangenen Jahr rund 60.000 Menschen den Sozialrabatt, für den die Stadt insgesamt rund 15 Millionen Euro ausgab. Durch den Zuschuss halbieren sich beispielsweise die Kosten für eine hamburgweit gültige Teilzeitkarte auf 22,60 Euro – allerdings sind Fahrten im Berufsverkehr (6-9 Uhr und 16-18 Uhr) in dieser günstigen Preiskategorie ausgeschlossen.

Sozialverbände weisen seit Jahren auf diesen Missstand hin und fordern daher die Wiedereinführung des 2003 abgeschafften “echten” Sozialtickets. Das war damals für nur 15,50 Euro im Monat zu haben und erlaubte uneingeschränkte Fahrten in ganz Hamburg.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Studium der Germanistik und Sozialwissenschaft an der Universität Hamburg. Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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