Schuldner : Nur P-Konto schützt vor Pfändung

Seit dem 1. Januar schützt nur noch ein sogenanntes P-Konto vor Pfändungen. Die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung informiert am 3., 4., und 5. Januar im Online-Chat zum Thema Pfändungsschutz.

Das Konto vor Zugriff durch Gläubiger sichern: Ab 2012 nur noch mit einem P-Konto möglich. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Das Konto vor Zugriff durch Gläubiger sichern: Ab 2012 nur noch mit einem P-Konto möglich. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Seit dem 1. Januar 2012 schützt nur noch ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Gehalt und Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Kindergeld und Unterhaltszahlungen vor Pfändungen. Bisher waren Sozialleistungen 14 Tage lang auch auf einem regulären Girokonto vor Zugriffen durch Gläubiger sicher. Dieser Schutz läuft mit dem Jahr 2011 aus und ist dann nur noch mit einem P-Konto möglich. Seit Juli 2010 können Verschuldete ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, das für Alleinstehende einen monatlichen Freibetrag von 1028,89 Euro vor Pfändung schützt.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg äußert schon seit Frühjahr 2011 die Sorge, dass viele Betroffene vom nun anstehenden Auslaufen des alten Pfändungsschutzes nichts wissen und daher nicht rechtzeitig zum 1. Januar ein P-Konto beantragen werden. Sie lobte die Einführung 2010 als „ein großer Schritt in die richtige Richtung“. Doch es gibt nach wie vor Probleme bei der Umsetzung.

Nicht jeder bekommt ein Girokonto

Manche Geldinstitute verlangen für die Führung des Kontos hohe Gebühren von ihren verschuldeten Kunden: bis zu 20 Euro im Monat. Weiteres Problem: Nur bestehende Konten können in P-Konten umgewandelt werden. Dabei haben gerade Schuldner oft Probleme, eine Bankverbindung zu bekommen. Die Ablehnung erfolgt meist aus vorgeschobenen Gründen, da die Geldinstitute sich in einer Erklärung dazu verpflichtet haben, jedem ein Konto einzurichten. Schuldnerberater fordern deshalb weiterhin, das Recht auf ein Girokonto gesetzlich festzuschreiben.

Eine entsprechende Initiative hat Hamburg in diesem Jahr in den Bundesrat eingebracht. Mitte Dezember hat die Länderkammer sie jedoch abgelehnt – nach Angaben des Hamburger Senats mit den Stimmen der CDU-regierten Länder. „Ein Girokonto ist zur Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben unerlässlich und längst gesellschaftlicher Standard. Sein Fehlen wirkt wie ein soziales Stigma“, zeigte Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks sich enttäuscht über den Ausgang der Initiative. 700.000 Menschen in Deutschland hätten kein Girokonto.

So laufe das P-Konto „weitgehend ins Leere, weil Kreditinstitute es durch überhöhte Gebühren oder Leistungseinschränkungen konterkarieren“. Während jährlich etwa drei Millionen Konten bundesweit gepfändet würden, existierten bisher nur 250.000 P-Konten. BEB/HAN/UJO

Ausführlich Informationen zum P-Konto hat die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: www.lag-sb-hh.de/p-konto. Sie bietet im Januar außerdem einen Online-Chat zum Thema Pfändungsschutz und P-Konto an: Am 3., 4. und 5. Januar, jeweils von 15 bis 17 Uhr beantworten Schuldnerberater Fragen. Die Teilnahme am Chat ist kostenlos und auch anonym möglich unter www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/chat