Obdachlose aus Osteuropa : Innensenator verteidigt harte Linie

Innensenator Andy Grote (SPD) will weiter gegen Obdachlose aus Osteuropa vorgehen, die nicht am Arbeitsleben teilnehmen. Foto: picture alliance/Marcus Brandt, dpa

Innensenator Andy Grote will weiter durch die Ausländerbehörde Druck auf Obdachlose aus Osteuropa ausüben lassen. Im Innenausschuss der Bürgerschaft und gegenüber Hinz&Kunzt verteidigte er das Vorgehen.

Hinz&Kunzt Randnotizen

Freitags informieren wir per Mail über die Nachrichten der Woche:

Dass die Ausländerbehörde seit März gezielt Obdachlose aus Osteuropa zur Vorsprache auffordert und prüft, ob sie aus dem Land gedrängt werden können, geschieht mit dem Segen von Innensenator Andy Grote (SPD). „Wenn man die Freizügigkeit will, muss man auch mit ihren Grenzen leben“, rechtfertigte er das Vorgehen am Freitag im Innenausschuss der Bürgerschaft. Der Ausschuss hat sich auf Antrag der Linksfraktion mit dem Thema befasst, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Christiane Schneider sprach von einer „sozialpolitischen Bankrotterklärung“.

Hinz&Kunzt hatte in der Dezember-Ausgabe berichtet, dass der Senat seit März sein Vorgehen gegen Obdachlose aus dem EU-Ausland weiter verschärft hat. Allein die Tatsache, dass sie auf der Straße leben, reicht der Innenbehörde seitdem als Voraussetzung für eine Überprüfung ihres Freizügigkeitsrechts.

Bislang 112 Obdachlose zur Ausreise aufgefordert

Bis einschließlich November erhielten 568 Obdachlose eine Aufforderung zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde durch die Polizei zugestellt, teilte die Innenbehörde nun mit. Weisen sie binnen eines Monats nicht nach, dass sie in Deutschland drei Monate nach ihrer Einreise am Arbeitsleben teilnehmen, kann die Behörde sie zur Ausreise auffordern. Dies ist bislang in 112 Fällen geschehen, die meisten Verfahren laufen nach Hinz&Kunzt-Informationen allerdings noch.

„Mit dem Europäischen Gedanken ist das auf keinen Fall vereinbar.“– Christiane Schneider

Obdachlose, die sich prekären Jobs über Wasser hielten, hätten kaum eine Chance, sich gegen das Vorgehen der Behörde zu wehren, kritisierte Linken-Politikerin Schneider nun im Ausschuss. Die Folge der „systematischen Kontrollen“ sei eine Verdrängung, die Hilfsbedürftige auch für aufsuchende Sozialarbeit unerreichbar mache. „Das ist sozialpolitisch eine echte Bankrotterklärung und einer Stadt wie Hamburg nicht würdig“, kritisierte Schneider. Und: „Mit dem Europäischen Gedanken ist das auf keinen Fall vereinbar.“

Grünen-Politikerin Antje Möller wollte von Innensenator Grote wissen, ob die Obdachlosen auch über ihre Rechte informiert werden würden. „Ich kann nicht jedem im persönlichen Gespräch die Lage erklären“, antwortete Grote. Die Betroffenen seien hinreichend informiert, da die Aufforderung zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde in Polnisch, Russisch, Rumänisch und Bulgarisch verfasst seien. Darin heißt es in der jeweiligen Landessprache unter anderem, dass die Behörde „nach Aktenlage“ entscheidet, wenn der Aufforderung zur Vorsprache nicht Folge geleistet werde. Das Ergebnis der Überprüfung werde öffentlich an der Behörde ausgehangen und gelte damit als zugestellt.

Innensenator Andy Grote im Interview

Hinz&Kunzt: Herr Grote, werden Obdachlose aus Osteuropa einer gezielten Prüfung unterzogen, weil sie auf der Straße leben – oder gibt es andere Kriterien?

Andy Grote: Rechtlich maßgeblich ist, ob jemand hier unter die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit fällt, das heißt, ob er hier entweder eine Arbeit sucht oder einer Arbeit nachgeht. Bei denen, die aus Osteuropa stammen und die sich in offenbarer oder möglicher Obdachlosigkeit tagsüber und auch nachts im öffentlichen Raum aufhalten, besteht die Vermutung, dass sie hier keiner Beschäftigung nachgehen und auch nicht arbeitssuchend sind. Deswegen werden unter anderem auch­­ diese Fälle überprüft.

Wird damit nicht eine ganze Gruppe pauschal unter Generalverdacht gestellt?

Beurteilt wird jeder Einzelfall. In ganz vielen Fällen ergibt die Überprüfung auch, dass die Freizügigkeitsbedingungen vorliegen. Aber es gibt innerhalb der Gruppe derer, die da angesprochen wird, auch viele, bei denen die Freizügigkeitsvoraussetzungen nicht vorliegen. Deswegen wird diese Gruppe systematischer als andere überprüft ­– das stimmt.

Sehen Sie die Gefahr, dass sich die Leute nun verstecken?

Wir haben darauf keine Hinweise und beobachten auch nicht, dass es zu einem Abtauchen kommt – viel mehr als in Obdachlosigkeit kann man ja auch nicht abtauchen.

Ist das nicht logisch, dass jemand, der abgetaucht ist, nicht mehr sichtbar wird?

Wir treffen schon viele auch wieder an.

Aber offenbar nicht alle.

„Wir glauben, dass wir insgesamt einen ausgewogenen und angemessenen Umgang mit der Gruppe der osteuropäischen Obdachlosen finden.“– Andy Grote

Wenn jemand für sich entscheidet, keinen Kontakt zu Behörden haben zu wollen, dann ist das seine Entscheidung. Wir glauben, dass wir mit dem Gesamtkontakt, den wir anbieten, insgesamt einen ausgewogenen und angemessenen Umgang mit der Gruppe der osteuropäischen Obdachlosen finden. Dieser Gesamtkontakt wird ja nicht nur durch Polizei und Ausländerbehörde wahrgenommen, sondern auch ganz stark durch Straßensozialarbeit, durch Beratungsangebote, in Wahrheit auch durch Übernachtungsangebote.

Es gibt auch Obdachlose, die durchaus einer Arbeit nachgehen, das aber schlicht nicht beweisen können, weil ihr Arbeitgeber ihnen keinen Vertrag gibt. Was ist mit denen?

Ich kann ihnen gar nicht sagen, was als Nachweis einer regelmäßigen Beschäftigung akzeptiert wird. Aber das Ziel aller staatlichen Stellen muss sein, die Leute aus solchen ungesicherten Beschäftigungen rauszuholen und sie in Arbeit zu bringen, die auch den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Wer beschäftigt ist ohne Papiere, ist illegal beschäftigt.

… hat aber in der Regel selbst den Nachteil zu tragen.

Ja, aber wollen wir diese Verhältnisse fördern?

Wir fragen Sie, was dagegen getan wird.

Sie wissen, dass da eine ganze Reihe von behördlichen Zuständigkeiten reinspielen, die im Wesentlichen nicht bei der Ausländerbehörde liegen. Unser Ziel ist, dass Menschen nicht über eine sehr lange Zeit in einem prekären Schwebezustand sind. Das heißt auch, dass bei denen, wo die rechtlichen Voraussetzungen wirklich unter keinen Umständen gegeben sind, auch die Ausreisepflicht umzusetzen. Sonst können wir uns jede Form von Ausländerrecht komplett sparen.

Autor:in
Annabel Trautwein
Annabel Trautwein
Annabel Trautwein schreibt als freie Redakteurin für Politik, Gesellschaft und Kultur bei Hinz&Kunzt - am liebsten über Menschen, die für sich und andere neue Chancen schaffen.
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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