Girokonto für alle endlich in Kraft

Jeder Mensch in Deutschland hat ab sofort Anspruch auf ein eigenes Konto – auch wenn er obdachlos ist, Schulden hat oder Flüchtling ist. Wem dennoch eine Bankverbindung verweigert wird, kann sich dagegen wehren – und notfalls sogar vor Gericht ziehen.

Das Girokonto für alle tritt am 17. Juni 2016 endlich in Kraft.
Das Girokonto für alle tritt am 17. Juni 2016 endlich in Kraft.

„Ab sofort gibt es ein einklagbares Recht auf ein Girokonto zu angemessenen Preisen“. So fasst Hjördis Christiansen von der Hamburger Verbraucherzentrale das neue Zahlungskontengesetz zusammen, das seit dem 19. Juni gilt. Mit der Festschreibung des Rechts auf ein sogenanntes Basiskonto  regelt die Bundesregierung einen Missstand, den Berater und Betroffene seit vielen Jahren beklagen: Wer einem Geldinstitut als nicht lukrativer Kunde erschien, wurde oft abgewiesen – ein Umstand, den selbst die Bundesregierung immer wieder beklagte.

Schätzungen zufolge haben 670.000 Menschen in Deutschland kein Konto. Vor allem Menschen mit Schulden, Obdachlose und Flüchtlinge sind betroffen. Zwar hatte sich Kreditwirtschaft bereits 1995 in einer „freiwilligen Selbstverpflichtung“ dazu bereit erklärt, jedem Menschen auf Wunsch ein Girokonto einzurichten. Die Praxis aber sah oft anders aus. „Die Entscheidung war überfällig und wurde von Seiten der Politik auf die lange Bank geschoben“, so Verbraucherschützerin Christiansen.

Nach dem Zahlungskontengesetz müssen Banken in Deutschland jedem Menschen nun ein Basiskonto eröffnen, wenn er es wünscht. Entsprechende Anträge darf ein Geldinstitut nur ablehnen, wenn der Betroffene bereits ein Girokonto bei einer anderen Bank hat, das er tatsächlich nutzen kann, wenn er sich strafbar gemacht hat oder wenn die Bank, bei der er das Konto beantragt, ihm wegen Zahlungsverzugs schon mal ein Konto gekündigt hat. Die Ablehnung muss laut Gesetz schriftlich begründet werden.

Im Unterschied zum Girokonto ist das Basiskonto ein reines Guthabenkonto: Es kann nicht überzogen werden, es gibt keinen Dispokredit und auch keine Kreditkarte. Was die Kontoführung höchstens kosten darf, ist im Gesetz nicht geregelt. Die Postbank etwa berechnet für ein Basiskonto monatlich 5,90 Euro, Überweisungen auf Papier kosten jeweils 99 Cent zusätzlich. Andere Banken verlangen eher mehr, manche verlangen sogar „Einrichtungsgebühren“. Verbraucherschützerin Christiansen empfiehlt: „Man muss vergleichen, was ein normales Girokonto bei der entsprechenden Bank kostet.“

Wer Probleme hat, ein Basiskonto zu eröffnen, kann sich unter der Mailadresse kredit@vzhh-hamburg.de oder persönlich an die Verbraucherzentrale wenden. Nach dem neuen Gesetz haben Betroffene die Möglichkeit, sich bei der Schlichtungsstelle der Bank oder der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht zu beschweren und ein sogenanntes Verwaltungsverfahren zu beantragen. Hilft alles nichts, können sie sogar klagen. Matthias Butenob von der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung betrachtet das neue Gesetz auch wegen dieser neuen Durchsetzungsmöglichkeiten als „Meilenstein“: „Bisher gab es immer das Bittstellermoment – das ist nicht mehr da. Durchsetzen müssen die Menschen ihr Recht aber notfalls selbst. Wir helfen gerne dabei.“

Text: Ulrich Jonas
Foto: Benjamin Klack / pixelio.de

Eine Checkliste zum Basiskonto bietet die Diakonie in mehreren Sprachen an.