Leerstand von Wohnraum : CDU bemängelt fehlende Daten 

In der Sommerhuder Straße in Altona-Nord stehen seit sieben Jahren Wohnungen leer. Foto: JOF

Wie viele Wohnungen in Hamburg leer stehen, ist dem Senat nur ungefähr bekannt. Der Grund: Nicht alle Bezirke erfassen diese Zahl – aus Sicht der CDU ein Unding.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Mindestens 1040 Wohnungen stehen in Hamburg leer – und vermutlich sind es noch viel mehr. Denn zwei der sieben Bezirksämter können entsprechende Zahlen nicht liefern: Der Bezirk Nord erfasse sie „nicht in statistisch auswertbarer Form“, in Wandsbek könne die Statistik wegen Personalmangels „nicht fortlaufend gepflegt werden“, so der Senat auf Bürgerschaftsanfrage der CDU.

Aus Sicht der Opposition besteht Handlungsbedarf: „Wie kann es sein, dass nicht alle Bezirksämter und dann auch noch ausgerechnet mit Wandsbek das größte Bezirksamt aktuelle Zahlen zum Leerstand in Hamburg melden können?“, fragt André Trepoll, CDU-Fachsprecher für Verfassung und Bezirke. Die Personaldecke in den Bezirksämtern sei so auf Kante genäht, dass die wachsenden Aufgaben im Bereich Wohnraumschutz nicht erfüllt werden könnten. „Es ist höchste Zeit, dass der Senat hier endlich die entsprechenden Personalressourcen zur Verfügung stellt.“

Viele Leerstände, kaum Bußgelder

Nach Angaben des Senats gibt es in den Wohnraumschutzabteilungen der sieben Bezirksämter knapp 27 Vollzeit-Stellen, von denen fast alle besetzt sind. Wie aus der Antwort auf die CDU-Anfrage weiter hervorgeht, sind Baumaßnahmen der häufigste Grund für einen Leerstand – 644 Fälle zählten die Ämter allein in vier Bezirken, in Mitte gibt es dazu wie in Nord und Wandsbek keine Daten. Die Dauer von Leerständen erfassen sogar nur zwei Bezirke: Altona und Bergedorf. Immerhin 69 Wohnungen stehen dort seit mehr als drei Jahren leer, so der Senat.

Vor knapp zwei Jahren hatte die Zahl der dokumentierten Wohnungsleerstände in der Stadt noch bei 2600 gelegen, Ende vergangenen Jahres nach Senatsangaben dann bei 2074. Damals hatten allerdings noch alle sieben Bezirke Zahlen zu Leerständen geliefert – und nicht nur fünf.

Nach dem Wohnraumschutzgesetz müssen Vermieter:innen Leerstände von mehr als vier Monaten den Bezirksämtern melden. Schätzen diese einen Leerstand nicht als gerechtfertigt ein, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Wie der Senat nun mitteilte, haben dieses Jahr zwei Bezirksämter entsprechende Strafzahlungen verhängt: Eimsbüttel vier, darunter zwei in Höhe von über 10.000 Euro, und Harburg eins zwischen 500 und 1000 Euro. Zu Wandsbek seien keine Angaben möglich, in den anderen vier Bezirken keine Bußgelder gefordert worden.

Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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