Hartz IV : Staat muss Pflegeversicherung zahlen

Hartz-IV-Empfänger mit einer privaten Pflegeversicherung haben das Recht darauf, dass das Amt ihre Beiträge dafür vollständig übernimmt. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen.

LSG-NRWHartz-IV-Empfänger, die privat pflegeversichert sind, haben Anspruch auf volle Kostenübernahme durch das Sozialamt. Der Staat müsse Beiträge in voller Höhe erstatten, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichtes in Essen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Revision beim Bundessozialgericht eingelegt wurde.

Geklagt hatte ein Hartz-IV-Empfänger, dem das Aachener Jobcenter die Kosten für dessen private Pflegeversicherung nur teilweise übernehmen wollte. Die Deckungslücke musste der Mann selbst tragen. Zu Unrecht, entschied nun der zuständige Richter. Der Gesetzgeber habe eine zusätzliche Belastung für Hartz-IV-Bezieher durch Beiträge zur privaten Pflegeversicherung nicht gewollt, begründete er sein Urteil.

Eine Vorschrift des Sozialgesetzbuches beschränkte zwar den Beitrag des Staates an der privaten Pflegeversicherung auf monatlich 18,04 Euro. Dies habe aber auf den Vertrag zwischen den Versicherungen und den Hartz-IV-Empfängern keinen Einfluss, erläuterte ein Gerichtssprecher. Eine andere Vorschrift desselben Regelbuches erlaube den Versicherungen, von Hartz-IV-Empfängern Monatsbeiträge bis zur Hälfte des Höchstbetrags zur sozialen Pflegeversicherung zu verlangen. Im Jahr 2010 seien das 36,31 Euro monatlich gewesen. Die Leistungsträger müssten somit die Deckungslücke schließen und den vollen Beitragssatz zahlen.

Hier finden Sie das Urteil des Gerichts zum Nachlesen

Text: Adrian Soller
Foto: Thorben Wengert /pixelio.de