Wahlkampf ums Mietrecht : SPD nimmt Vermieter ins Visier

Gerade erst hat die Bundesregierung das Mietrecht reformiert, da wird schon wieder darüber diskutiert: Die SPD macht Mieten zum Thema im Bundestagswahlkampf und debattiert, wie die Mietrechtsänderungen in Hamburg umgesetzt werden sollen. Die wichtigsten Vorschläge im Überblick.

Möchte im Wahlkampf mit Mieterpolitik punkten: SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück.

Höchstens 15 Prozent Mietsteigerung in drei Jahren: Seit der Mietrechtsreform der Bundesregierung zum 1. Januar darf der Hamburger Senat diese Beschränkung für ausgewählte Stadtteile beschließen. Normalerweise dürfen Mieten in diesem Zeitraum um bis zu 20 Prozent steigen. Wenn es nach der Bürgerschaftsfraktion der SPD geht, soll das in Hamburg bald der Vergangenheit angehören: Sie will die Grenze von 15 Prozent am liebsten in der ganzen Stadt einführen – und damit die Forderung vom Mieterbund erfüllen. „Es muss gute Gründe dafür geben, dass man es nicht so macht“, sagte der SPD-Stadtentwicklungspolitiker Dirk Kienscherf zu Hinz&Kunzt.

Deswegen forderte seine Fraktion den Senat in einem Antrag auf, mit der Wohnungswirtschaft darüber zu diskutieren. „Wenn die belegt, dass es totaler Blödsinn wäre, dann muss man darüber reden“, sagt Kienscherf. „Aber ich glaube, dass es einen breiten Konsens geben wird, das in der ganzen Stadt zu machen.“ Der Grundeigentümerverband sieht das anders: Vorsitzender Heinrich Stüven bezeichnet das Vorhaben gegenüber Hinz&Kunzt als „Populismus“. „Die Mietsteigerungen sind nicht in der ganzen Stadt wie in der Sternschanze. Das ist Quatsch!“, so Stüven. Außerdem würden Vermieter dann künftig versuchen, die Regelung zum Beispiel über Staffelmieten zu umgehen. Die SPD weißt das als unrealistisches „Horrorszenario“ zurück. Mit Ergebnissen der Gespräche wird im April gerechnet.

Den Mieterverbänden geht diese Regelung nicht weit genug: „Die Gesetzesänderung trifft nicht den Kern des Problems, und das sind die Mieten bei Neuvermietungen“, sagte Siegmund Chychla vom Hamburger Mieterbund im Hinz&Kunzt-Interview. Er hält eine Begrenzung dieser Mieten für notwendig, um den drastischen Mietsteigerungen zu begegnen. Hier verspricht jetzt die Bundes-SPD nach den Landtagswahlen in Niedersachsen am 20. Januar Hilfe: In einem Positionspapier (Download als PDF) kündigt die Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten an, nach einem möglichen Regierungswechsel in Hannover die Mietrechtsreform der schwarz-gelben Bundesregierung korrigieren zu wollen. Über den Bundesrat, in dem die Sozialdemokraten dann über die erforderliche Mehrheit verfügen würden, sollen die Mieten bei Neuvermietungen auf maximal 10 Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ begrenzt werden. Bislang gilt es nach dem Wirtschaftsstrafrecht als Mietwucher, Wohnungen für mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete zu vermieten.

Eine mögliche Bundesratsmehrheit nach dem 20. Januar wollen die Sozialdemokraten auch dafür nutzen, das Bestellerprinzip bei der Beauftragung von Maklern festzuschreiben. Dann würden die Maklergebühren diejenigen bezahlen müssen, die sie beauftragen – in der Regel also die Vermieter. Der Hamburger Senat und die nordrheinwestfälische Landesregierung hatten bereits eine entsprechende Initiative im Bundesrat gestartet.

Das Ergebnis der Wahl in Niedersachsen könnte knapp ausfallen. Aktuelle Umfragen sehen Rot-Grün bei 46 Prozent. Auch die derzeit mit den Christdemokraten regierende FDP wäre mit 5 Prozent im Landtag vertreten und käme zusammen mit der CDU auf 44 Prozent. Piraten und Linkspartei wären demnach mit jeweils 3 Prozent der Stimmen nicht im Landtag vertreten.

Text: Benjamin Laufer
Foto: SPD