Mietrechtsänderung : SPD hat im Wahlkampf getäuscht

Die Mietrechtsnovelle der Bundesregierung ist vom Bundesrat gebilligt worden. Die SPD hatte im Wahlkampf noch versprochen, das Gesetz im Rat verändern zu wollen. Das konnte sie aber gar nicht, weil sie die dafür erforderliche Mehrheit im Bundesrat noch gar nicht hat.

Bundesparteitag der SPD
Die SPD bei der Wahl ihres Kanzlerkandidatens im vergangenen Dezember. Foto: Action Press.

Pünktlich zum Wahlkampf für die Niedersachsenwahl hatte die Bundes-SPD das Mietrecht als Thema für sich entdeckt. „Wir werden verhindern, dass Menschen aufgrund steigender Mieten aus ihren Wohnungen und ihrem sozialen Umfeld verdrängt werden“, schrieben Bundestagsfraktionsvorsitzender Frank-Walter Steinmeier, Kanzlerkandidat Peer Steinbrück und der niedersächsische Spitzenkandidat Stephan Weil in einem Positionspapier. Eine Seite weiter dann das Versprechen: Im Bundesrat wird die SPD die „von der Regierung Merkel verschärfte soziale Ungerechtigkeit im Mietrecht verhindern“. Damit war die viel kritisierte Mietrechtsreform der Bundesregierung gemeint. „Mit einer Mehrheit in der Länderkammer werden wir den Vermittlungsausschuss anrufen.“

Die Logik hinter dem Versprechen: Wenn die Wähler in Niedersachsen für einen Regierungswechsel sorgen, will die SPD ihre neue Mehrheit im Bundesrat gegen die Mietrechtsreform einsetzen. Das kann sie aber gar nicht: Zwar hat Rot-Grün tatsächlich die Niedersachsenwahl gewonnen. Die schwarz-gelbe Landesregierung ist aber noch bis Mitte Februar im Amt – und das Gesetz war bereits am 1. Februar Thema im Bundesrat. Das hätte auch die SPD wissen müssen, als sie ihr Positionspapier verfasst hat.

Demo statt Vermittlungsausschuss 

Also alles nur heiße Luft? „Wir machen keine falschen Versprechungen“, entgegnet der Hamburger SPD-Bundestagsabgeordnete Ingo Egloff. Er findet es „ärgerlich“, dass die Abstimmung im Bundesrat noch zur Amtszeit der alten niedersächsischen Regierung stattfindet. Deswegen habe sich die SPD auch an einer Demonstration gegen die Mietrechtsänderung vor dem Bundesrat beteiligt. „Wir werden außerdem weiterhin im Bundesrat dafür kämpfen, noch in diesem Jahr eine Entschließung zu den von uns kritisierten Teilen des Mietrechtsänderungsgesetzes herbeizuführen, sobald die Regierung in Niedersachsen im Amt ist“, so Egloff weiter. Mit einem solchen Entschließungsantrag könnte der Bundesrat die Bundesregierung zum Handeln auffordern – allerdings unverbindlich. Sollte die SPD im Herbst die Bundestagswahl gewinnen, verspricht Egloff, werde sie „dieses ungerechte und untaugliche Gesetz“ wieder ändern.

Über die Umsetzung eines positiven Aspekts des Gesetzes wird in Hamburg schon diskutiert. Auf 15 Prozent will die SPD hier die Steigerungen bei Bestandsmieten beschränken, womöglich in der ganzen Stadt. Vorher möchten die Sozialdemokraten allerdings mit der Wohnungswirtschaft darüber diskutieren. Aber: „Es muss gute Gründe dafür geben, dass man es nicht so macht“, sagte der SPD-Stadtentwicklungspolitiker Dirk Kienscherf zu Hinz&Kunzt. Der Opposition reicht das nicht: „Die SPD-Fraktion eiert herum und bekennt sich nicht zu einer klaren Ansage mit 15 Prozent für ganz Hamburg“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Heike Sudmann.

Immerhin: Eine klare Ansage in Sachen Mieterschutz hat Bausenatorin Jutta Blankau (SPD) gemacht. Sie hat angekündigt, für vier weitere Viertel soziale Erhaltensverordnungen zu erlassen. Dieser Milieuschutz soll noch in diesem Jahr für Eimsbüttel-Süd, Altona-Altstadt, das Osterkirchenviertel und die Sternschanze eingeführt werden.

Text: Benjamin Laufer
Foto: Alexander Körner, Action Press