Weißrussland : Obdachlosenhelfer droht Gefängnisstrafe

Der Weißrusse Aliaksei Shchadrou nahm Obdachlose auf, aß und betete mit ihnen. Nun ist er angeklagt, weil er eine nicht registrierte religiöse Organisation geführt haben soll. Menschenrechtler fordern, dass das nicht unter Strafe stehen darf. Shchadrou sagt, er habe nur helfen wollen.

Auf Facebook gibt es eine Seite, die dazu aufruft, den Angeklagten zu unterstützen.
Auf Facebook gibt es eine Seite, die dazu aufruft, den Angeklagten Aliaksei – hier Aleksei genannt – Shchadrou zu unterstützen. Collage: Screenshots

Er wollte Obdachlosen helfen – jetzt drohen einem Weißrussen zwei Jahre Gefängnis. Der 28-jährige Aliaksei Shchadrou steht laut Amnesty International wegen „Einrichtung einer nicht registrierten religiösen Organisation in seinem Wohnsitz“ unter Anklage.

Im Haus von Aliaksei Shchadrou im Westen des Landes gibt es laut Amnesty einen Gebetsraum. Dort habe der Weißrusse mit Bedürftigen gebetet. Laut der Menschenrechtsorganisation „Forum 18“ hat Shchadrou Obdachlose, Alkohol- und Drogenkranke bei sich aufgenommen und ihnen mit Essen, Kleidung, Schlafplätzen und der Möglichkeit, sich zu waschen, geholfen. Nach eigenen Angaben habe er seit Dezember 2011 so mehr als 100 Menschen unterstützt, bis zu 30 Menschen hätten zeitweise in seinem Haus gelebt.

Bei Razzien im Februar und April 2013 beschlagnahmte die Polizei laut Amnesty International religiöse Bücher. Im Juni haben die Behörden die Anklage erhoben. Mit dem Führen einer nicht registrierten Vereinigung würde Aliaksei Shchadrou gegen Artikel 193 – 1 des weißrussischen Strafgesetzbuches verstoßen. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung zwei Jahre Gefängnis. Shchadrou selbst sagte zu „Forum 18“, er führe keine religiöse Organisation, bei seinem Einsatz gehe es lediglich um Nächstenliebe. Er hat laut Amnesty Rechtsmittel gegen die Anklage eingelegt.

Amnesty International ruft dazu auf, gegen die Anklage gegen Aliakseio Shchadrou und den Artikel 193 – 1 des Strafgesetzbuches zu protestieren. Die Menschenrechtsorganisation setzt sich für die Aufhebung des Artikels ein, da er das „Recht auf Vereinigungsfreiheit“ verletze. BEB