Bundesfinanzhof entscheidet : Leerstand lohnt sich nicht

Vermieter können nicht mehr länger steuerlich unbegrenzt von Leerständen profitieren, wenn sie sich nicht ausreichend um Vermietung bemühen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Vermieter stattdessen etwa Zugeständnisse bei der Miethöhe machen müssen.

Leerstandsmelder
Die Millerntor-Wache im Dezember 2010: Der „Weihnachtsmann“ präsentiert ein Türchen des Leerstands-Adventskalenders. Aktuell wird ein Nutzer für die Räumlichkeiten gesucht.

Ein Vermieter kann Kosten für den Unterhalt und die Bewerbung einer Wohnung nur dann von der Steuer absetzen, wenn er sich ernsthaft um Mieter bemüht. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Klage eines Vermieter abgewiesen, dem das Finanzamt die Werbungskosten aberkannt hatte. Zwei Wohnungen hatten in dem Haus des Klägers leer gestanden. Eine Wohnung im Obergeschoss war bereits seit 1997 nicht mehr vermietet worden. Vier Mal im Jahr schaltete der Eigentümer Anzeigen in einer überregionalen Zeitung. Den Mietpreis für die Wohnung hatte er an den Mietenspiegel gekoppelt. Nach eigener Aussage fand er keine „geeignet erscheinende Mieter“. In seiner Steuererklärung hatte der Vermieter versucht seine Ausgaben geltend zu machen.

Der Bundesfinanzhof begründet jetzt seine Entscheidung damit, dass der Kläger nicht intensiv genug nach einem Mieter gesucht habe. Die Art und Weise der Bewerbung der Immobilie stehe dem Vermieter zwar frei. Nach den erfolglosen Versuchen hätte der Kläger allerdings seine Bemühungen intensivieren müssen. Zudem sei eine Absenkung der Miethöhe zumutbar gewesen.

Wenig überrascht von dem Urteil zeigt man sich beim Mieterverein zu Hamburg. „Das Urteil bestätigt die gängige Rechtsprechung und ist nur folgerichtig“, erklärt Stefan Schmalfeldt, stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des Mietervereins. Selbst beim Grundeigentümerverband Hamburg sieht man die Entscheidung gelassen. Heinrich Stüven, Vorsitzender des Verbands, geht davon aus, dass in Hamburg derzeit 2000 Wohnungen leer stehen. Im Gespräch mit Hinz&Kunzt betont er allerdings, dass es sehr unterschiedliche Gründe für die Leerstände gibt: „Zum Beispiel kann ein Streit um das Erbe der Grund für den Leerstand sein. Kein Vermieter hat ein Interesse an Leerstand.“

Deutlich skeptischer blickt man beim Mieterverein zu Hamburg auf die Leerstände in der Stadt. „Einzelne Vermieter spekulieren mit Leerständen. Daran wird die Entscheidung des Bundesfinanzhofs leider nichts ändern“, ist sich Schmalfeldt sicher. Der Mieterverein setzt seine Hoffnungen stattdessen auf eine Gesetzesinitiative des Senats. Laut geltendem Hamburger Wohnraumschutzgesetz liegt eine Zweckentfremdung vor, wenn eine Wohnung länger als sechs Monaten leer steht. In den vergangenen Jahren haben die Mietervereine in Hamburg zahlreiche leerstehende Wohnungen den Bezirksämtern gemeldet. Doch bei der Bearbeitung der Anzeigen kommen die Bezirke kaum nach. Der Senat hat inzwischen reagiert: Vermieter sollen durch ein neues Wohnraumschutzgesetz dazu verpflichtet werden, jede Wohnung zu melden, die länger als drei Monate leer steht. Darüber hinaus sollen zusätzliche Mitarbeiter in den Bezirken rechtswidrige Leerstände überprüfen. Ende März wird das Gesetz im Stadtentwicklungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft behandelt.

Text: JOF
Foto: leerstandsmelder.de/hamburg

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