Wohnungsmarkt : Neue Kappungsgrenze für Mieterhöhungen

Künftig steigen die Mieten in Hamburg weniger stark: Ab September dürfen Vermieter den Mietzins nur noch um 15 Prozent in drei Jahren erhöhen, anstatt wie bisher um 20 Prozent. Das soll die Mietpreisspirale bremsen. Der Mieterverein zu Hamburg lobt die Verordnung und rät, jede Mieterhöhung prüfen zu lassen.

Der Mieterverein zu Hamburg lobt den Senat dafür, dass er die neue Kappungsgrenze für ganz Hamburg verordnet hat. Somit wird auch in Stadtteilen wie Billstedt die Mietpreisspirale gebremst. Hier sind die Mieten noch moderat, steigen aber verhältnismäßig stark an.
Der Mieterverein zu Hamburg lobt den Senat dafür, dass er die neue Kappungsgrenze für ganz Hamburg verordnet hat. Somit wird auch in Stadtteilen wie Billstedt die Mietpreisspirale gebremst. Hier sind die Mieten noch moderat, steigen aber verhältnismäßig stark an.

Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine neue Kappungsgrenze für Mieterhöhungen erlassen. Künftig dürfen Mieten demnach nur noch um 15 Prozent in drei Jahren (bisher: 20 Prozent) erhöht werden. Die Verordnung tritt am 1. September 2013 in Kraft und gilt für ganz Hamburg.

Der Mieterverein zu Hamburg lobt die neue Verordnung als „geeignete Maßnahme gegen die Explosion der Mieten“. Zwar werde der Anstieg der Mieten damit nicht gestoppt, die neue Regelung werde ihn aber „nicht unerheblich bremsen“, sagte Geschäftsführer Siegmund Chychla zu Hinz&Kunzt.

Die Kappungsgrenze gilt für ganz Hamburg. Alternativ hätte der Senat die Verordnung auch nur für bestimmte Stadtteile erlassen können. Doch die federführende Behörde für Stadtentwicklung hat festgestellt, dass überall „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“. Damit habe „der Senat Gutes getan“, so Chychla. „Wir wollen den Anstieg der Mieten nicht nur in angesagten Stadtteilen begrenzt wissen.“ Während etwa zehn Euro Kaltmiete pro Quadratmeter im Schanzenviertel als günstig gelten würden, sei das in Billstedt ein sehr hoher Preis. Doch gerade in den „sogenannten unattraktiven Stadtteilen“, „wo die Mieten noch moderat sind“, seien diese in den vergangenen Jahren überproportional stark gestiegen.

Ein Kritikpunkt an der neuen Verordnung: „Der Senat hätte das früher machen können“, sagte Chychla. Die entsprechende Gesetzesänderung des Mietrechts, die die Verordnung ermöglicht, ist bereits seit 1. Mai 2013 in Kraft. „Zum September kurz vor der Bundestagswahl hat das natürlich mehr Wirkung“, vermutet Chychla.

Unmittelbare sofortige Auswirkungen der neuen Verordnung erwartet der Mieterverein zu Hamburg nicht. Aber: „Beim neuen Mietenspiegel wird sich das erheblich auswirken“, so Chychla. Der neue Mietenspiegel für Hamburg wird im November 2013 erwartet. Dann gibt es neue Werte für die ortsüblichen Vergleichsmieten, die nicht überschritten werden dürfen. Der Mieterverein erwartet, dass die Vergleichsmieten im Schnitt „mindestens so stark angestiegen sein werden wie im vorigen Mietenspiegel“. Zwischen 2009 und 2011 lag die Steigerung bei 5,8 Prozent. Erfahrungsgemäß würden Vermieter nach Erscheinen des Mietenspiegels die Mieten bis zur Maximalgrenze erhöhen, so Chychla. Diese Erhöhungen würden durch die neue Kappungsgrenze diesmal voraussichtlich niedriger ausfallen.

Einen positiven langfristigen Effekt habe die neue Kappungsgrenze auch. „Jede Mieterhöhung von heute bedeutet eine Steigerung im Mietenspiegel von morgen“, so Chychla. Geringere Erhöhungen bremsen so den Kreislauf aus Mietsteigerungen und Anhebung des Mietenspiegels, der wiederum Mietsteigerungen zur Folge hat.

Der Mieterverein zu Hamburg empfiehlt, generell jede Mieterhöhung von Experten zum Beispiel bei den Mietervereinen prüfen zu lassen. „Unserer Erfahrung nach ist fast jede fünfte Mieterhöhung zu beanstanden.“ Es könne vorkommen, dass Vermieter sich „vertun“ – und zum Beispiel die neue Kappungsgrenze nicht berücksichtigen.

Text: BEB
Foto: bildarchiv-hamburg.de